Energiepreis-Protest > ENTEGA

Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"

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schmidol:
@Eislud: Natürlich hast Du recht, ich beschäftige mich in der Regel nicht den ganzen Tag mit der ENTEGA und diesem Thema, wieso auch. Ich hatte mich in diesem Forum registriert um Weiteres zu erfahren. Kannst Du mir denn ggf. einen erfahrenen Anwalt nennen, der auf dieses Thema und die ENTEGA spezialisiert ist & eine RSV habe ich auch. Danke! P.S. Noch mal, in meinem Fall geht es auch (zunaechst) NICHT um eine inakzeptable ERHÖHUNG seitens ENTEGA, sondern um eine (Möglichkeit/Anspruch auf) ABSENKUNG des BESTEHENDEN Tarifes hin zu einem Preisniveau, das %-tual der Absenkung des Oelpreises \"folgt\", OHNE eine weiter bindenden Vertragswechsel \"Mein Erdgas Tarif\" vornehmen zu müssen. Mit welchem Argument -ausser dem Druck die Öffentlichkeit zu informieren- sollte man also der ENTEGA \"die Stirn\" bieten ? ENTEGA wird sich auf \"Pacta sunt servanda\" berufen \"Clever Gas...\", und dann !? Mich wundert sehr dass die DARMSTAEDTER, etc. das alles so kritiklos hinnehmen !?

eislud:
@schmidol
Wie ich schon geschrieben habe:

--- Zitat ---Meines Erachtens ist der Versorger nicht berechtigt seine Gewinnspanne zu erhöhen. Eine Preisanpassungsklausel ist nicht zur Erhöhung der Gewinnspanne, sondern zur Beibehaltung der Gewinnspanne. Deshalb ist Entega meines Erachtens verpflichtet, auch in den bestehenden Sonderverträgen und natürlich auch in der Grundversorgung die Preise zu reduzieren, weil sich eben die Beschaffungskosten reduziert haben.
--- Ende Zitat ---
Zahlreiche Personen, vermutlich auch Darmstädter, wehren sich ja über den beschriebenen Preisprotest. In der Grundversorgung rügen sie die Billigkeit und bei Sonderverträgen rügen sie die unwirksame Preisanpassungsklausel. Und die Meisten zahlen entsprechend aus diesen Gründen auch weniger. Man nimmt es also nicht kritiklos hin.

Zum Thema Rechtsanwälte:
Schau vielleicht mal hier vorbei.    
Oder schau mal hier beim Preisprotest, dort gibt es weiter unten auch Informationen und einen Link zu Rechtsanwälten.

reblaus:
@schmidol
Sie machen das schon richtig. Schauen Sie, dass Sie zum Sommer einen neuen Vertrag mit einem günstigeren Anbieter abschließen, und wechseln Sie. Die wenigsten Gasverbraucher in Deutschland kürzen ihre Rechnungen. Wenn es anders wäre, hätten die Gasversorger längst klein beigeben müssen, oder die Bundestagsabgeordneten hätten eine Profilierungschance genutzt, wirklich verbraucherfreundliche Gesetze zu verabschieden.

@eislud
Es gibt immer zwei Möglichkeiten gegen die Missstände auf dem Gasmarkt anzugehen. Die eine ist Ihre Methode, den Preis auf den Betrag zu kürzen, den Sie gemäß Ihrem Sondervertrag bezahlen müssen. Das ist aber nicht der Marktpreis. Und Sie werden auch nur deshalb damit durchkommen, weil Ihr Versorger zu dämlich ist, diesen Vertrag einfach zu kündigen. Diese rechtliche Möglichkeit steht aber nur den wenigsten Verbrauchern zu. Jeder Gasversorger hat seine eigenen Verträge und jede Preisänderungsklausel ist anders formuliert. Es ist somit immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Klausel wirksam ist oder nicht. Ein großer Teil dieser Rechtsfragen sind im übrigen noch gar nicht höchstrichterlich geklärt, so dass es für jeden Verbraucher ohne Rechtschutzversicherung ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt, seine Zahlungen auf die Preise von 1999 zu kürzen.

Da ist es für diese Verbraucher viel zielführender den Versorger zu wechseln. Dadurch ermöglichen sie nämlich Firmen mit günstigen Preisen Marktanteile zu gewinnen, und zwingen so auch die teuren Platzhirsche zu Preissenkungen, wenn die nicht ganz vom Markt verschwinden wollen.

