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Verjährung Stromrechnung für 2003-08

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reblaus:
@bolli
Nicht dass Sie mich falsch verstehen. Es geht mir nicht generell darum, mit Ihnen dieses Thema nicht diskutieren zu wollen oder Ihre Meinung gering einzuschätzen. Aber ich habe bei Ihnen nicht den Eindruck gewonnen, dass Sie im Gegensatz zu mir jemals einer BGB-Vorlesung gelauscht hätten, noch dass ihre rechtlichen Kenntnisse über gute Allgemeinbildung hinaus gingen. Daher träfe der Vorwurf des vertrottelten Amtsrichters sie allenfalls dann, wenn Sie eine juristische Ausbildung genossen hätten. Mehr als Sie weiß der geniale Ingenieur von den Gesetzen auch nicht. Übrigens hätte ich gegen Ihre Meinung überhaupt nichts einzuwenden, wenn sie mit einer genialen Begründung versehen worden wäre. Aber einfach so ein Ergebnis in den Raum zu werfen, ohne detailliert zu erläutern, wie man zu diesem gekommen ist, reicht für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht aus.

Bitte bedenken Sie, dass eine juristische Diskussion, wissenschaftlich geführt, keine beliebige Meinungsbildung gestattet. Sie haben eine Meinung durch entsprechende rechtliche Argumente zu begründen. Treten Sie einer anderen Meinung entgegen, haben Sie deren Argumente durch bessere Gegenargumente zu widerlegen oder zumindest in Frage zu stellen. Diesem Procedere sind Sie noch nicht einmal in Anfängen nachgekommen.

Hier geht es nicht darum die Rechtsnatur der Stromabrechnung zu diskutieren, obwohl das ein sehr interessantes Thema für eine Diskussion wäre, sondern jaroslavl hat bei einem konkreten Problem um Rat gefragt. Aus seinen Beiträgen habe ich entnommen, dass er von Ihren Zweifeln erheblich irritiert wurde, und erwog, noch nicht einmal das Risiko in Kauf zu nehmen, die Kosten einer anwaltlichen Beratung vielleicht selbt bezahlen zu müssen.

Da hätten Sie ohne es zu wollen, das Geschäft des Versorgers betrieben.

Wenn Sie daher in Zukunft wieder einen Rat erteilen wollen, sollten Sie sich zuerst fragen, ob Ihre Kenntnisse überhaupt ausreichen, hilfreich tätig zu werden, oder ob Sie unbeabsichtigt vielleicht mehr schaden als nutzen.

--- Zitat ---Original von bolli Wie schon mal geäußert, man müsste die einzelnen Vertragsunterlagen sichten. Der Anwaltsrat bezog sich bisher nur auf tel. bzw. Online-Auskünfte ohne detaillierte Einsichtnahme in die Vertragsunterlagen.
--- Ende Zitat ---
Sie sollten sich auch nicht darauf hinausreden, dass Ihnen der Sachverhalt nicht ausreichend bekannt war. Wenn Ihre Zweifel darauf gründeten, dass der Sachverhalt sich anders darstellen könnte, hätten Sie dies in geeigneter Form mitteilen müssen.

jaroslavl:
Hallo  reblaus,

ich halte auch die Vorauszahlungen aus 2003 und 2004 für verjährt. Evt. auch 2005.


Werde also wie folgt vorgehen.

1. Zahlung der Forderungen für die abgerechneten Jahre 2005 bis 2008

2. Weiteres Schreiben an Stromversorger
nochmals auf Verjährung für 2003 u. 2004 hinweisen, da die Abschlagszahlungen bereits bei den festgelegten Zahlungsterminen fällig wurden.
(Auf der Rechnung und Gebührenbescheid vom 19.05.2009 des Versorgers steht auf der Rückseite unter Punkt Zahlungsverkehr \"Der Rechnungsbetrag und die Abschlagsbeträge sind an den genannten Zahlungsterminen fällig. Überweisen Sie die Beträge so rechtzeitig, dass wir zum Fälligkeitstermin darüber verfügen können.
Wenn man dieses zu Grunde legt, dann wäre das Abrechnungsjahr 2005 auch schon verjährt.

Desweiteren der Hinweis zu
Lieferungen und Leistungen
beruhen auf gesetzlichen u. sonstigen Rahmenbedingungen, wie dem EnWG v. 13.07.05, sowie allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden, sowie über allgemeine Bedingunen aus GVV und AVBV, oder des Sondervertrages

Sonderverträge werden meines Wissens doch nur mit gewerblichen Kunden geschlossen.
Ich denke, dass ich einen allgemeinen Standard Stromvertrag habe.

Danke nochmals für Deine Bemühungen.

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