Energiepreis-Protest > GASUF - Gasversorgung Unterfranken
Gasuf klagt jetzt
reblaus:
Die aus dem Tatbestand des Urteils hervorgehende Behauptung, die Bezugskosten der Gasuf hätten sich zwischen IV 2004 und IV 2006 um ca. 1,8 Cent/kWh erhöht, schlägt sich in den Gewinn- und Verlustrechnungen der Gasuf nicht nieder.
Nach meinen Berechnungen hat die Gasuf für 2005 durchschnittlich 2,7 Cent/kWh bezahlt, für 2006 durchschnittlich 3,6 Cent/kWh und für 2007 durchschnittlich 3,3 Cent/kWh. Bei der Berechnung wurde ab 2006 kalkulatorisch die Erdgassteuer den Warenbezugskosten hinzugerechnet.
Die Kostensteigerungen bei der Gasuf lagen somit unter einem Cent/kWh.
Selbst wenn man eine gewissen Ungenauigkeit zugunsten der Gasuf unterstellt, da die Zahlen für 2004 fehlen, ist dies eine massive Diskrepanz. Diese liegt wohl zum einen daran, dass die Gasuf nur von den nominalen Kostensteigerungen spricht, diese sind aber höher als die tatsächlichen Kostensteigerungen, die um Rabatte, Boni, Marketingzuschüsse gemindert sind.
Der Hauptgrund dürfte aber darin liegen, dass die Gasuf nur die Kostensteigerungen für die an Privatkunden \"bestimmte\" Gasmenge berücksichtigt, und nicht die Steigerung ihrer Gesamtbezugskosten. Diese sind weit geringer ausgefallen, da die Vorlieferanten für die Belieferung von Industriekunden kaum noch Preiserhöhungen durchgesetzt haben. Dort herrscht schon länger Wettbewerb mit der Folge, dass die Industriekunden von der Gasuf abgewandert wären, wenn sie mit Preiserhöhungen um die 1,5 Cent/kWh konfrontiert worden wären.
xy78:
ich hab den verein zum glück verlassen :tongue:
jetzt zahl ich mtl statt 119,-€ nur noch 71,-€ abschlag, auf grundlage von 18000 kwh verbrauch (letzte abrechnung) im jahr.
bye-bye gasuf!
Merit:
@Highlander
Die \"wichtige Zahlungserinnerung\" samt Eigeninterpretation des Fürth-Urteils haben gerade auch etliche andere Gasuf-Kunden erhalten.
Da die Gasuf im letzten Jahr ihre Mahnbescheide noch punktgenau am 31.12.2008 zustellen liess, sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihnen dieses Jahr auch noch die Freude zuteil wird - und sich vorsichtshalber jetzt schon überlegen, was Sie dann tun werden (damit nicht die Silvesterfeier getrübt wird) > d.h. Widerspruch gegen den Mahnbescheid (damit geht\'s auch mit dem Prozesskostenrisiko los) oder doch den Schwanz einklemmen und zahlen.
Über das Urteil des LG Fürth wird ja hier auch gerade gesprochen:
LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 23.10.09, Az. 4 HK O 9057/08 (Gasuf)
Sie können mir gerne eine PN schicken (welches ist Ihrn Wohnort/zuständiger Gerichtsbezirk?).
Es ging inzwischen flott voran (Vorsicht - ironisch gemeint):
Beim AG Aschaffenburg ist nun der Verhandlungstermin für Januar 2010 angesetzt.
Beim LG Darmstadt steht bisher noch kein Termin in Aussicht, da noch immer keine vollständige Antragsbegründung der Klägerseite vorliegt.
@reblaus
Können Sie mir mehr dazu sagen, worauf Sie Ihre Berechnungen stützen?
Haben Sie Zeitreihen bzgl. der Gaspreisveränderungen für Industriekunden?
Sinnvollerweise nicht öffentlich - sondern per PN!
reblaus:
@Merit
Die Gasuf ist verpflichtet ihre Jahresabschlüsse im Internet zu veröffentlichen. Dort kann sie jedermann kostenfrei im Elektronischen Bundesanzeiger einsehen.
Da die Gasuf ein reiner Gasversorger ist, sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführten Zahlen ausschließlich Zahlen die den Gasabsatz betreffen. Wesentlich sind hier vor allem die Kosten für den Warenbezug. Das sind die Einkaufskosten für Erdgas. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss immer exakt nach den Vorgaben des § 275 Handelsgesetzbuch aufgebaut werden, so dass Sie die Zahlen immer an der gleichen Stelle finden. Die Warenbezugskosten finden Sie unter § 275 Absatz 2 Nr. 5 b HGB. Hier gilt es aufzupassen. Der Versorger darf die beiden Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 5 a und b zusammenfassen. Tut er dies muss er sie aber im Anhang wieder aufschlüsseln. Der Anhang des Jahresabschlusses wird ganz unten in Textform veröffentlicht.
