Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neumarkt

Stadtwerke verweigern Jahresabrechnung

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Cremer:
@bolli,
er hat einen Sondervertrag, da man ihn in den Grundtarif eingestuft hat.

Warum sollte man auf eine Abrechnung von den SW bestehen?

Wir Deutsche wollen immer gleich alles geregelt haben.

Schließlich sind es doch die SW die Geld haben wollen.

Ich würde für mich selbst eine Abrechnung (Hochrechnung) erstellen und sehen dass die bisher geleisteten Abschläge die eigene Abrechnung nicht übersteigt. Das Geld ggf. zurücklegen.

@nomos,
Was Frischwasser betrifft, fältt dieses nicht unbedingt in das Kommunalabgabengesetz, wohl abder das Abwasser.

Da würde ich der Kommune mitteilen, dass künftig Abwassergaben nicht mehr geleistet werden können, da für Frischwasser keine Abrechnung durch die SW vorliegt. (Verbrauch von Frischwasser bestimmt die Abgaben für Schmutzwasser)

Es kommt aber hier auch auf den Einzelfall drauf an. Liefern die SW im Auftrag der Kommune oder liefern die SW selbst das Frischwasser?

@Loki13,
also nochmals genau prüfen, welcher alte Vertrag vorlag und ob darin wirksame Preissteigerungen vereinbart wurden. Es kommt da teilweise auf den Wortlaut drauf an.

bolli:

--- Zitat ---Original von Cremer
@bolli,
er hat einen Sondervertrag, da man ihn in den Grundtarif eingestuft hat.

--- Ende Zitat ---

das bezweifel ich zwar mal, da er selbst schreibt \"wurde ich in einen ca. 25% teueren Grundtarif gesteckt\" und das ist dann bestimmt kein neuer Sondervertrag sondern wohl eher die Grundversorgung.
Aber: Loki13 schreibt auch


--- Zitat ---Original von Loki13
...
Die Stadtwerke Neumarkt haben ihrerseits den alten Vertrag als nicht mehr gültig erklärt und einen neuen angeboten. ...

--- Ende Zitat ---

Hier wäre zunächst einmal zu prüfen, ob es sich bei dem alten Vertrag nicht um einen Sondervertrag handelte und wie die Kündigungsmodalitäten für diesen Vertrag aussehen. Bei Sonderverträgen bedarf es meistens der schriftlichen Kündigung. Mal hier lesen . Allerdings sind Sonderverträge wohl mittlerweile NICHT NUR Verträge, die man selbst unterzeichnet hat. Es kommt da auf die individuellen Vertragsmodalitäten an. Also, falls der Vertrag nicht von einem selbst unterzeichnet wurde, muss man wahrscheinlich mal über einen Rechtsbeistand nachdenken, der sich dazu äußert.

Falls es nun tatsächlich ein Sondervertrag bei Loki13 ist, ist möglicherweise gar keine wirksame Kündigung des alten Vertrages erfolgt (denn einfach für nicht mehr gültig erklären reicht nicht. Dazu bedarf es einer fristgerechten Kündigung.) und somit der alte Vertrag weiter gültig.  Von daher ist dann auch eine Begutachtung des alten Vertrages bzgl.  Preisanpassungsklauseln durchaus richtig. Von wegen § 307 BGB (Unwirksame Preisanpassungsklausel bedingt wohl die Unwirksamkeit  der Preiserhöhungen) Und fleißig weiter widersprechen, wenn irgendwelcher Schriftverkehr kommt. Einige EVUs haben es anscheinend noch nicht gemerkt, wie sie\'s richtig machen müssen. Aber mit der Zeit (und sicher auch beim mitlesen hier ) werden\'s sicher immer mehr.  :(


--- Zitat ---Original von Cremer
Warum sollte man auf eine Abrechnung von den SW bestehen?

Wir Deutsche wollen immer gleich alles geregelt haben.

Schließlich sind es doch die SW die Geld haben wollen.

--- Ende Zitat ---

Ein wenig Ordnung ist manchmal durchaus hilfreich, vor allem, wenn heute jeder macht, was ER will (auch und erst Recht die Öffentliche Hand und die EVU\'s).

ICH möchte daher regelmäßig meine Abrechnung haben, damit ich weiss, was das EVU von mir haben möchte. Offiziell und fällig ist die Forderung nämlich erst mit der Abrechnung. Und ich habe keine Lust, nach 10 Jahren gesagt zu bekommen, dass all mein Schriftverkehr mit Widersprüchen gegen die laufenden Preiserhöhungen und zu geringen Senkungen nutzlos war, da die Forderungen berechtigt waren. Dann kann ich mir den Schreibkram sparen.

Außerdem brauchen wir ja hin und wieder auch mal ein paar neue Urteile, auf die wir uns beim  Preisprotest berufen können. Das geht nicht ohne Abrechnungen und ggf. Klage dagegen.  :D

Gruß
bolli

nomos:

--- Zitat ---Original von Cremer
@nomos,
Was Frischwasser betrifft, fältt dieses nicht unbedingt in das Kommunalabgabengesetz, wohl abder das Abwasser.

