Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromversorgung eingestelllt  (Gelesen 5915 mal)

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Offline Schulz33129

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Stromversorgung eingestelllt
« am: 06. Mai 2009, 21:22:38 »
Hallo zusammen,

es geht um meinen Onkel dem heute in seiner Praxis der Strom abgestellt wurde.
Er hat den von der Bürgerinitiative errechneten Abschlag an seinen Energieversorger bezahlt, nun ist eine nicht unerhebliche Differenz aufgelaufen die sich allerdings nicht auf den tatsächlich verbrauchten Strom bezieht sondern lediglich auf die Abschlagszahlung. Heute dann die Einstellung der Stromversorgung.
Er musste natürlich sofot zahlen um morgen die Patienten behanden zu können. Aber wie sieht es Rechtlich aus?
Wer muss für die Kosten für die Anfahrt, die Mahnkosten etc. aufkommen?
Kann man hier von Fehlberatung seitens der Bürgerinitiative sprechen?
Wie muss er sich nun verhalten? Kann er das Geld zurück verlangen da er es unter schriftlichen Protest gezahlt hat?

MfG

Schulz

Offline RR-E-ft

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #1 am: 06. Mai 2009, 21:28:46 »
Wie es sich rechtlich verhält, hätte der betroffene Kunde in den vier Wochen seit der Sperrandrohung gem. § 19 Abs. 2 StromGVV durch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt klären lassen können. Er hätte ggf. die Rücknahme einer rechtswidrigen Sperrandrohung innerhalb dieser Zeit erwirken können. Da darf man auch keinen Neffen vorschicken oder sich auf andere verlassen. Zu den jetzt bestehenden Fragen sollte man sich ggf. durch einen Anwalt in dessen Praxis beraten lassen.

Offline bjo

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #2 am: 06. Mai 2009, 21:31:39 »
Hallo,
es kommt darauf an wie er widersprochen und gekürzt hat!

- Musterschreiben
- Zahlungen mit Verwendungszweck
- Aufrechnungsverbot (im Musterschreiben enthalten)
- Schutzbrief usw..
- Hausverbot ertelen
- usw..

Hat der Versorger die Stromsperrung angedroht mit Termin ?

Wenn er alles wie oben beschrieben gemacht hat ist der Sperrung rechtswidrig!

Offline RR-E-ft

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #3 am: 06. Mai 2009, 21:33:05 »
@bjo

Die Nummer ist doch schon gelaufen.
Das geforderte Geld wurde bereits bezahlt, wenn auch möglicherweise unter Vorbehalt. Strom ist wieder da.
Sinnig, den Brunnen schnell abzudecken, nachdem das Kind gerade in diesen gefallen ist.

Offline Schulz33129

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #4 am: 06. Mai 2009, 21:38:42 »
Nein, es kam keine Sperrandrohung und es wurde seitens der Bürgerinitiative dazu geraten auf die 1. Mahnung nicht zu reagieren danach keine weitere Post, dass der Strom in der Praxis abgestellt wurde erfuhr mein Onkel erst heute von einem Nachbar per Handy.

Offline RR-E-ft

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #5 am: 06. Mai 2009, 21:41:27 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Zu den jetzt bestehenden Fragen sollte man sich ggf. durch einen Anwalt in dessen Praxis beraten lassen.

Offline bjo

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #6 am: 06. Mai 2009, 21:46:01 »
ich wollte drauf  hinweisen das machen Sperrungen auch rechtens sind!
Wenn er so wie von mir geschrieben gehandelt hätte hätte es zu keiner Sperrung kommen dürfen.

Offline Schulz33129

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #7 am: 06. Mai 2009, 21:54:45 »
Sehr sinnig RR-E-ft

1. auch wenn es schon spät ist und keine Kinder mehr mitlesen, kann man seine Antworten auch ein wenig freundlicher gestalten.

2. Stehen diese Fragen im Raum eben weil man Mittwochs Abends nicht mir nichts dir nichts eine Termin beim Anwalt bekommt. Und bis man einen bekommt möchte man wissen worauf man sich einstellen muss.

3 Bin ich die Nichte nicht der Neffe

Offline RR-E-ft

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #8 am: 06. Mai 2009, 22:04:26 »
Nachdem die Sache bereits gelaufen ist, hat man nun für die jetzt im Raume stehenden Fragen mitnichten Zeitdruck. (Was für Neffen gilt, gilt in Zeiten der Emanzipation für Nichten wohl schon lange. ;))

Nachdem das Geld schon weg ist, kann man in Ruhe mit einem Anwalt in dessen Praxis besprechen, welche Möglichkeiten mit welchen Erfolgsaussichten bestehen, das Geld zurückzubekommen und wie man ggf. unterbindet, dass sich eine ggf. rechtswidrige Versorgungseinstellung wiederholt.

