Energiebezug > Gas (Allgemein)
Erdgasumrechnungsfaktor
wetrade:
Mein Versorger möchte mir keine Belege für den von ihm angegebenen Brennwert liefern. Ich möchte es auf einen Rechtsstreit um die Richtigkeit seiner Abrechnung ankommen lassen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt (die Herren Teilnehmer im Dienste der Versorger sollten nicht Stellung nehmen)
Mengenumwerter:
--- Zitat ---Original von wetrade
Mein Versorger möchte mir keine Belege für den von ihm angegebenen Brennwert liefern. Ich möchte es auf einen Rechtsstreit um die Richtigkeit seiner Abrechnung ankommen lassen. Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt (die Herren Teilnehmer im Dienste der Versorger sollten nicht Stellung nehmen)
--- Ende Zitat ---
Aber wozu?
1. Wenn der Gaszähler Nm³ misst, reichen die Zählerstände aus um in Verbindung mit den auf der Abrechnung angegebenen kWh-Mengen den Brennwert herauszubekommen. (Nm³ / kWh = BRW)
2. Im Falle, dass der Gaszähler kWh (was ich noch nie gesehen habe) misst, ist dieser Wert abrechnungsrelevant. Hier spielt der BRW keine Rolle mehr. - eher nicht der Fall
Wissen Sie welche Gasqualität Sie beziehen? H/L-Gas ?
Generell hilft auch der Blick auf die Website des Ausspeisenetzbetreibers, da dieser i.d.R. den Referenzbrennwert zur Verfügung stellt (BRW des Vorvormonats)
Viele Grüße
Christian Guhl:
@Mengenumwerter
Anscheinend wurde die Frage nicht richtig verstanden. Es geht hier nicht darum, wie sich die kwh aus den cbm errechnen, auch nicht um die Gasqualität. Der Versorger soll schlicht und ergreifend nachweisen, dass der auf der Abrechnung ausgewiesene Brennwertfaktor korrekt ist. Die Eichbehörden verweigern eine Bestätigung des Faktors. Dem Missbrauch ist also Tür und Tor geöffnet. Verdachtsmomente sind vorhanden, so wird z.B. bei Kunden von verschiedenen Anbietern, die Tür an Tür wohnen, ein bis zu 10% abweichender Brennwertfaktor verwendet.
AKW NEE:
Die Brennwerte werden in regelmäßigen Abständen mit, in der Regel geeichten Geräten gemessen. Aus den gemessenen Werten werden die Durchschnittswerte für den Verbrauchszeitraum der jeweiligen Verbrauchsstelle errechnet. Wenn die Verbrauchszeiträume bei den einzelnen Verbrauchstellen, also das Anfangsdatum und/oder Enddatum nicht identisch sind können sich unterschiedliche Werte beim Faktor ergeben.
Die Eichbehörde wird nicht kontrollieren, ob die gemessenen Werte in der Abrechnung richtig berücksichtigt werden, sondern nur, ob die Geräte korrekt gemessen haben.
nomos:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
.....
Verdachtsmomente sind vorhanden, so wird z.B. bei Kunden von verschiedenen Anbietern, die Tür an Tür wohnen, ein bis zu 10% abweichender Brennwertfaktor verwendet.
--- Ende Zitat ---
Das wäre schon mehr als ein Verdachtsmoment!
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