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Abzocke bei Kündigung Wartungsvertrag Progas

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Watzl:
Innerer Prüfung 2008:

Vorbereitung: 608,09 €
TÜV:                121,00 €

Summe:          729,47 €

Eigener Tank - unterirdisch - kein Wartungsvertrag - keine weiteren Kosten.





H. Watzl

Onkel-Olli:
Mmh,

entspricht ja ziemlich den Kosten, die Progas angesetzt hat ...

aber wie gesagt: Wartungsvertrag sollte gerade diese Kosten abdecken. Leider keine Äußerung von Protanker.

Sieht aber so aus, als würden auf den Eigentankbesitzer eines unterirdischen Tanks doch erhebliche Kosten (nach 10 Jahren) zukommen? Die entsprechen ja locker 5 - 6 Jahren Mietkosten!

Da hab ich zwei Jahre vergeblich nachgefragt und immer nur ausweichende Antworten erhalten!

Wieder zumindest sehr interessant.

In dem Sinne,

Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

protanker:
Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten,

noch mal zur Info: es handelt sich um einen unterirdischen Tank.

Habe den Vertrag gerade vor mir und will nun mal für alle den Punkt 6, der die Behälterwartung betrifft, original hier einstellen:

Progas übernimmt es,

- die Termine für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nachzuhalten und zu überwachen

- insbesondere die alle 10 Jahre anfallenden Prüfungen durch den TÜV-Sachverständigen zu veranlassen.

PROGAS übernimmt im Rahmen ihres Kundendienstes die Instandhaltung des Behälters einschließlich Anstricherhalt sowie der Behälterarmaturen (ohne Regler).
Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden A. A conto dieser Zusammenstellung zahlt der Kunde monatlich eine Wartungspauschale von 6 Euro zuzügl. MwSt.

9. Beginn, Dauer und Beendigung dieses Vertrages

Der Vertrag wird auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt wird.

Ansonsten gibt es keine weitern Klauseln, wie etwa anteilige Beteiligung etc.


Ich habe auch die Bescheinigung des TÜV vorliegen, in der es heißt:

Prüfart: Innere Prüfung und Sicherheitsventilfunktionsüberprüfung

Ergebnisse: alles ohne Beanstandung

- Funktion und Ansprechdruck des Sicherheitsventiles wurde überprüft
- Nach BetrSichV § 17, Anh. 5, Ziff. 11 (3) wurde auf die Besichtigung der inneren Wandung verzichtet.

Sonst wurden wie gesagt keine weitern Arbeiten/ Prüfungen von PROGAS oder des TÜV druchgeführt.

Frage an Watzl:

Welche Arbeiten wurden bei Ihnen zur Vorbereitung für 608,09€ durchgeführt?

Weiß leider immer noch nicht so genau, wie wir gegen PROGAS vorgehen sollen. Auf jeden Fall erst mal nicht zahlen, das ist klar.  Nach deren Rechnung müßten wir ja eigentlich noch Geld zurückbekommen, wenn der TÜV laut Watzl nur ca 120 € berechnet hat und von PROGAS bei uns keine weitere Leistung im Zusammenhang der Inneren Prüfung erfolgte.

Wünsche allen einen schönes Wochende

Viele Grüße

Watzl:
Die Angaben zur inneren Prüfung eines unterirdischen Tanks beziehen sich nicht auf meinen Tank. Diese Angaben stammen von einem Kollegen, der 2008 seinen unterirdischen 2,1 t Tank hatte prüfen lassen.

In dem Betrag enthalten ist die Vorbereitung zur inneren Prüfung, der Wechsel des Sicherheitsventils und die Rohrleitungsprüfung.

Frage: wurde ihnen von P-gas eine genaue Aufstellung der erledigten Arbeiten und der damit verbundenen Kosten vorgelegt? Wenn nicht, dann lassen sie sich doch mal vorrechnen, was da alles gemacht wurde, wann das erledigt wurde (Monteur?) und was die einzelnen Abeiten an Kosten verursacht haben.

Sie wollen ganz einfach von dennen wissen, was wann erledigt wurde und wie teuer das im Einzelnen für sie ist.

Wurde der Tank evtl. gar nicht entleert?


H. Watzl

Onkel-Olli:
Also ich bin mir in dem Fall nicht ganz sicher, was die Wartungspauschale tatsächlich beinhaltet, würde aber Zahlungsverweigerung nur mit äußerster Vorsicht empfehlen. Aus dem Text kann ich nicht unbedingt erkennen, dass alle anfallenden Tätigkeiten/ Prüfungen mit der Wartungspauschale abgegolten sind. Wechsel von Teilen etc. fielen ja wohl nicht an, also auch keine Material-/ Mehrkosten die irgendwie in Rechnnug gestellt werden könnten.

ABER!!!:

Was bedeutet: \"Alle entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden A\" ? Bedeutet dies, dass Progas, für die 6,- € Wartungsgebühr lediglich die terminliche Überwachung übernimmt, also TÜV Wartung und ggf. andere notwendige Tätigkeiten ggf. zwar termingerecht organisiert und auch durchführt, aber alle in dem Zusammenhang entstehenden Kosten, dann trotzdem noch vom Kunden zu bezahlen sind???

Den angegebenen Text würde ich zumindest so lesen/ übersetzen.

Das Problem dürfte dann wohl werden, dass P. Gas aufgrund der nicht bezahlten, wenn wohl damit sogar rechtmäßigen Rechnung, ein Inkasso oder gar Pfändung durchsetzen kann, wo Ihnen dann wieder nur der Klageweg bliebe (entsprechende Unannehmlichkeiten/ Kosten eingeschlossen), der Erfolg jedoch recht fraglich erscheint.


Sieht leider wohl nicht so richtig günstig aus und die reine terminliche Überwachung von zwei oder zehnjährigen Terminen, mit verbundenen Nebenleistungen, sind dann mit 6,- €/ Monat doch recht ordentlich vergütet. Anschrift und Termine im Outloock einklimpern, rechtzeitig TÜV beauftragen und ggf. Monteuer hinschicken für 72,- € im Jahr. Bei 1.000 Kunden brauch ich da nix anderes mehr zu machen und hab ein Monatseinkommen von 6.000,- vor Steuer/ Versicherung.  Das mach Ich Ihnen für die Hälfte und verdiene immer noch gut dabei, wenn ich 2.000 Kunden habe.

Denn 2.000 Kunden bedeutet, ich muss mich im Schnitt (abzüglich aller Wochenenden/ Feiertage) um 8 - 9 Kunden am Tag kümmern, Sprich den TÜV beauftragen und ggf. einen Rep.- Auftrag auslösen. Ist der Job noch zu haben?


In dem Sinne,


Schönes WE


Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

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