Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
Jahresabrechnung 2008 - dringend-
lujaman:
Hallo,
ich habe am Samstag meine Jahresabrechnung 2008 bekommen und es hat mich der Schlag getroffen. Ich habe seit 2006 die Nachzahlungen nicht mehr geleistet, sondern nur noch die monatlichen Abschläge, so wie in diesem Forum vorgeschlagen. Die GVG Rhein-Erft hat mir bis jetzt jährlich eine Rechnung geschickt, meine Abschläge in Abzug gebracht und die Forderung zzgl. Mahngebühren aufgeführt. Nur 1 x wurde ich darauf hingewiesen, dass ich die offene Forderung zahlen möchte, ansonsten drohen weitere Schritte. Nun muss ich fast 2.000 Euro nachzahlen, allein vom letzten Jahr (weils ja so ein kalter Winter war) über 700 Euro. Ich habe bis jetzt fast jährlich meinen Abschlag erhöht. Soll ich denn nun die 2000 Euro nachzahlen oder wie gehts weiter?
So langsam weiß ich nicht mehr weiter. Man hat ja mal nicht eben so 2000 Euro zuviel.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank
Gruß - Lujaman
BerndA:
Hallo lujaman,
Hast Du immer so gekürzt, wie es vom Bund der Energieverbraucher empfohlen wurde ?
Dann würde ich das auch auf jeden Fall so weiter machen ! Lass Dich nicht verunsichern !
Sperrungsandrohungen sind nicht erlaubt und das Aufführen der Rückstände ist nicht weiter dramatisch, das ist bei vielen Energieversorgern so.
Das Androhen weiterer Schritte ebenso. Auch dieses ist erstmal als undramatisch anzusehen.
Erst wenn konkret eine Sperrung angedroht wird, ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, oder eine Klage in Haus flattert, muss was unternommen werden.
Schau auch mal hier nach:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/
Gibts bei Euch denn keine Interessengemeinschaften gegen die Gas- oder Strompreise ? Schau mal hier:
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=214
Ansonsten kannst Du auch gern weiter mit uns Kontakt halten. Wir haben ähnliche Umstände hier bei uns.
Gruß
B. Ahlers
Bund der Energieverbraucher
Regionalvertretung Münsterland
lujaman:
Hallo Herr Ahlers,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe damals die Berechnung nach Ihrem Schema durchgeführt und danach immer gegen die Jahresabrechnung Einspruch erhoben, ohne weitere Berechnungen durchzuführen. Meinen Abschlag bei einer Erhöhung minimal erhöht. Sollte ich bei der diesjährigen Jahresabrechnung auch Einspruch einlegen?
Dankeschön
Gruß
Lujaman
RuRo:
@lujaman
Im Forum wurde weiter empfohlen, den gekürzten Betrag auf die Seite zu legen und nicht \"auf den Kopf\" zu hauen bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist.
BerndA:
Hallo lujaman,
genau so weitermachen, wie bisher. Immer Widerspruch einlegen und weiter kürzen und bloß nicht einknicken !
Gruß
BerndA
P.S.: Bei weiteren Fragen gibts unter der folgenden Emailadresse auch weitere Antworten : energiebund@web.de
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