Hallo,
habe seit 15.03.2005 eine Wohnung gemietet, es aber versäumt den zuständigen Stromanbieter darüber zu informieren (Meine Schusseligkeit).
Bekomme im Mai 2009 eine Vertragsbestätigung zur Übernahme der Versorgung durch den Anbieter ab 01.04.2004 bis 17.04.2009 mit der
Forderung den gesamten Zeitraum nachzuzahlen (xxxx,xx €) und der Festsetzung des errechneten mtl. Abschlages ab Juni 2009.
Aus der Forderung geht hervor, dass regelmäßig der jährliche Verbrauch
abgelesen wurde, aber weder dem Vermieter oder mir nie eine Rechnung gestellt wurde. Da dem Stromanbieter ersichtlich war, dass eine Stromnutzung vorlag hätte doch wem auch immer (Vermieter oder Vormieter) eine Rechnung bzw. Abschlagsermittlung gestellt werden müssen. Es ist mir bekannt, dass es nicht meine Aufgabe ist, den Stromlieferanten an eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erinnern.
Aber es bestehen Verjährungsfristen von derartigen Forderungen, meines Wissens drei Jahre, bin mir aber nicht sicher.
Daher meine Frage:
Rechnungsstellung : 01.04.2004 - 17.04.2009
Ab welchem Zeitraum muss ich zahlen
Vielen Dank für eine hilfreiche Auskunft