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Abzocke bei Kündigung Wartungsvertrag Progas
protanker:
Hallo zusammen,
haben 2004 ein Haus mit Flüssiggasheizung und eigenem Tank gekauft. Haben leider 2005 den Fehler gemacht und einen Wartungs- und Liefervertrag für 6€ monatlich bei der Firma Progas abgeschlossen. Anfangs waren die Preise auch durchaus ok, haben sich aber dann sukzessive erhöht und lagen 2008 weit über dem Durchschnitt. Der Vertrag hatte eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und wurde von uns Ende 2008 zum Ende des Vertragsjahres, das im Juni 2009 ist, gekündigt. Der damalige Progasvertreter überzeugte uns leider damals Anfang 2005, dass man sich doch besser stünde, einen Wartungsvertrag für 6 € abzuschließen, da Ende 2005 die zehnjährige innere Prüfung fällig wurde. Diese sollte je nach Anbieter inkl. Wasserdruckprüfung etc. ca 550- 770 € kosten. Daher haben wir leider ohne langes Überlegen den Wartungsvertrag abgeschlossen. Schließlich wurde aber Ende 2005 zur fälligen 10 jährigen Inneren Prüfung nur duch einen Prüfer des TÜV das Sicherheitsventil geprüft und es war alles ok. Seitens von Progas wurde keine weiterer Leistung erbracht.
Im März 2009 wurde nun von Progas die Kündigung zum Juni 2009 ohne Probleme bestätigt. Gestern erhielten wir jedoch von Progas ein Schreiben über die Abrechnung des Wartungsvertrages. Dort wurden nun 2 mal äußere Prüfungen von jeweils ca 44 € berechnet, soweit ok. Nun aber der Hammer: Für die Innere Prüfung, wo nur der TÜV ca 20 Minuten vor Ort war und von Progas keine weitere Leistung wie eine Wasserdruckprüfung erfolge, berechnet Progas nun 745€. Insgesamt sollen wir nun bei der Schlussrechnung noch 470€ zahlen.
Frage an euch daher: Wie soll man am besten vorgehen? Die TÜV Gebühren können ja wohl für 20 bis 30 Minuten Anwesenheit nicht über 700€ liegen. Zudem war von dem Vertreter von Progas bei Vertragsabschluss die Rede davon, dass durch den Wartungsvertrag alle Kosten abgedeckt sind. Der TÜV Prüfer sagte uns damals, dass es bei der inneren Prüfung nicht mehr notwendig sei, den Tank abzusaugen und eine Wasserdruckprüfung durchzuführen. Wir meinen, dass Progas dies zum damaligen Zeitpunkt sicher schon wusste und uns bewußt mit einen Kostenvoranschlag für die Innere Prüfung von 740€ zu dem Wartungsvertrag inkl. Belieferungsvertrag drängen wollte: O-Ton Progas Vertreter: Da stehen sie sich doch wesentlich besser.
Hoffe auf Antwort von euch, vielen Dank.
Onkel-Olli:
Hahnebüchener geht es wohl kaum,
wenn Sie von 2004 - 06/ 2009 einen Wartungsvertrag hatten/ haben, der die 10- jährige Prüfung in 2005 tatsächlich mit eingeschlossen hatte, dann kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass man jetzt keine Kosten mehr nachfordern kann, egal wie das Prüfverfahren tatsächlich durchgeführt wurde.
Wie gesagt, wenn!!! Ihren Vertrag kennen nur Sie! Wenn da z.B. drin stehen sollte, dass Progas für den Zeitraum des Vertrages alle anfallenden Prüfungen übernimmt und Sie fristgerecht und ordentlich, nach 4 Jahren gekündigt haben, dürfte es keine Probleme geben.
Aber wenn das Wörtchen \"wenn\" nicht wär! Ausser Ihnen und Progas weis bisher keiner, was sonst noch für Klauseln im Vertrag stehen z.B. bezüglich verkürzter Laufzeiten innerhalb gewährter 10 Jahres- Prüfungen, anteiliger Kostenübernahme etc. etc.
Was der Vertreter von Progas gesagt hat, ist nicht relevant, soweit es dafür keine glaubwürdige Zeugenmehrheit gibt! Verbindlich sind nur schriftlich fixierte Vertragsbestandteile.
