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Autor Thema: Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009  (Gelesen 9815 mal)

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Offline eislud

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Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009
« Antwort #15 am: 09. Januar 2009, 18:37:25 »
Nicht genug damit dass Entega Kunden, die gekündigt haben, zur Rückgewinnung ein Angebot macht, dass den Kunden teurer kommt als vor der Kündigung - siehe letzter Artikel.
Jetzt bestätigt Entega die Kündigung auch noch auf dem Briefumschlag und handelt sich damit Ärger mit dem Datenschutz ein.

Da hat man keine Worte mehr. Demnächst schreiben die womöglich auch noch auf den Breifumschlag, dass man mit einer Klage zu rechnen hat oder welche Außenstände laut Entega bestehen.

Datenschutz erteilt Entega einen Rüffel
Zitat
... Mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten hat es jetzt die Entega zu tun bekommen. Der Datenschützer moniert, dass der Energieversorger Kundenbriefe, in denen eine Kündigung bestätigt wurde, auf dem Umschlag mit dem Aufdruck versehen hatte: \"Schade, dass Sie die Entega verlassen wollen, sehr schade!\" ...
Gruss eislud

Offline Ready XL

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Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009
« Antwort #16 am: 10. Januar 2009, 11:08:46 »
... dazu fällt einem nichts mehr ein. Was bilden sich denn diese großkotzigen Herren ein.

Es ist höchste Zeit, daß man die obere Etage der Entega zur Aufgabe ihrer hochdotierten Jobs zwingt.

Ready XL

Offline svenschmi

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Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009
« Antwort #17 am: 17. April 2009, 18:31:17 »
Bei uns hat ENTEGA den Tarif Gas Komfort 1 einfach durch Clever Gas Regional 2 ersetzt, welcher natürlich auch einen höheren Arbeitspreis usw. hat.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Der Umstellung wiedersprechen und einfach den alten Preis weiterzahlen wie bisher? Oder muss ich hier etwas beachten?

Bisher habe ich sämtlichen Erhöhungen mit Berufung auf §315 widersprochen und den alten Preis bezahlt.

Danke für Eure Tips

Sven

Offline eislud

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Offline Energierebell

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Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009
« Antwort #19 am: 21. April 2009, 09:29:26 »
@Eislud

Haben auch das Änderungsschreiben erhahlten. Der Tarif würde jetzt Clever Gas Regional 2 heißen, an den Vertragsbestimmungen würde sich nichts ändern.
Allerdings ändern sich ja die kompletten Abrechnungsmodalitäten und Preise.

Wenn ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, sollte man keinen Widerspruch einlegen da sonst eine Kündigung folgen könnte.
Wenn man also nicht widerspricht, erstellt man einfach eine Gegenrechnung zu den alten Bedingungen? Muss man das dann nicht irgendwie begründen oder erläutern?

Eine Kündigung würde ja auch voraussetzen, dass man einen Sondervertrag hat. Mir ist nicht bekannt einen solchen abgeschlossen zu haben, oder ist der Komfort 1 Tarif ein solcher, weiß das jemand? Dann würde eine Kündigung ja den Rückfall in die Grundversorgung bedeuten......die ist ja noch teurer....

Gruß
Energierebell

Offline eislud

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Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2009
« Antwort #20 am: 21. April 2009, 12:07:04 »
@Energierebell
Zitat
Original von Energierebell
Wenn ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, sollte man keinen Widerspruch einlegen da sonst eine Kündigung folgen könnte.
Sehe ich auch so.

Zitat
Original von Energierebell
Wenn man also nicht widerspricht, erstellt man einfach eine Gegenrechnung zu den alten Bedingungen? Muss man das dann nicht irgendwie begründen oder erläutern?
Gegenrechnung wie bisher.
Eine Begründung bei der Gegenrechnung ist meines Erachtens nicht notwendig, es besteht ja ein ungekündigter Vertrag auf den ich mich beziehe. Für Begründungen ist vor Gericht dann noch ausreichend Zeit, dann mit Unterstützung eines versierten Rechtsanwaltes. Mit eigenen Begründungen könnte man sich zudem womöglich unabsichtlich selbst ein Bein stellen.
 
Der Komfort 1 war definitiv ein Sondervertrag.

Gruß eislud

 

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