Hallo Forum,
es geht um den Strombezug in der Grundversorgung. Versorger ist die Entega.
Nach längerem hin und her, Briefverkehr mit diversen Widersprüchen gemäß 315 BGB, Zahlungen nur auf Höhe des Tarifes 2004 etc.,
hat Entega die nicht überwiesenen Differenzen summiert und unlängst eine Inkassomitteilung mit konkreter, terminlicher Sperrandrohung zugesandt. Darauf hat mein RA entsprechend geantwortet.
Neues Schreiben - diesmal vom RA der Entega. Einige Auszüge:
\"Einen Sondervertrag gibt es mit Ihrer Mandantschaft nicht, mit anderen Worten: Ihre Partei befindet sich in der Grundversorgung. Darauf ist die AVBEltV beziehungsweise StromGVV anzuwenden. Aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes findet § 315 BGB keine Anwendung, der erhobene Widerspruch hat also keine Wirkung.\"
Eine erneute, sehr kurzzeitige Frist ist zur Begleichung angesetzt worden. Ansonsten werden ich \"mit Weiterungen\" bedroht.
Meine Frage: Wie stichhaltig ist nach derzeitiger Rechtslage und Lage der Rechtsprechung die obige Argumentationskette noch?
Gibt es hier andere Entega-Mitleidende (Kunden), die in ähnlicher Situation sind? (Bitte ggf. um Rückmeldung per PN!)
Vielen DANK für weitere Tipps, hilfreiche Kommentare und evtl. vertiefende Hinweise!
Gruß
ÄNTÄGA-Opfer