Offline Schulz33129

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #9 am: 06. Mai 2009, 22:18:40 »
Es handelt sich bei meinen Fragen nicht um Zeitdruck sondern um Interesse was nichts mit Emanzipation zu tun hat. Es war lediglich ein Hinweis auf mein Geschlecht für den man nicht zwangsläufig Alice Schwarzer sein muss.
Mich interessiert wie ich schon schrieb auch nicht was man im Vorfeld hätte tun können, sonder wie man sich nun Verhalten muss. Wenn es dir allerdings nicht möglich ist mir diese Fragen zu beantworten, sondern nur bereits geschriebenes zu wiederholen, möchte ich mich dann nun wohlwollend von dir verabschieden.

Offline taxman

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #10 am: 06. Mai 2009, 22:28:05 »
Zitat
Original von Schulz33129
Mich interessiert wie man sich nun Verhalten muss.

Ohne jetzt in die gleiche Kerbe schlagen zu wollen:

Gehen Sie zu einem versierten Rechtsanwalt der mit diesem speziellen Thema bestens vertraut ist. Auf der homepage des Bundes der Energieverbraucher finden Sie sogar eine Anwaltsliste. Eventuell ist ja einer aus Ihrer Nähe dabei. Vielleicht kann Ihnen die Bürgerinitiative einen versierten Anwalt nennen.

Es ist der einzigst mögliche Rat den man Ihnen geben kann.

Befassen Sie sich vielleicht noch mit dem Thema \"Aufrechnung\"? Vielleicht kommen Sie über diesen Weg weiter.
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline ESG-Rebell

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #11 am: 07. Mai 2009, 18:32:47 »
Bitte helfen Sie dem BdE, widerrechtliche Sperren öffentlich zu machen und den betreffenden Versorger anzuprangern.

Auf der Seite Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren im Bund der Energieverbraucher e.V. haben Sie die Möglichkeit, die Umstände der Sperrung zu schildern.

Sollte der Versorger gegen vertragliche oder gesetzliche Regeln verstoßen haben, so wird der BdE dies entsprechend dokumentieren.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Fridericus Rex

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #12 am: 12. Mai 2009, 19:12:05 »
Das ist die charmante Art des Herrn Fricke Sie zu sich in seine Praxis zu bitten ...

Im Ernst: Die Sperrung hätte angekündigt werden müssen. Wenn das wirklich nicht erfolgt ist, dürfte diese rechtswidrig sein. Aber es bringt nichts jetzt darüber zu jammern, da ja zwischenzeitlich gezahlt wurde und der Strom wieder fließt.

Wenn ihr Onkel meint, zuviel für den Strom gezahlt zu haben, müsste er es von seinem Lieferanten im Klagewege herausverlangen.

Als allererstes würde ich aber den Anbieter wechseln!!!

Offline RR-E-ft

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #13 am: 12. Mai 2009, 19:36:07 »
Ich bitte niemanden charmant in meine Praxis.

Sollte eine widerrechtliche Sperrandrohung vorgelegen haben, kann - wenn keine geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird - eine Widerholungsgefahr bestehen, welche sich nur durch einen Unterlassungstitel abwenden ließe. Zuviel geleistete Beträge müssen zurückverlangt werden, unter Vorbehalt geleistete Zuvielzahlungen ggf. gerichtlich zurückgefordert werden, soweit nicht eine Aufrechnung mit nachfolgenden Forderungen des EVU in Betracht kommt. Beide Punkte sollte man mit einem Rechtsanwalt besprechen. Der Rechtsanwalt kann nach Prüfung des konkreten Einzelfalles  wenn gewünscht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abverlangen, ggf. auf Unterlassung klagen. Die Kosten werden wegen Verletzung vertraglicher Pflichten durch das EVU aus dem Vertragsverhältnis geschuldet sein. Auch ein Rückforderungsverlangen und erst recht eine Rückforderungsklage sollte einem Rechtsanwalt überlassen werden, weil sich der Kunde selbst mit den zu beachtenden Vorschriften, insbesondere mit denen der Zivilprozessordnung, nicht auskennen wird.

Das Forum kann und soll eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Die Meldung bei einer zentralen Unrecht- Erfassungsstelle (\"Salzgitter II\"), ersetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder einen Unterlassungstitel nicht.

Offline Fridericus Rex

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Stromversorgung eingestelllt
« Antwort #14 am: 12. Mai 2009, 19:47:05 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Ich bitte niemanden charmant in meine Praxis.

Sondern nur mit Druck????

Sorry, war aber ne schöne Steilvorlage  :D :D :D

 

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