Da würde ich der Kommune mitteilen, dass künftig Abwassergaben nicht mehr geleistet werden können, da für Frischwasser keine Abrechnung durch die SW vorliegt. (Verbrauch von Frischwasser bestimmt die Abgaben für Schmutzwasser)

Es kommt aber hier auch auf den Einzelfall drauf an. Liefern die SW im Auftrag der Kommune oder liefern die SW selbst das Frischwasser?

--- Ende Zitat ---
@Cremer, so ist es, ohne Frischwasserabrechnung kein Abwasserbescheid. Es gibt dann für den Bereich Wasser keine Abrechnung. Die Verjährung wird damit nicht verhindert, davon gehe ich mal aus. Das war doch die dann falsche Begründung der Stadtwerke! Ob die Stadtwerke jetzt im Auftrag der Kommune die Abrechnung erstellen oder die Kommune selbst, spielt da keine Rolle.

siehe z.B. hier auf der Stadtwerkeabrechnung für den Mustermann, da steht unter der Überschrift Jahresverbrauchsabrechnung  klein aber fein = Gebührenbescheid für Abwasser.  Aber das berührt das Thema hier wohl nur am Rande. Ich will das hier jetzt nicht vertiefen. Es gibt da auch länder- und kommunenübergreifende Unterschiede (siehe obige Aufzählung der Rechtsgrundlagen, man muss da schon den konkreten Einzelfall ansehen).[/list]

Loki13:
Hallo und erstmal Danke für eure rege Diskussionsbeteiligung,

Ich möchte noch einmal meine Situation und mein Ansinnen darstellen.

Ich habe 2003 ein neues Haus gebaut. Hierfür habe ich den Gasanschluß durch die Stadtwerke Neumarkt (SWN) beantragt. Und nur diesen Antrag habe ich Unterschrieben. Nach dem Anschluß  erfolgte sofort die Gaslieferung durch die SWN ohne dass ich einen Liefervertrag unterschrieben habe. Die Abrechnung erfolgte über den Regelsondertarif I. Das gleiche gilt für Wasser und Abwasser. Das ganze Vertragswerk scheint sich damals auf die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) plus den ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der SWN, gestützt zu haben. In diesen Bedingungen kann ich als Laie keine Angabe zu Preissteigerungen finden.

Ende 2008 haben die SWN dann erklärt, das es diesen Regelsondertarif I nicht mehr gibt und haben stattdessen einen neuen Tarif JuraErdgas I-III angeboten. Welchen ich nicht unterschrieben habe. Die SWN hat mir daraufhin mitgeteilt, das ich nun in den sog. Grundversorgungstariff eingestuft wurde. Da die SWN keinerlei Mehraufwand mit mir haben (SWN liefert weiterhin GAS wie vorher), bedeute dass im Prinzip nur einen nochmaligen Preisaufschlag von ca. 25%. (Drohkulisse + zusätzliche Abzoge). Zusätzlich haben die SWN die Abschlagsforderungen un ca. 60% erhöhtund diese Mahnen sie auch monatlich an.
Da die Preise  für den JuraErdgas Tarif annähernd gleich geblieben sind, nehme ich an, das der neue Tarif nur dazu dient, den §315BGB auszuhebeln.



Was will ich und was werden meine nächsten Schritte sein.

Ich habe 2005 den Nachweis der Billigkeit eingefordert, da die SWN mehr oder weniger alle defizitieren Einrichtungen von der Stadt Neumarkt übernommen hat (z.B.: Freibad, Tiefgaragen, Parkhauser,….). Gewinne machen die SWN nur mit Strom, Gas, Wasser.
Somit kann der Grundsatz der Billigkeit nicht gegeben sein, da die Einnahmen aus meinem Verbrauch nicht alleinig in den Gaseinkaufspreis fließen.

Ich möchte durch die Einforderung meiner Jahresabrechnung erreichen, dass die Stadtwerke handeln. Vielleicht kann ich die SWN über übergeordnete Aufsichtsbehörden zwingen, mit mir abzurechen.
Gibt es eine solche Behörde?
Wie stehen meine Chancen dort etwas zu erreichen?

bjo:

--- Zitat ---Original von Loki13

Ich möchte durch die Einforderung meiner Jahresabrechnung erreichen, dass die Stadtwerke handeln. Vielleicht kann ich die SWN über übergeordnete Aufsichtsbehörden zwingen, mit mir abzurechen.
Gibt es eine solche Behörde?
Wie stehen meine Chancen dort etwas zu erreichen?
--- Ende Zitat ---

Hallo,
schau doch mal in die AGB´s ob die Stadtwerke nicht gezwungen sind dir eine
Jahresabrechnung zu erstellen! Wenn dem so ist würde cih das ganze der
entsprechenden Kartellbehörde melden. = > Landeskartellbehörde!

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