Energiepreis-Protest > ENTEGA

Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"

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eislud:
@schmidol
Mein letzter Beitrag ging ersichtlich an @reblaus, wie ich dabei Dein Thema verfehlt haben soll ist fraglich. Mein vorletzter Beitrag ging auf Deine Irrtümer ein und auf Deine Frage nach einem Rechtsanwalt, deshalb stellt sich hier die gleiche Frage.

Vielleicht gehörst Du zu denjenigen, die eine Möglichkeit zur Problemlösung auch dann nicht erkennen, wenn man sie ihnen direkt vors Gesicht hält. Vielleicht gehörst Du auch zu denjenigen, die nur mit 100 prozentigen Lösungen leben wollen und sich selbst in einem solchen Fall nicht mit dem Thema auseinandersetzen wollen.

Es ist das Recht eines jeden lauthals für \"Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde\" einzutreten, auch für diejenigen, die es eigentlich gar nicht so meinen oder andere Interessen verfolgen. Das stört mich aber schon deshalb nicht, weil es regelmäßig im wahren Leben keine 100 prozentigen Dinge gibt. Immer schön kritisch hinterfragen und selbst entscheiden wem oder was man aplaudiert. Deshalb muß man auch das Grundsätzliche nicht in Frage stellen.  

Ich wollte Dir lediglich eine mögliche Lösung aufzeigen, die ich nutze und die Du auch bis zum Ende Deiner Vertragslaufzeit nutzen könntest, ersichtlich aber nicht möchtest weil insbesondere Dein Bauchgefühl Dir hier etwas anderes sagt. Ich kann das gut akzeptieren, es ist ja ganz alleine Deine Entscheidung. Du könntest andererseits aber auch akzeptieren, daß es plausible Begründungen im Rahmen der Protestbewegung gibt, Du sie aber nicht kennst, weil Du Dich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hast und es auch in Zukunft nicht tun möchtest. Das ganze Forum beschäftigt sich hauptsächlich mit diesen Begründungen.

Andere Ideen zu Deiner Problemstellung habe ich zur Zeit nicht und bevor ich wieder das Thema verfehle werde ich mich dann zukünftig zurückhalten.

schmidol:
@eislud: Danke fuer Deine Ausfuehrungen die ich nicht mehr weiter kommentieren moechte & einen schoenen 1ten Mai. P.S. Es lag mir fern Dich zu kritisieren, ich hoffe das kam jezt nicht so rueber. Danke auch fuer Deine Zeit dich mit \"meinem Fall\" zu befassen.

reblaus:
@Schmidol
Der Versorger ist verpflichtet Ihren Tarif an die gesunkenen Bezugskosten anzupassen, wenn Ihr Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthält. Da Sie erst zum 30.11.2009 kündigen können, vermute ich, dass es sich um einen neueren Vertrag handelt. Solche Verträge laufen in den meisten Fällen über ein Jahr und haben manchmal eine Preisanpassungsklausel. Manchmal sind es aber auch Festpreisverträge, bei denen der Preis für das gesamte Jahr garantiert wird. Diese Garantie geben aber auch Sie ab, weil Sie diesen Preis dem Versorger auch dann bezahlen müssen, wenn dessen Bezugskosten fallen. Das ist zulässig.

Meinen Vorschlag, sich im Sommer möglichst langfristig an einen Preis zu binden, möchte ich relativieren. Bei Goldgas habe ich jetzt ein im Prinzip sehr kundenfreundliches Tarifsystem gefunden, bei dem der Kunde zwischen flexiblem sowie für 12 Monate oder 24 Monate festem Preis auswählen kann. Der flexible Tarif ist etwa 10% günstiger als der 12 monatige, und 20% günstiger als der 24 monatige Preis. Wenn Sie sich langfristig festlegen, rentiert sich das nur wenn Sie von starken Preissteigerungen ausgehen, so wie wir das im vergangenen Jahr gesehen haben. Allerdings sind flexible Preise immer ein bisschen Spekulation. Bei Festpreisen über lange Zeiträume weiß man genau, dass einem kein böseres Übel drohen kann. Es sei denn, diese Firma würde pleite gehen.

schmidol:
@reblaus:

Hier ein Auszug aus den AGB\'s (hier gueltig fuer mich) zum Thema \"Preisanpassungsklausel\":

Preise, Preisanpassungen und Änderung der ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA
2.1 Die Belieferung des Kunden mit Strom bzw. Erdgas erfolgt zu den im vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular
aufgeführten Preisen. Änderungen der Strom- bzw. Erdgaspreise der ENTEGA und der ergänzenden
Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher
Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
ENTEGA ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe
eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
2.2 Änderungen der Strom- bzw. Erdgaspreise der ENTEGA und der ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas
der ENTEGA werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung
des Vertrages mit der ENTEGA nach Ziff. 8.1 die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Ist der Versorger demnach verpflichtet meinen derzeitigen Tarif an die gesunkenen Bezugskosten anzupassen ? Wenn ja, wie koennte ich vorgehen ?

Danke !

P.S. Wechseln werde ich in Jedem Fall !

reblaus:
@Schmidol
Diese Klausel hört sich für mich so an, dass sie für eine Vielzahl von Vertragsvarianten gültig sein könnte. Um Ihnen hierzu kompetent Auskunft erteilen zu können, ist die Durchsicht Ihres gesamten Vertrages notwendig. Das kann aber nicht hier im Forum geschehen.

Aus dem Textauszug lässt sich nicht unbedingt erkennen, dass hier überhaupt ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt wird. Wenn die Entega Ihre Preise ändern müsste, hätten Sie möglicherweise aus dieser Klausel ein Sonderkündigungsrecht Aber da sind so vielfältige Varianten möglich, dass Ihnen da unmöglich Rat erteilt werden kann. Das wäre alles zufällig, kann so sein muss aber nicht.

Dafür sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder einen Anwalt aufsuchen. Die können den ganzen Vertrag anschauen, und Ihnen einen sachkundigen Rat geben.

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