Die zeitliche Verweildauer des TÜV- Prüfers ist auch nicht relevant, wobei mir 745,- € für eine 10- jährige Prüfung insgesamt doch ein bischen hoch erscheinen. Da könnte man sicher realistische Vergleichswerte anfordern. Sollte der TÜV- Prüfer nachweislich nur das Sicherheitsventil und nicht die Unversehrtheit der Umhüllung geprüft haben wäre ggf. die Betriebserlaubnis Ihrer Tankanlage zumindest gefährdet und eine Stilllegung droht, bis zum Nachweis ordentlicher Prüfbescheinigung.
Wenn ich das System der neueren Prüfverfahren halbwegs richtig verstanden habe, dann wird einfach ein minimaler Strom auf die Innere Umhüllung geschickt und aussen abgenommen, wieviel davon \"durchschlägt\". Sollte der dabei gemessene Werte einen Grenzwert \"X\" überschreiten wäre das wohl ein sicheres Anzeichen für eine beschädigte Isolierung und erforderte eine entsprechende Stillegeung bis zur Reparatur des Schadens. Technisch mäßig aufwendig und bestimmt keine 745,- € Wert (da ja tausendfach angewandt). In einer Autowerkstatt zahlen Sie ja auch nicht bei jeder Durchsicht den komplettem Preis für den heutzutage notwendigen Diagnosecomputer. Zeitdauer? natürlich locker in 30 Minuten zu erledigen.
Problem liegt in der vorhandenen oder nicht vorhandenen Rechtsschutzversicherung, die die ggf. entstehenden Klagekosten absichert. Wenn Sie keinen Rechtsschutz haben, wird Sie das fällige Verfahren sicher mind. den gleichen Betrag bzw. mind. den zu erstreitenden Differenzbetrag kosten.
Bitte mal den Wartungsvertrag genau lesen, beinhaltete Vorgänge und Fristen/ Laufzeiten prüfen, ggf. nochmal bekannt geben. Auch wenn Lieferverträge nicht über zwei Jahre gehen dürfen, bedeutet das nicht, dass Wartungsverträge nicht ggf. anteilige Kostenübernahme bei vorzeitiger Kündigung z.B. nach 4 - 6 oder 8 Jahren beinhalten können, da dies einfach logisch ist, sonst würde ja jeder im 9. Jahr einen Wartungsvertrag schließen, die 10 jährige Prüfung abwarten und dann wieder kündigen.
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai
Frank Busch:
Forderungen verjähren nach 2 Jahren zum jahresende. Kurze Mitteilung: Zahl ich nicht, da verjährt.
Watzl:
Zur Info:
2008 hatte ich für die 10-jährige Prüfung rund 280,-€ bezahlt. (all inclusive)
Tank: 2,1 t oberirdisch.
H. Watz
Onkel-Olli:
Das war jetzt aber ganz schwach, also noch mehr kann man eigentlich Äpfel nicht mit Birnen vergleichen!
Ein \"Haudegen\" (also erfahrener Forenteilnehmer) und dann auch noch der Moderator sollte eigentlich wissen, dass ein oberirdischer Tank, vom anstehenden Prüfverfahren, überhaupt nicht mit einem unterirdischen Tank vergleichbar ist! Bei einem oberirdischen Tank ist überhaupt keine Epoxidharzbeschichtung, die es zu prüfen gilt, vorhanden und den Anti- Korrosionsanstrich kann man durch blose \"In Augenschein\" nahme prüfen. Das ist bei einem unterirdischen Tank leider nicht so einfach möglich.
Generell sollte es eigentlich so sein, dass bei einem Wartungsvertrag überhaupt keine Gebühren für den Kunden anfallen (max. ggf. Verschleißteile) dies ist aber sicher an die Vertragsdauer geknüpft. Leider hat sich protanker dazu noch nicht geäußert.
Ich würde das mal mit einer Zahnklausel, wie bei einer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung vergleichen. Die Versicherung übernimmt 100 % Behandlungskosten aber in den ersten zwei Jahren max. 500,- € in den ersten vier Jahren max. 1.000,- €, in 6 Jahren max. 3.000,- € und erst danach z.B. bis 10.000,- € oder unbegrenzt
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai
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