Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

Jahresabrechnung 2008 - dringend-

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bolli:
Hallo lujaman,

so schnell sollte man sich von der Gegenseite nicht ins Boxhorn jagen lassen. Die Kochen auch nur mit Wasser und wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist dieses nicht immer heiss. Aber die Wissen auch, dass eine große Anzahl der Deutschen immer noch glaubt, dass das, was \'von oben\' kommt, bestimmt richtig sein muss. Und dazu zählt auch immer noch die Energieversorgung, denn die war ja mal Staatlich.
Und bei jeden Brief und Anwaltsschreiben kippt der eine oder andere mehr um und die haben ihren Gewinn schon wieder \'im Sack\'.

Um allerdings Ihren Fall besser beurteilen zu können, sollten Sie klären, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden (Grundversorgung / Sondervertrag). Sollten Sie in letzterem sein, stehen Ihre Chancen nicht schlecht, dass Ihr Energieversorger eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet hat, wie zahlreiche andere Verbraucher auch.

Schauen Sie sich doch zur Beantwortung dieser Fragen vor allem im Forumsbereich bei den \'Grundsatzfragen\' ein wenig um und lesen Sie sich ein. Ggf. können Sie bei Unklarheiten ja nochmal hier posten.

Gruß
bolli

lujaman:
Hallo  Bolli,

danke für die Antwort. Leider weiß ich nicht welche Versorgung ich habe und wo die Unterlagen liegen könnten, da mein Mann alles gemacht hat und ich ihn leider nicht mehr fragen kann. Welche Möglichkeit habe ich zu Erfahren, welchen Vertrag ich habe?

Nochmals vielen Dank
Gruß lujaman

AKW NEE:
@ lujaman

In der Jahresabrechnung müßte auf dem Blatt mit den Verbrauchsdaten die Bezeichnung Ihres Versorgers für die Versorgungsart stehen. Gehen Sie dann auf die Internetseite Ihres Versorgers und überprüfen Sie dort die Angaben zu der angegebenen Versorgungsart. Gleichzeitig geben Sie die Bezeichnung Ihrer Versorgungsart hier ein.

Zeus:
@ lujaman

In Ihrer Anfangsdarstellung erwähnen Sie, dass Sie alleine 700 € bei der letzten Jahresabrechnung nachzuzahlen haben, und dies auch aufgrund des kälteren Winters. Sie schreiben auch, dass sie immer nur die geforderten Abschlagszahlungen gezahlt haben.  Haben Sie hier wirklich differenziert zwischen den Beträge, die Sie einerseits aufgrund eines höheren Verbrauches zu zahlen gehabt hätten, und den Beträge die Sie aufgrund von ungerechtfertigter Preiserhöhungen zurückhielten? Haben Sie hier nach jeder Jahresabrechnung eine exakte Aufrechnung vorgenommen, und diese auch Ihrem Versorger mitgeteilt?  Sollte im insgesamt zurückgehaltenen Betrag, auch eine Summe für Mehrverbrauch beinhaltet sein, so wäre dieser sofort fällig.

lujaman:
Oh je, ob ich das wirklich alles richtig mache. Wenn ich ehrlich bin, habe ich auf Basis meiner Berechnung bis 2006 die Abschläge gezahlt und ob ich mehr oder weniger verbraucht habe, habe ich nicht berücksichtigt. Ich merke langsam, dass meine Berechnung wage und bröckelig wird. Vielleicht sollte  ich jetzt doch zahlen.

Ich finde leider keinen Hinweis auf die Versorgung. In meiner Jahresabrechnung steht Vollversorgung 3.

Als Erläuterung zu der Rechnung steht:
Grundlagen für unsere Lieferung sind die \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979, der Verordnung über allg. Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, unsere egänzenden Bestimmungen zur AVB und/oder der mit Ihnen abgeschlossene Sondervertrag.

Kann ich die gvg-Rhein Erft bitten,mir eine Kopie des Vertrages zuzusenden?

Viele Grüße
Lujaman

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