ein bisschen – einiges – vieles ;-):
Amtsgericht Bad Homburg (MDR 10 1983 Seite 840), wonach ein Gläubiger, der einen kaufmännisch organisierten Betrieb hat, gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Einziehung von Forderungen einem Inkassoinstitut überträgt.
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OLG Dresden 8. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2001, Aktenzeichen 8 U 1616/01 können Inkassokosten nur dann als Schadenersatz ersatzfähig sein, wenn sie der Gläubiger zur Beitreibung seiner Forderung für erforderlich und angemessen halten darf. Daran fehlt es, wenn der Schuldner gegen einen Mahnbescheid insgesamt Widerspruch einlegt und damit zu erkennen gibt, dass er es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.
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Nach OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00, können Inkassokosten dann nicht erstattet werden, wenn der Gläubiger bei Erteilung des Inkassoauftrages konkrete Anhaltspunkte dafür hatte, dass auch das Inkassounternehmen den Schuldner nicht zu einer Erfüllung oder Sicherstellung bewegen wird. Eine Beauftragung eines Inkassounternehmens – so das OLG Köln – verstösst sodann gegen die Schadenminderungspflicht.
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Das Amtsgericht Geldern hat in einer Entscheidung vom 03.12.1999, Aktenzeichen 3 C 337/96, geurteilt, dass die Kosten der Beauftragung eines Inkassobüros dann nicht zu ersetzen sind, wenn der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist, da in einem solchen Fall die Notwendigkeit, später einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen, vorhersehbar ist.
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Nach OLG Karlsruhe (NJW RR 1987 Seite 15) ist die Einschaltung eines Inkassobüros überflüssig, wenn für den Gläubiger aufgrund der gesamten Umstände erkennbar ist, dass eine weitere aussergerichtliche Mahnung nicht fruchtet und er deshalb auf die Erlangung eines Titels angewiesen ist.
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( NJW 1994 Seite 265 ).
Das Landgericht Rottweil führt in einer Entscheidung vom 24.02.1993 aus, dass Inkassogebühren im Blick auf § 254 BGB nur erstattungsfähig sind, wenn der Gläubiger aufgrund der Umstände des Einzelfalles damit rechnen kann, dass der Schuldner auch ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zahlen wird
Der Gläubiger hat nach dem Landgericht Rottweil kein freies Wahlrecht zwischen Inkassounternehmen, Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt, sondern muss sich überlegen, ob eine weitere aussergerichtliche Mahnung durch ein Inkassounternehmen Erfolg verspricht. In dem konkreten Fall hatte die Gläubigerin mehrfach vergeblich gemahnt. Nach Landgericht Rottweil musste sie deshalb davon ausgehen, dass die Schuldnerin nicht zahlen will und / oder nicht zahlen kann. Die Einschaltung eines Inkassobüros versprach aus diesem Grunde keinen besseren Erfolg.
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Nach OLG Düsseldorf kann alleine ein bloßes Schweigen des Schuldners noch nicht den begründeten Eindruck hervorrufen, der Schuldner werde nach Beauftragung eines Inkassobüros zahlen oder in weiterem Umfang Zahlungen leisten. Ein blosses Schweigen des Schuldners auf Zahlungsaufforderung kann vielmehr damit gedeutet werden, dass der Schuldner nicht zahlen kann oder zahlen will und deshalb Zeit gewinnen möchte, folglich auch durch Inkaufnahme eines aussichtslosen Prozesses ( Entscheidung vom19.09.1996, AZ: 5 U 28/96 ).
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Und noch was:
Intrum Justitia ist unter Anderem wg nicht Vorlage des Prüfprotolls gescheitert :
AG Siegburg - Klage von Intrum Justitia Inkasso GmbH an Aktivlegitimation gescheitert
http://www.kanzlei.biz/cms/AG_Siegburg__Urteil_vom_21_06_2004__Az_4.287.0.htm l
Urteil des AG Siegburg vom 21.06.2004, AZ 4 C 622/03
Bereits an der
Aktivlegitimation scheiterte die Klage der Intrum Justitia Inkasso GmbH gegen zwei Dialergeschädigte. Der vorsitzende Richter am AG Siegburg Dr. Thomas Stollenwerk wies die Klage des Inkasso-Unternehmens als unbegründet im schriftlichen Vorverfahren ab. Laut dem Urteil des AG Siegburg lies die \"vorgelegte Abtretungsvereinbarung nicht den Schluss darauf zu, dass die streitgegenständliche Forderung durch die Zedentin überhaupt an die Klägerin abgetreten worden ist\". Durch eine globale Forerungsabtretung könne nicht nachgewiesen werden, dass die streitige Forderung an die Intrum Justitia Inkasso GmbH abgetreten worden ist.