Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
Bonbolle:
Also, ich habe nochmal ganz genau in meinem Vertrag nachgesehen. Da steht, das ein Erdgas-Lieferungsvertrag \"Sondervertrag S-1\" mit mir geschlossen wurde.
Also bin ich per Definition im Vertrag ein Sondervertragskunde.
Dann steht da noch unter § 5 Vertragsdauer:
\"Der Sondervertrag tritt am 29.06.2004 in Kraft und kann erstmals nach Ablauf von 24 Monaten und danach jeweils zum 30. September eines Jahres von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate\"
Wie kommt denn jetzt auf einmal die rhenag dazu zu meinen oder zu glauben, die Kündigungsfrist sei jeweils 1 Monat??????????
Da ich keiner Vertragsänderung schriftlich zugestimmt habe, ist das ja dann schon die blanke verarsche.
Dann lese ich noch in einer Preistabelle vom 01.04.2008, das die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung der Erdgas-Preistabelle \"Basic\" entsprechen.
Bin ich da auf dem Holzweg, wenn ich sage dass eine Sondervertrag eben nicht eine Grund- oder Ersatzversorgung darstellt. Wenn ich den obigen Sachverhalt richtig verstanden habe ist ein\"entspricht\" kein \"es ist!\".
Irgendwie meinen die mit dem Schreiben, das viele von uns Protestler bekommen haben eben nicht uns, die einen Sondervertrag abgeschlossen haben sondern wehn auch immer. Ich werde jedenfalls der rhenag diesen Sachverhalt nach dem 01.07.2009 schreiben, dann habe ich immerhin noch einen Vertrag bis September 2010. Denn ich glaube, das ich dann spätestens beim nächsten Schreiben der rhenag aus dem Sondervertrag fliege.
Ich bin gespannt auf die Informationen von \"Zusan\" ;-)
Bonbolle:
Hallo liebe Mitstreiter.
Heute habe ich und wie ich schon von einigen anderen Gaspreisprotestler der rhenag mitbekommen habe auch sicher viele andere noch ein Schreiben per Bote bekommen.
In diesem entschuldigt sich die rhenag erstmal wegen der fälschlichen Annahme, ich sei ein Kunde in der Grundversorgung und so weiter und so weiter.
Zusätzlich eben leider noch womit ich gerechnet hatte, die fristgerechte Kündigung meines Sondervertrages zum 30 September diesen Jahres.
Denke mal, daran kann ich nichts rütteln, denn das ist ja vertraglich vereinbart.
Hoffe mal, das Zusan was neues von der Anwältin hat, aber ich habe die Vermutung, dass das Verhalten der rhenag leider rechtens ist.
Also suche ich schonmal nach einem andern Gasanbieter. Ist ja noch was Zeit und ich kann das in ruhe machen.
Gruß
Christian
Zusan:
Sorry für die späte Antwort, ich glaube ihr seid alle schon ziemlich neugierig. Leider kann ich noch nicht mit allzuvielen Neuigkeiten aufwarten. Habe die Anwältin heute erst erreicht und abgestimmt, dass ich zunächst über meine Rechtschutzversicherung Deckungszusage einhole und wir dann ein Beratungsgespräch durchführen.
Sie hat allerdings, ohne dass ich ihr das in den Mund gelegt hätte, von sich aus schon angesprochen, dass man eigentlich zunächst mal prüfen könnte, ob denn eine Kündigung des Sondervertrages überhaupt rechtlich möglich ist. Das wurde ja hier im Forum auch schonmal diskutiert, glaube ich.
Ich werde das mit der Versicherung klären und euch dann wieder informieren.
Zusan
Bonbolle:
Die sind zwar aus Rheinland-Pfalz, aber ist sicher egal.
Wer hier nicht so viel lesen will, der Link:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ124643016323015/link507771A.html
Ich poste mal ein paar interessante Ausschnitte des Artikels:
\"Die Versorger können Sonderverträge nur durch Kündigung beenden. Sie müssen dabei die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen beachten. Ist der Vertrag als Festvertrag mit fester Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit ausgestaltet, ist eine Kündigung während der Grundlaufzeit generell ausgeschlossen.\"
Ist bei uns geschehen und erstmal nichts dran zu rütteln, aber:
\"Fraglich ist, ob ein Vertrag einfach gekündigt werden darf, um höhere Preise durchzusetzen. Das ist nach unserer Auffassung rechtsmissbräuchlich, weil eine Preisänderung ja auf der Grundlage einer wirksamen Preisanpassungsklausel vorgenommen werden kann, ohne dass dazu der ganze Vertrag gekündigt werden muss.\"
Und hier kommt dann Zusan ins Spiel. Mit Spannung erwarten wir weitere Berichterstattung.
In dem Artikel stehen weitere interessante Infos, die hier zwar sicher schon gepostet wurden, aber ein Blick auf die Seite lohnt sich sicher für alle, die sich Ihrer Sache nicht ganz sicher sind.
Fragt mich bitte nicht, warum ausgerechnet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kam einfach beim suchen ziemlich weit oben ;-)
Viele Grüße
troy19:
--- Zitat ---Original von Bonbolle
Heute habe ich und wie ich schon von einigen anderen Gaspreisprotestler der rhenag mitbekommen habe auch sicher viele andere noch ein Schreiben per Bote bekommen.
Zusätzlich eben leider noch womit ich gerechnet hatte, die fristgerechte Kündigung meines Sondervertrages zum 30 September diesen Jahres.
--- Ende Zitat ---
Hallo Christian und alle Protestler,
ich habe heute, 1.7.2009, ein gleichlautendes Schreiben der rhenag erhalten (Kündigung zum 30.9.2009, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin). Zu prüfen wäre zunächst einmal, ob die rhenag wirklich fristgerecht gekündigt hat, schließlich dürfte die Frist wohl bei vielen Verträgen 3 Monate zum 30. September betragen, so ist es jedenfalls bei meinem Sondervertrag. D.h. alle Kündigungen, die erst am 1.7. (oder später) eingegangen sind, laufen noch 15 statt 3 Monate (wenn man will). Du kannst natürlich auch die Kündigung akzeptieren.
Ich persönlich möchte schon gerne bei der Rhenag bleiben, aber eben nicht zu deren diktierten Konditionen. mal schauen, was Zusan von Ihrer RS-Versicherung erfährt.
PS: Weiß jemand, innerhalb welcher Frist man gegen die Kündigung Widerspruch einlegen kann?
Gruß - troy
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