Nachdem Ihr Versorger dann irgendwann diesen Vertrag doch noch kündigt, werden Sie sich freuen, dass Sie unter hoffentich vielen neuen Gasanbietern den Ihnen genehmsten auswählen dürfen.

Wenn Sie in der Zwischenzeit mit Hilfe Ihrer Rechtschutzversicherung bei Ihrem Versorger ein kostspieliges Exempel statuieren und vielleicht sogar allen Verbrauchern den Weg zu Rückforderungen eröffnen, haben auch Sie einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass in Zukunft Firmen nicht mehr so lässig mit ihren Kunden umspringen werden, wie das im Gasmarkt noch immer der Fall ist.

eislud:
@reblaus
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt stehen vielen Verbrauchern noch die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, Kürzungen wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel vorzunehmen, weil es schlichtweg noch viele Verbraucher mit alten Verträgen und unwirksamen Preisanpassungsklasueln gibt. Das wird sich zwar wohl in Zukunft ändern, zur Zeit ist es aber noch so. Ein großer Teil der damit zusammenhängenden Rechtsfragen ist schon geklärt, wenn auch nicht immer im Zusammenhang mit Gasversorgungsverträgen.

Natürlich gibt es völlig unterschiedliche Preisanpassungsklauseln, deshalb ist aber noch keine von ihnen wirksam. Es ist sogar fraglich, ob es nach den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln überhaupt eine einzige Preisanpassungsklausel auf dem Gasmarkt gibt, die tatsächlich wirksam ist.

Insofern bin ich nicht Deiner Meinung.

Ich bin mir im Klaren, daß der Marktpreis oberhalb dessen liegt, was ich zur Zeit zahle. Und ich würde es auch begrüßen, wenn es irgendwann mehr Wettbewerb gibt und man als Verbraucher dann durch seine Wechselbereitschaft für Wettbewerb sorgen kann.

Solange das aber nicht so ist, werde ich weiter den für den Versorger wohl schmerzlichsten Weg gehen - und den für mich lukrativsten.
Das auch im Sinne vom \"Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde\" - auf zur DGB-Kundgebung.

schmidol:
@eislud: Sorry, aber leider wurde erneut das \"Thema verfehlt\". Bei mir geht es weiterhin NUR um die Moeglichkeit den derzeitigen Tarif abzusenken, um dafuer keinen NEUEN Vertrag unterzeichnen zu muessen. Deine Begruendung weiter oben \"meines Erachtens nach ...\" entspricht auch meiner Auffassung (Bauchgefuehl), jedoch braeuchte man wohl eine plausiblere Begruendung um per Widerspruch zu bestehen, und eben die fehlt mir noch. Da mein Vertrag individuell untersucht werden muesste, denke ich darueber dies von einen Anwalt erledigen zu lassen. Ich habe die Zusammenarbeit mit ENTEGA / Gas zum Ende November 09 beendet und das bleibt auch so. Mir geht es lediglich noch um die Zeit bis dahin, bzw. rueckwirkend zum November 07, der Zeitpunkt an dem die Belieferung begonnen hat. P.S. Vor Anschluss musste ich natuerlich noch der Mutterfirma von ENTEGA, der HSE (frueher HEAG AG) einen \"Haufen Euros\" ueberweisen (Anschlussgebuehr) um ueberhaupt an das oertliche Gasnetz angeschlossen werden, aber das Prozedere ist ja allseits bekannt.

@eislud: Bervor du zur DGB Kundgebung faehrst, solltest Du dir ueberlegen wie die Besitz /und Eigentumsverhaeltnisse der ENTEGA gestaltet sind. Ggf. triffst Du auf der Kundegebung (z.B. als Redner, Veranstalter) genau die Besitz-/Eigentumsvertreter (u.a. Magistratsmitglieder der Stadt Darmstadt) des Konzerns die DORT lauthals fuer \"Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde\" eintreten, und denen Du mit Deinem Protest gleichsam mit vermutlich den gleichen Absichten die Stirn bietest. Sorry, wenn ich Dich mit dieser Information in deiner Anschauung enttaeuscht haben sollte.

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