Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Differenz KA kompensiert Erschließungskosten?
Pölator:
Hallo,
Stadt und vorgelagerte Gemeinde haben unterschiedliche Konzessionsabgaben aufgrund ihrer Bevölkerungszahlen. Die KA der Gemeinde ist niedriger, der Endverbrauchspreis für die Kunden aber ist gleich.
Nun steht die Aussage eines Vertrieblers im Raum, dass der Gewinn aus dieser Differenz gerechtfertigt sei, da die Erschließungskosten im Umkreis höher seien als im Stadtbereich.
Was ist davon zu halten bzw. wie ist mit einer Aussage dieser Art umzugehen?
Gruß vom Pölator
RR-E-ft:
Neben der Konzessionsabgabe sind Netzkosten in Form von Netzentgelten an den Netzbetreiber zu zahlen. Die Netzentgelte müssten auf den Seiten des zuständigen Netzbetreibers veröffentlicht sein. Die Kosten der Netznutzung, des Messtellenbetriebs und der Messung sind gem. § 40 Abs. 1 EnWG in den Verbrauchsabrechnungen gesondert auszuweisen. Für die Konzessionsabgaben gilt § 4 KAV..
RuRo:
@Pölator
Was meinen Sie mit Erschließungskosten ?
Den ausschließlichen Aufwand des Netzbetreibers für die Erweiterung seines Liefernetzes im öffentlichen Wegenetz oder den Erschließungsaufwand nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
@RR-E-ft
Was ist, wenn die Ausweisung nach § 40 Abs. 1 EnWG unterbleibt?
Mal höflich bei der zuständigen Behörde darauf hinweisen?
nomos:
--- Zitat ---Original von Pölator
Stadt und vorgelagerte Gemeinde haben unterschiedliche Konzessionsabgaben aufgrund ihrer Bevölkerungszahlen. Die KA der Gemeinde ist niedriger, der Endverbrauchspreis für die Kunden aber ist gleich.
.........
--- Ende Zitat ---
@Pölator, einfach mal im Forum suchen, das Thema wurde schon von allen Seiten bearbeitet. Gas oder Strom ist auch noch die Frage.
oder hier bei Interesse:
So ist die Kommunale Verwaltung manchmal instruiert (Puschendorf)
--- Zitat ---Diskussion
- 3. Bgm Buck: Kann man die Konzessionsabgabe als „Miete“ für die Nutzung der beanspruchten Flächen der Leitungen bezeichnen?
o Bgm: Ja, im Prinzip ist es so. Es gibt allerdings Gemeinden, die auf die Zahlung der Konzessionsabgabe an die Gemeinde verzichten und damit ihre Bürger als Stromkunden entlasten wollen.
- 3. Bgm Buck: Gibt es eine Gewähr dafür, dass in diesem Falle der Stromversorger den Strompreis tatsächlich entsprechend senkt?
o Bgm: Seines Wissens nach nicht. Die interne Kalkulation der Stromversorger liegt nicht offen.
- Bgm: Es ist nun darüber zu beraten, ob die Landwirte als Sondervertragskunden gewertet werden sollen.
.......
--- Ende Zitat ---
Auch hier Interessant PUNKT 2.1 (Tübingen)
Die EVUs bieten die \"Höchstmögliche Konzessionsabgabe\" an, einmal mit, einmal ohne Kontrolle -- der Bürger/Verbraucher bleibt unbeteiligt, er zahlt nur X(
oder hier GAS-Konzessionsabgabe in Luft aufgelöst (Eibelstadt)
[/list] Chaotisch, willkürlich, unlogisch, unkontrolliert, ungerechtfertigt, .....
Pölator:
--- Zitat ---Original von RuRo
Was meinen Sie mit Erschließungskosten ?
--- Ende Zitat ---
@RuRo
Der Vertriebler meinte damit wohl sinngemäß die (Leitungs-) Wege sind länger bzw. der technische Aufwand ist höher als im Stadtgebiet.
@nomos
es handelt sich um Gas, wobei ich keine Diskussion lostreten will über Sinn und Unsinn der KA
Es geht mir einzig um die Frage, ob Erschließungskosten durch die Differenz der KA abgedeckt werden dürfen.
Dies scheint mir nach Lektüre der KAV nicht der Fall zu sein.
Ich denke die geringe Höhe der Differenz sollte egal sein, oder?
Differenz ist Differenz, egal ob €10.- oder €100.-.
Viele Dank,
der Pölator
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