Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln  (Gelesen 7903 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #1 am: 29. Juni 2009, 18:36:07 »
Die Anpassung der Gaslieferverträge an steigenden Wettbewerb und Wirtschaftskrise?

Was wird das - der Entwurf neuer Wettbewerbsschranken?

Gebietsabsprachen sind im Zusammenhang mit solchen Verpflichtungen nicht zulässig:
 BGH-Beschlüsse vom 18. Februar 2003 – KVR 24/01 und KVR 25/01

... usw. ..

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #2 am: 30. Juni 2009, 15:34:03 »
ToP- Klauseln sind doch keine Gebietsabsprachen.

Sie sehen vielmehr vor, dass der Kunde  das Gas auch dann zu bezahlen hat, wenn er es nicht selbst abnimmt/ verbraucht.

Industriekunden haben oftmals solche Klauseln in ihren Verträgen. Müssen sie wegen der Wirtschaftskrise ihre Produktion drosseln, verschärft sich ihr wirtschaftliches Problem durch eine vertragliche ToP- Klausel.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #3 am: 30. Juni 2009, 18:05:27 »
Zitat
Original von RR-E-ft
ToP- Klauseln sind doch keine Gebietsabsprachen.
    Ja klar, aber sie wurden offensichtlich häufig in Kombination und im Zusammenhang vereinbart:

Zitat
Die Gebietsabsprachen seien weder funktionsnotwendig für die in Rede stehenden Energielieferungsverträge, noch seien sie mit Blick auf die Mindestabnahmeverpflichtung, die VNG und EVG eingegangen seien (sog. \"take-or-pay\"-Verpflichtungen), zu rechtfertigen. Zwar bestehe zwischen Gebietsabsprache und Mindestabnahmeverpflichtung ein Zusammenhang, der aber nicht dazu führen könne, daß die Gebietsabrede hinzunehmen sei. Vielmehr werde die Mindestabnahmeverpflichtung unter Umständen von der Unwirksamkeit der Gebietsabsprache erfaßt.
[/list]

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #4 am: 30. Juni 2009, 18:08:56 »
Das mag zwischen Regionlaversorger/ Weiterverteiler  und Vorlieferant ggf. früher so gewesen sein, um Wettbewerb möglichst sicher auszuschließen.

Aber eine Gebietsabsprache mit einem Industriekunden?

Wenn es in einer Diskussion um \"Schnittmusterbögen\" geht, darf man nicht nach diesen googlen, ggf. dabei auf \"BRIGITTE\" stoßen, in welcher auch immer wieder alle möglichenSpezial-  Diäten abgedruckt werden und dann über die Diäten diskutieren, die dazu führen könnten, dass man ggf. erst die Figur erlangt, um ein nach einem Schnittmusterbogen gefertigtes Bekleidungsstück überhaupt tragen zu können....

Ähnlich verhält es sich mit ToP- Klauseln in Gaslieferungsverträgen.

Die Probleme

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #5 am: 30. Juni 2009, 19:12:17 »
Das Problem betrifft wohl auch manches Stadtwerk.

Wer fixe Pakete kauft bekommt das Gas günstiger, hat sich aber ein Problem damit erworben. Darauf wird auch der Endverbraucher immer wieder hingewiesen.

Vielleicht kann/darf man als großes Industrieunternehmen das überschüssige \"günstigere\" Gas ja weiterverkaufen. Handel ist angesagt, der Markt ist offen. Eine Börse gibt es auch.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #6 am: 30. Juni 2009, 19:28:47 »
@nomos

Fraglich ist, ob allein das vertragliche Bezugsrecht übertragbar und somit handelbar ist. Das wird zumeist nicht der Fall sein. Ein hamburger Industriekunde wird sein vertragliches Bezugsrecht nicht an einen Münchner Industriekunden übertagen können, so dass der Gaslieferant des Hamburger Industriekunden nun verpflichtet wäre, das Gas anstatt an der Übersgabestelle (Zähler) in Hamburg nach München zu liefern.  

Schließlich wird das nicht benötigte Gas meist nicht aus der Leitung bezogen.

Allein deshalb greift ja plötzlich die ToP- Klausel.

