Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um

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Bonbolle:
Hi troy19.

An deiner stelle würde ich sofort kontakt mit der rhenag aufnehmen und denen von der verspätet eingegangenen Kündigung berichten und das das Vertragsverhältniss bis zum 30 Sep. 2010 gehen wird.

Du Glücklicher ;-)

Ich hoffe mal, das es noch viele rhenag Kunden gibt, mit denen sich die rhenag noch ein weiteres Jahr herumärgern darf. Denn die Rechtsprechung ist auf unsere Seite. Die \"alte\" Preisanpassungklausel ist nicht wirksam und daher darf die rhenag die Preise nicht einfach einseitig ändern.

Herzlichen Glückwunsch kann ich da nur sagen.

Wir anderen, denen das Glück nicht so hold ist, können jedenfalls mit recht behaupten, die rhenag weiß auch nicht mehr so ganz was sie jetzt macht und was nicht. So ein riesen Apparat wurde durch uns Protestler in seinen Grundwerten erschüttert und wir haben bis jetzt gesiegt. Du hast noch länger was davon und wir anderen eben nicht. Ich habe wie \"mountaindog\" noch einen anderen Anbieter bei uns, der genau die gleichen Preise wie die rhenag bietet.

Also werde ich dann wohl wechseln und so noch einen, wenn auch kleinen Triumpf, einstreichen.

Grüße

Christian

Zusan:
Hallo,

es tut mir leid, dass es so lange gedauert hat, bis ich hier wieder was Neues berichten kann, aber ich habe erst in der letzten Woche mit der Anwältin reden können und erst jetzt das (Ein-)Schreiben an die rhenag fertig gemacht.

Nach Rücksprache mit der Anwältin habe ich der Kündigung sowohl aus formellen, als auch aus materiellen Gründen widersprochen.

Formell weil, nicht klar ist, ob die Personen die unterschrieben haben vertretungsberechtigt und damit rechtlich in der Lage sind eine Kündigung wirksam zu erklären. Hier muß die rhenag den nötigen Nachweis erbringen, sonst ist die Kündigung formell unwirksam.

Materiell, weil ich bzw. die Anwältin die Kündigung nur mit der Begründung, dass in ein neues Tarifsystem umgestellt wird, nicht für wirksam hält. Dies ist, wie in der Rechtsprechung leider üblich, erst einmal unserer beider Meinung und noch nicht richterlich oder sogar höchstrichterlich bestätigt. Sollte die rhenag meinen \"Widerspruch\" zur Kündigung zurückweisen, so müßte ich eine entsprechende Klage einreichen, was ich dann vermutlich auch tun würde. Ein Ergebnis wird jedoch einige Monate bis Jahre auf sich warten lassen, da es vermutlich nicht mit einem Urteil in der ersten Instanz getan ist.

Ich möchte hier lieber keine weiteren Details über die genauen Gründe für die Unwirksamkeit darlegen, da damit der rhenag natürlich direkt der Handlungsleitfaden für die \"richtige Vorgehensweise bei Kündigungen\" geliefert würde, falls sie hier mitliest. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Meine Einschätzung ist aber, dass es eine realistische Chance gibt die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen, mindestens aber den Kündigungstermin herauszuzögern.

Zusan

77records:
Hallo zusammen,

hab mir gerade die neuen AGB angeschaut. Ist dortige Preisanpassungsklausel überhaupt zulässig (Abschnitt 3.3)? Hört sich doch recht einseitig an. Wo ist die Pflicht zur Preissenkung?

Gruß
77records

Bonbolle:
Hallo alle Zusammen.

ich habe der Kündigung zum 30.09.2009 widersprochen, weil die Rhenag die termingerechte Zustellung/Kenntnisnahme der Kündigung nicht nachweisen kann.

Die Antwort der Rhenag lautet so:
Zitat:\"hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 25.07.2009. Unser Vertragsverhältnis läuft am 30.09.2010 aus - bis zu diesem Datum werden Sie nach den Konditionen des Tarifs \"Erdgas Classic\" von uns mit Gas beliefert.\"

Diesen Tarif gibt es dann also weiterhin und die Konditionen auch, aber eben nur bis zur Kündigung. Ich habe also noch eine wenig Zeit mir  einen anderen Gasanbieter zu suchen. Hoffe natürlich, das der Gaspreis noch ein wenig weiter sinkt. Und wenn ich mich verspekuliere, dann habe ich eben pech.

Grüße an alle ;-)

Kolja:
Ich bin kein Experte deshalb frag ich mich, was mich hindert -sofern Rhenag einen in die Grundversorgung zurückstuft - weiter gegen die Preiserhöhungen zu widersprechen. Siehe auch
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/

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