Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
nomos:
--- Zitat ---Original von lujaman
Kann ich die gvg-Rhein Erft bitten,mir eine Kopie des Vertrages zuzusenden?
--- Ende Zitat ---
@lujaman, bitten können Sie immer. Aber sie haben doch offenkundig einen Sondervertrag, den Ihr Versorger jetzt nicht mehr anbietet.
Man fordert Sie zum Wechseln auf und bietet sogar ein Prämie. Warum wohl?
Lesen Sie nach, was hier im Forum über Sonderverträge, Normsonderverträge und Preisänderungsklauseln steht. Gegebenenfalls sind alle Preisänderungen unwirksam und es gilt bis zur Kündigung immer noch der erste Preis. Die Rechnung ist doch dann leicht gemacht!
Siehe hier:
--- Zitat ---Die Tarife der Vollversorgung werden derzeit nicht mehr angeboten. Wir bieten Ihnen ab sofort unsere neuen home-Produkte an. Wenn Sie bereits Kunde bei der GVG sind und Sie befinden sich in einem der Tarife der Vollversorgung , dann bieten wir Ihnen einen Wechsel in die neuen home-Produkte an.
Wechseln Sie jetzt und kassieren Sie eine Prämie von 50,- Euro.
.....
Sonderpreise Vollversorgung 3
ab 19 bis 30 kW ²
Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum jeweiligen Laufzeitende.
.....
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die jeweils gültigen \"Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)\" und die hierzu veröffentlichten \"Ergänzenden Bedingungen\" der GVG.
--- Ende Zitat ---
hier klicken und weiterlesen
[/list]
lujaman:
@nomos
Bin schon sehr erleichtert. Wenn ich das richtig verstehe, nehme ich den jährlichen Verbrauch und rechne ihn mit den Gebühren und den Arbeitspreisen von dem Zeitpunkt der Vertragsabschließung.
Ich bin in solchen Sachen nicht so bewandert, daher die dumme Frage!
Leider habe ich in den letzten 3 Jahren keine neue Berechnung durchgeführt, sondern einfach den von mir ermittelten Abschlag auf Basis 2006 gezahlt, nicht mehr, nicht weniger. Aber ich lese, dass das nicht richtig ist.
Ich werde mich am Wochenende mal hinsetzen und alle Rechnungen nochmal durcharbeiten und evtl. doch noch etwas nachzahlen.
Was mache ich denn im Falle einer Klage? Ich bin Eigentümerin, jedoch ohne Rechtschutzversicherung. Ich kann mir keine Klage erlauben.
Besser wäre es dann, bei dem 1. Mahnverfahren dann doch zu bezahlen oder?
Viele Grüße
Lujaman
nomos:
--- Zitat ---Original von lujaman
Bin schon sehr erleichtert. Wenn ich das richtig verstehe, nehme ich den jährlichen Verbrauch und rechne ihn mit den Gebühren und den Arbeitspreisen von dem Zeitpunkt der Vertragsabschließung.
--- Ende Zitat ---
Ja, so würde ich das machen.
--- Zitat ---Original von lujaman
Leider habe ich in den letzten 3 Jahren keine neue Berechnung durchgeführt, sondern einfach den von mir ermittelten Abschlag auf Basis 2006 gezahlt, nicht mehr, nicht weniger.
--- Ende Zitat ---
Wenn sich der Verbrauch nicht wesentlich verändert hat, dann war das nicht falsch.
--- Zitat ---Original von lujaman
Was mache ich denn im Falle einer Klage? Ich bin Eigentümerin, jedoch ohne Rechtschutzversicherung. Ich kann mir keine Klage erlauben.
Besser wäre es dann, bei dem 1. Mahnverfahren dann doch zu bezahlen oder?
--- Ende Zitat ---
Die Entscheidung trifft jeder für sich selbst. Aber wenn man beim Mahnbescheid schon kneift und bezahlt, dann war der gesamte Widerspruch für die Katz. Es stellt sich da eher die Frage, ob man sich als Verbraucher die überhöhten Preise auf Dauer leisten kann oder will. Eine Rechtschutzversicherung ist empfehlenswert. Allternativ gibt es die Mitgliedschaft im BdEV, den Schutzbrief und den Prozesskostenfond.
Ganz ohne Einsatz geht es nicht![/list]
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