Das Gas  landet also nicht physikalisch beim Industriekunden und wird von diesem auch nicht gespeichert. Wenn er einen Speicher hätte oder aber einen Zugang zu einem solchen, könnte er das (derzeit) nicht benötigte Gas beziehen  und zwischenspeichern und einen Überschuss ggf. frei handeln, wenn er denn über die Leitungskapazitäten verfügt, um das Gas auch zu einem vereinbarten Zeitpunkt und im vereinbarten Umfange an einen gefundenen Abnehmer zu transportieren.....  

Bezieht der Industriekunde aber das von ihm derzeit nicht benötigte Gas, um es ggf. weiter zu handeln, greift schon die ToP- Klausel nicht, vielmehr zahlt der Industriekunde ganz normal das von ihm bezogene Gas, mit dem er anschließend frei verfahren oder auch handeln kann.

Zitat
Handel ist angesagt, der Markt ist offen. Eine Börse gibt es auch.

Wenn der Markt nur vollkommen liquide wäre, würde doch wohl schon niemand einen Langfristvertrag mit ToP- Klausel abschließen, sondern immer nur entsprechend des aktuellen Bedarfs am Markt Gas einkaufen/ beziehen.

So gesehen:

Ich kann mich gut daran erinnern, dass in der DaDaeR immer Pflaumenmus, Honig,  Ketchup etc. pp. auf Vorrat gekauft und eingekellert wurden, genauso wie Speisekartoffeln und Kohlen. Man kaufte dann, wenn es etwas gab undzwar auf Vorrat. Ein Kasten Radeberger Bier eignete sich vortrefflich als Zahlungsmittel.  Seit dem sich die Kaufhalle aber Supermarkt nennt und auch ein entsprechend breites und tiefes Sortiment führt, bleiben die Keller leer, werden allenfalls zur drohenden Einschüchterung für nicht folgsame Kinder benützt. Selten, dass sich noch jemand findet, für einen Kasten Radeberger eine Wand hochzuziehen. Mit der Bestellung einer Lieferung von mehreren Paletten  Senfgläsern für den eigenen Haushalt wartet allenfalls noch Herr Lohse beim Einkaufen in  Loriot´s Pappa ante Portas auf, um dabei zu sparen.

Herr Lohse kauft ein.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #7 am: 03. Juli 2009, 10:59:46 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Fraglich ist, ob allein das vertragliche Bezugsrecht übertragbar und somit handelbar ist. .......
    ... ja,
und bei Stadtwerken?


Zitat
Gaggenau - Über zuviel \"Saft\" klagt Paul Schreiner: Strom und Erdgas muss der Stadtwerke-Chef eigentlich unters Volk bringen. Doch die erweisen sich derzeit als Ladenhüter. 18 Millionen Kilowattstunden Strom wird er dieses Jahr vermutlich nicht mehr los. Bezahlen muss er trotzdem: rund sechs Cent pro Kilowattstunde.
[/list]PS:
... und \"Ladenhüter\" gibt es im Sommerschlussverkauf zum Schnäppchenpreis. Die Preisbildung am Strommarkt   - so richtig vollkommen!?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #8 am: 03. Juli 2009, 14:19:03 »
@nomos

Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Wenn Geschäfte Ware im Schlussverkauf unter Einstandspreis los werden müssen, dann deshalb weil der über Angebot und Nachfrage gebildete aktuelle Marktpreis die Durchsetzung kostendeckender Preise nicht zulässt.

Deshalb wird sich niemand ohne Not auf einem liquidien Markt über seinen tatsächlichen Bedarf hinaus eindecken. Herr Lohse als Leiter derEinkaufsabsteilung musste sich, obschon er das Schreibmaschinenpapier für das Sekretariat mit 50 Prozent Preisnachlass am Markt erstanden hatte, vom Generaldirketor  - wohl nicht ganz zu Unrecht  - die Frage gefallen lassen, ob sonst mit seiner Gesundheit alles in Ordnung sei. Das günstig gekaufte Schreibmaschinenpapier reichte voraussichtlich zur Deckung des Bedarfs für die nächsten 40 Jahre. Schließlich gehört auch zu den Geschäftsfeldern des Saftladens Röhrenwerke AG nicht der Handel mit Schreibmaschinenpapier. Auf einem liquiden Markt wäre niemand so verrückt, sich über den aktuellen Bedarf einzudecken.

