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Original von BlackUm einen Strom- oder Wasserzähler auszubauen zu dürfen bedarf es keiner einstweiligen Verfügung.
Original von bjo2. eine Sperrung muß schiftlich (ich glaub 14 Tage) vorher angemeldet werden3. eine Sperrung muß der Verhälnismäßigkeit entsprechen
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Original von Christian GuhlSie müssen jetzt eine Schutzschrift beim AG hinterlegen, dass diese einstweilige Verfügung nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen wird.
Strafgesetzbuch§ 240 Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (...)
Original von Wasserwaagewenn sie das so brennend interessiert, warum fragen sie dann nicht ihren anwalt.
Original von PanthauEinfach nochmal gut Frühstücken und sich ne Tasse reinziehen und schon sieht die Welt besser aus.
Original von PanthauWarum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.@ Christian Guhl Zur GVV habe ich jetzt nichts gefunden. Was ist das?
Original von Black Muss ja ein toller Anwalt sein.
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