Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Abgabe der Verfahren
Christian Guhl:
Auch Eon-Avacon gibt jetzt die Verfahren an die Amtsgerichte ab.
RR-E-ft:
Welche Verfahren wurden wie abgegeben?
Verfahren der Zählerablesung im rollierenden System wohl nicht?
AKW NEE:
Brief vom Amtsgericht Uelzen:
--- Zitat ---Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor:
Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das
Amtsgericht Dannenberg
- Zivilabteilung -
29451 Dannenberg
abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten.
--- Ende Zitat ---
Es geht um das gerichtliche Mahnverfahren.
E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Nachricht vom AG Uelzen
--- Zitat ---Original RR-E-ft:
Als Antragsgegner wartet man wohl am besten zu und hält die Füße still.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
Gerichtliche Mahnverfahren können von E.ON beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. E.ON kann aber auch gleich auf Zahlung klagen.
Erfolgt auf einen erlassenen Mahnbescheid ein Widerspruch und liegen weitere Voraussetzungen (Antrag) vor, gibt das Mahngericht (zB. AG Uelzen als zentrales Mahngericht) das Verfahren an das als solches bezeichnete Streitgericht (zB. AG Dannenberg) ab.
Letzteres fordert dann den Antragsteller des Mahnbescheids auf, den Antrag innerhalb einer gesetzten Frist in Form einer Klageanspruchsbegründungsschrift zu begründen.
Erfolgt eine solche Anspruchsbegründung wird diese hiernach vom Streitgereicht dann dem Antragsgegner (nunmehr Beklagten) zugestellt und diesem wird sodann (nur) innerhalb gesetzter Fristen Gelegenheit gegeben, seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und auf die Klageschrift zu erwidern.
E.ON selbst kann gerichtlich anhängige Mahnverfahren nicht woandershin abgeben.
Blau Bär:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
...und liegen weitere Voraussetzungen (Antrag) vor, gibt das Mahngericht (zB. AG Uelzen als zentrales Mahngericht) das Verfahren an das als solches bezeichnete Streitgericht (zB. AG Dannenberg) ab. ...
--- Ende Zitat ---
Was sind die \'weiteren Voraussetzungen\'? Muß der Antragsteller hier tätig werden?
Der Kunde (Antragsgegner) hat nun vom Mahngericht die Abgabenachricht (an das zuständige Amtsgericht) erhalten.
Muß der Kunde (Antragsgegner) bzw. sein Rechtsanwalt jetzt schon tätig werden? Frist?
Kann der Kunde bzw. sein Rechtsanwalt überhaupt jetzt schon tätig werden ?
Danke im voraus!
Viele Grüße
Blau Bär
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