Bleibt zu hoffen, dass auch die Schnäppchen im Schlussverkauf keinen unbedingt dazu verleiten, gleich hundert Hemden auf einmal zu kaufen, die sich in der aktuellen Saison ggf. gar nicht mehr auftragen lassen. Auch Herrn Lohses Ehefrau wusste die Ersparnis für die Haushaltskasse durch den palletenweisen Senf- Einkauf nicht recht zu würdigen. Auf dem Einkaufszettel stand ein Glas Senf, was dem aktuellen Bedarf entsprach.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #9 am: 03. Juli 2009, 14:43:38 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Deshalb wird sich niemand ohne Not auf einem liquidien Markt über seinen tatsächlichen Bedarf hinaus eindecken.
    Ohne Not nicht, aber man kann sich ja im Einkauf mal verkalkulieren wie man am Beispiel sieht. Gerade in aktuellen Zeiten. Es soll ja  Lebensmittelmärkte geben, die  vor Ladenschluss für Ware deren Haltbarkeitsdatum naht, die Preise erheblich senken.

    Wer über den Bedarf zuviel \"Saft\" eingekauft hat ist doch besser beraten, ihn zu verkaufen, notfalls auch unter Einstand, als ihn im Gully zu entsorgen. Was hindert Stadtwerke daran, Strom und Gas ebenfalls analog als Sonderangebot anzubieten? Der Markt!?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #10 am: 03. Juli 2009, 15:38:05 »
@nomos

Und nun sagen Sie bitte schnell noch einmal, wie ein Industriekunde, der einen Gaslieferungsvertrag mit take- or- pay- Klausel abgeschlossen und infolge der Wirtschaftskrise einen geringeren Bedarf zu verzeichnen hat und deshalb weniger Gas abnimmt (so dass die take- or - pay- Klausel überhaupt nur Wirkung entfaltet) das von ihm gar nicht selbst bezogene Erdgas wie wo handeln soll und wie er es ggf. wann  zum Abnehmer transportieren sollte, wenn er denn einen gefunden hätte.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #11 am: 03. Juli 2009, 17:03:37 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Und nun sagen Sie bitte schnell noch einmal, wie ein Industriekunde, .....
    Das geht weder schnell noch langsam. Mein Bezug waren Stadtwerke die auch dieses Problem haben:

Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von RR-E-ft
Fraglich ist, ob allein das vertragliche Bezugsrecht übertragbar und somit handelbar ist. .......
... ja, und bei Stadtwerken?

Zitat
Schreiner: Beim Strom handelt es sich um eine Menge von etwa 18 Millionen Kilowattstunden und beim Gas um eine Menge von 50 Millionen Kilowattstunden - jeweils bezogen auf ein Jahr, die wir eingekauft haben und die wir voraussichtlich im Jahr 2009 nicht an unsere Kunden in Gaggenau verkaufen können.

Vielleicht findet man ja auf dem EUROFORUM-Infotag Lösungen, auch für den Industriekunden. \"Weiter\" oder nochmal verkauft wird das Gas wohl in jedem Fall. Abfackeln schliesse ich aus. ;)
[/list]

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #12 am: 03. Juli 2009, 17:53:26 »
@nomos

Beim Stadtwerk greift eine take-or-pay- Klausel wohl auch nur, wenn eine bestimmte Liefermenge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht abgenommen wurde. Mit nicht abgenommener Energie lässt sich durch den Nicht- Abnehmer schlecht handeln.

Offline Mengenumwerter

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sinkender Gasverbrauch und take-or-pay- Klauseln
« Antwort #13 am: 25. August 2009, 23:00:46 »
Zitat
Original von RR-E-ft
ToP- Klauseln sind doch keine Gebietsabsprachen.

Sie sehen vielmehr vor, dass der Kunde  das Gas auch dann zu bezahlen hat, wenn er es nicht selbst abnimmt/ verbraucht.

Industriekunden haben oftmals solche Klauseln in ihren Verträgen. Müssen sie wegen der Wirtschaftskrise ihre Produktion drosseln, verschärft sich ihr wirtschaftliches Problem durch eine vertragliche ToP- Klausel.


ToP Klauseln liefern allerdings auch Vorteile für den Kunden, denn nur so erhält er die Menge die ihm zusteht zu einem seiner Preisstrategie gerechten Preis und die Möglichkeit der Flexibilität auf seine Mengen im Falle einer Mehr- oder Minderabnahme.

Was Sie meinen ist 100% ToP - und das ist nichts anderes als die Pflicht zu nehmen was bestellt wurde, was korrekt ist.
Reden kostet Energie.
Handeln schafft welche!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz