Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
nomos:
--- Zitat ---Original von Pölator
es handelt sich um Gas, wobei ich keine Diskussion lostreten will über Sinn und Unsinn der KA
--- Ende Zitat ---
@Pölator, schon klar, dann will ich auch nicht weiter auf die Besonderheiten der GAS-Konzessionsabgabe eingehen. Der Unsinn bleibt aber der springende Punkt ;). Jede Frage in dieser Richtung wird sich letztendlich daran stossen.
Ein Gewinn für das EVU aus der differenziert anfallenden Konzessionsabgabe ist selbstverständlich nicht gerechtfertigt. @Pölator, ich denke, dass das doch eine rhetorische Frage war, die eigentlich keine Antwort erfordert.[/list]
Fridericus Rex:
--- Zitat ---Original von nomos
[Ein Gewinn für das EVU aus der differenziert anfallenden Konzessionsabgabe ist selbstverständlich nicht gerechtfertigt. [/list]
--- Ende Zitat ---
Ich dachte immer die KA ist wie eine Steuer und wird letztlich an die Kommune abgeführt. Kann es denn da überhaupt zu einem Gewinn bei dem Gasversorger kommen?
nomos:
--- Zitat ---Original von Fridericus Rex
Ich dachte immer die KA ist wie eine Steuer und wird letztlich an die Kommune abgeführt. Kann es denn da überhaupt zu einem Gewinn bei dem Gasversorger kommen?
--- Ende Zitat ---
@Fridericus Rex, knapp daneben ist halt auch vorbei. Was die KA ist oder nicht ist, steht hier im Forum - Vielfach! Bitte Suchfunktion nutzen!
Nur so viel, das Kassieren und Abführen geschieht ohne Kontrolle, wer mehr kassiert als er abführt macht dabei einen \"Gewinn\", oder wie man das nennen mag.
Pölator:
--- Zitat ---Original von Fridericus Rex
Ich dachte immer die KA ist wie eine Steuer und wird letztlich an die Kommune abgeführt. Kann es denn da überhaupt zu einem Gewinn bei dem Gasversorger kommen?
--- Ende Zitat ---
Es kommt zu einem Gewinn des Gasversorgers, wenn, wie gesagt, der Endpreis gleich ist, aber die KA niedriger. Die KA wird ordnungsgemäß an die Gemeinde (bis 25000 Einwohner 0,22 ct/kWh) abgeführt, auch die KA an die Stadt (bis 100000 EW 0,27ct/kWh) wird abgeführt.
Da der Endpreis gleich ist, streicht der VS einen Gewinn von 0,05ct/kWh ein.
Nicht viel, aber es werden auch Kassiererinnen wegen €1,20.- entlassen... .
Gruß,
Pölator
nomos:
--- Zitat ---Original von Pölator
[Es kommt zu einem Gewinn des Gasversorgers, wenn, wie gesagt, der Endpreis gleich ist, aber die KA niedriger. Die KA wird ordnungsgemäß an die Gemeinde (bis 25000 Einwohner 0,22 ct/kWh) abgeführt, auch die KA an die Stadt (bis 100000 EW 0,27ct/kWh) wird abgeführt.
Da der Endpreis gleich ist, streicht der VS einen Gewinn von 0,05ct/kWh ein.
Nicht viel, aber es werden auch Kassiererinnen wegen €1,20.- entlassen... .
--- Ende Zitat ---
@prölator, wenn bei Gas nicht explizit eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde wird man aber vielleicht ebenso wie hier argumentieren :
--- Zitat ---Die Stadt Eibelstadt hat bei einem Verzicht von ca. 35000 Euro im Jahr 2006 so den Gaspreis um ca. 0,000024 Cent pro Kubikmeter für alle Kunden im Verbundgebiet der Stadtwerke verbilligt!
Allmählich sickerte durch, dass die Gasbezieher in Eibelstadt nicht alleine von diesem Stadtratsbeschluss profitieren, sondern das ganze Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg. Diese teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet.
--- Ende Zitat ---
Schon ist man aus dem Schneider und teilt nicht das Schicksal der genannten Kassiererin ;) . Wer kontrolliert schon die Gesamtkalkulation?! Der Justizschutz ist dafür in der Zwischenzeit besser als das Schweizer Bankgeheimnis. :rolleyes:[/list]
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