Jetzt gilt es nur noch die Gesamteinkaufskosten für Gas durch den Gesamtmengenabsatz zu dividieren, schon haben Sie die durchschnittlichen Einkaufskosten pro kWh für ein Jahr. Den Mengenabsatz finden Sie weiter oben im Textteil des Jahresabschlusses. Um die Kostenentwicklung des Versorgers feststellen zu können, müssen Sie nur noch die Durchschnittskosten der verschiedenen Jahre miteinander vergleichen, schon können Sie ersehen, wie sich die Kosten tatsächlich entwickelt haben.
Es gilt aber noch einen weiteren Fallstrick zu umgehen. Vor dem 1.08.2006 wurde die Erdgassteuer vom Importeur an den Zoll abgeführt. Seit dem 1.08.2006 muss der Versorger die Erdgassteuer abführen, der den Letztverbraucher beliefert. Bis zum 1.08.2006 war in den Bezugskosten die Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh enthalten, so dass der Importeur sie schlussendlich vom Letztverbraucher erhalten konnte. Seit dem 1.08.2006 führt die Gasuf die Steuer ab, und muss sie daher nicht mehr an den Importeur weiterleiten. Um Zahlen vor dem 1.08.2006 mit Zahlen nach dem 1.08.2006 vergleichen zu können, müssen Sie entweder die Erdgassteuer bei früheren Jahren herausrechnen, oder bei neueren Jahren hinzuaddieren. Damit gleichen Sie diesen Umstand aus.
Die Kosten haben sich durch diese Gesetzesänderung nicht verändert. Der Endverbraucher bezahlt nach wie vor 0,55 Cent/kWh.
Die Jahresabschlüsse sind ab 2006 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Ältere Jahresabschlüsse finden Sie beim zuständigen Handelsregister. Dort kann jedermann Kopien anfordern.
Ein Geheimnis stellen diese Informationen nicht dar. Es ist nur ein bisschen Fachwissen.
Merit:
@reblaus
Vielen Dank für Ihre Erklärungen
Allgemein möchte ich hier noch erwähnen:
Im Dezember 2007 hatte die Gasuf noch mit äußerster Vehemenz ihr \"neues akttraktives Angebot Preissystem gasuf\" beworben. Aus einem der mehrfachen Aufforderungsschreiben zur Unterzeichnung: \"Wir möchte Sie nochmals bitten, uns Ihre Zustimmung für die Vertrangsanpassug oder unseren Sondervertrag Preissystem gasuf schriftlich zu erteilen. Damit vermeiden Sie, dass Ihnen zukünftig die teureren Preise nach der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung in Rechnung gestellt werden.\"
Ziffer 4 des Sondervertrag Preissystem gasuf lautet: \"Die Belieferung mit Erdgas erfolgt zu den Konditionen gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt. Es wird darauf hingewiesen, dass gasuf in entsprechender Anwedung des § 5 Abs. 2 GasGvv zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen berechtigt ist.\"
vergleiche BGH Urteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 56/08 > http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2465/
Im Oktober 2009 wurde nun ein weiterer neuer \"Sondervertrag gasuf deluxe\" angeboten - mit gegenüber den \"Preisrichtlinien für Sondervertragskunden - Sonderpreis\" nochmals günstigeren Preisen.
Ziffer 3 des Anschreibens: \"Darüber hinaus wird mit dem neuen Vertrag die Regelung zu Preisänderungen an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes BGH angepasst, mit denen das Gericht im Rahmen einer Entscheidung vom 15. Juli diesen Jahres eine lange Phase der Rechtsunsicherheit für Kunden und Versorgungsunternehmen beendet und nun Vorgaben zur Formulierung einer solchen Regelung gemacht hat. Diese Formulierung haben wir in den neuen Vertrag aufgenommen, so dass sie den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht.\"
Schnellunterzeichner wurden versucht mit einem Gewinnspiel zu ködern!
Wer fragt sich da nicht:
Wenn die vorherigen Preisanpassungsklauseln korrekt waren, warum nun eine Anpassung an die BGH-Vorgaben zu Preisänderungen?
Wenn die Preise nach dem \"Sondervertrag Sonderpreis\" nicht überhöht (also nicht wie von der Gasuf und deren Privatgutachtern behauptet \"billig\") waren/sind, wie ist es dann möglich, um 0,10 Ct/kWh (\"Sondervertrag gasuf\") bzw. um 0,31 Ct/kWh (\"Sondervertrag gasuf deluxe\") niedrigere Preise anzubieten?
Nachweislich unterzeichnet eingesandte \"Sonderverträge gasuf\" mit Wirkung ab 01.01.2008 ignoriert die Gasuf dagegen mit ihren Jahresabrechnungen 2008 und 2009 und stellt weiterhin die teureren Preise des \"Sondervertragskunden Sonderpreis\" in Rechnung ...
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