Energiepreis-Protest > ENTEGA

Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"

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schmidol:
Hallo, wie bekannt sein dürfte bietet ENTEGA nun der \"Kundschaft\" (per pers. Anschreiben) den o.g. Tarifwechsel an, wohl um der Verpflichtung \"einigermaßen\" nachzukommen, den Gas / Tarif aufgrund der vorangegangenen Ölpreissenkung folgerichtig zu senken. ENTEGA wirbt beim Wechsel in den neuen Vertrag mit \"bis zu 15 % Preisredizierung\" Ich bin derzeit Kunde des sog.  ENTEGA Clever Gas Regional 2 Tarifs und ein Wechsel in den neuen Tarif würde bedeuten ich würde mich erneut für 12 Monate an die ENTEGA binden müssen, welches ich nicht möchte. Mal abgesehen vom grenzwertigen Stil des Unternehmens, die Kunden quasi zu „nötigen“ eine in Aussicht gestellte Preissenkung, gleichsam an weitere Bedingungen zu knüpfen (oder parallel darauf zu hoffen, dass ein hoher Prozentsatz der angeschriebenen Kunden erst gar nicht reagiert und somit weiter den \"alten\" Preis bezahlt) & es zudem abverlangt, dass der Kunde sich auf die Preissenkung somit erst \"bewerben\" muss, halte ich diese Praxis für rechtswidrig. Meine konkrete Frage an die werte Experten runde lautet a) Macht ein Preiswiderspruch gegen den derzeitigen ENTEGA Clever Gas Regional 2 Tarif Sinn. b) Ist das denn nach der Einführung des neuen Tarifs (ab 1.Mai 09) noch ein \"billiger\" Preise, oder sollte man eine Billigkeitsprüfung anstreben. c) Wenn die Antworten begründbar \"ja\" lauten, wie soll man vorgehen. d) Ist das dem Grunde nach überhaupt erlaubt, gesetzlich geregelte Preissenkungen (Bindung an den Ölpreis), auf die oben beschriebene Art und Weise (neue Vertragsbindung, etc. ) an die Kunden weiterzugeben. Ich habe den ENTEGA Clever Gas Regional 2 Tarif jedenfalls zunächst einmal gekündigt und werde das neue Angebot aufgrund meiner Bedenken zunächst nicht annehmen. Ich wäre Ihnen für eine aufschlussreiche Auskunft / einen Rat sehr verbunden. Vielen Dank!

schmidol:
Heute bekomme ich nun Post von der ENTEGA, die meine Bitte um eine Preisreduzierung des derzeitigen Tarifs mit dem Hinweis ablehnt, man habe mir angeboten mit dem Wechsel in den neuen Tarif der Bitte genügt zu haben. NUR wird verschwiegen, dass man dazu einen NEUEN Vetrag (mit Laufzeit +12 Monaten) unterzeichnen muss! Was soll man also davon halten ? Die Kündigung \"bedauert man, und man solle es sich noch mal überlegen\". Ich werde unabhängig von allen weiteren Aktionen, morgen einen Leserbrief an das Darmstädter Echo richten und hoffe die damit verbundene Aufmerksamkeit zu erzielen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar, der mir weiterhilft... Schönen Abend zusammen.

eislud:
@schmidol
Warum Du hier (nimmer da) ein neues Thema eröffnet hast, verstehe ich nicht.
(@Evitel2004: Vielleicht zusammenlegen?)

Zu a) ENTEGA Clever Gas Regional 2 ist ein Sondervertrag. Hier geht es um eine unwirksame Preisanpassungsklausel. Hier kannst Du beispielsweise mit dem Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher wiedersprechen. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du dann den Preis zahlen, der in Deinem Vertrag anfänglich vereinbart wurde.

Zu b) Bei Sonderverträgen geht es regelmäßig nicht um die Billigkeit sondern um den Angriff einer Preisanpassungsklausel.

Zu c) Normalerweise wäre das Vorgehen wie folgt:
- Musterschreiben wegschicken
- Abschläge auf den anfänglichen Preis laut Vertrag reduzieren. Die Abschlagsreduzierung Entega mitteilen.
- Abschläge weiter reduzieren, sofern Gefahr einer Überzahlung besteht. Die Abschlagsreduzierung Entega mitteilen.
- Nach Erhalt der Jahresrechnung eigene Jahresrechnung mit den anfänglichen Preisen laut Vertrag aufstellen.
Da Du den Vertrag jedoch gekündigt hast, kann das ja nur noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit gelten.

Zu d) Deine Kündigung war wohl das Schlechteste was Du machen konntest, zumindest dann, wenn der Vertrag schon lange bestand und die anfänglichen Preise deshalb entsprechend gering waren. Du mußt Dich nun um einen anderen Vertrag, gegebenenfalls auch bei einem anderen Versorger, bemühen.      
Vielleicht klappts ja auch mit der Rücknahme der Kündigung wie ja schon hier beschrieben.

Ausführliche Informationen zum Preisprotest findest Du auch hier.

Zum neuen Sondervertrag \"Mein-Erdgas-Tarif\" vielleicht auch mal hier vorbeischauen.

schmidol:
@eislud: Sorry, wg. Neuem Thema & Danke für die Antwort.

Ich denke nicht, dass es ein schlechte Entscheidung war, zu kündigen denn der Vertrag endet 11/09 und ich denke wenn man sich ab 07/09 um einen neuen Gasversorger \"bemüht\" besteht Hoffnung, dass man (meinetwegen \"Anderswo\") an einen besseren Tarif bekommen kann. Ich glaube nicht, dass die derzeitig angebotenen 15% ausreichend sind um die Ölpreissenkung zu kompensieren. Denn: ENTEGA wird nach eigenen Aussagen den derzeitigen \"Clever\" Tarif nicht senken, da sie angeben einen \"besseren\" Tarif \"Mein Erdgas Tarif\" angeboten zu haben (allerdings mit anderen, schlechteren Bedingungen). Genau dies waere u.a. meine Frage gewesen, ob dieses Vorgehen erfahrungsgem. rechtlich in Ordnung ist. Mein Bauchgefühl sagt mir nein. Ich werde kein Protestschreiben absenden, denn ich bin nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung interessiert. \"Diese\" Firmen haben aufgrund Ihrer markbeherrschenden Stellung genügend \"Sitzfleisch\" und Anwälte um die Sache auf die Spitze treiben zu können. Ich sehe zudem keine Aussicht auf Erfolg, es sei denn der Gesetzgeber schafft andere Rahmenbedingungen. Der Gaspreis hat sich für seitdem wir in unser neues Haus gezogen sind (11/07) um 58 % erhöht. Glaubst Du wirklich, dass die sich von einem Protestbrief + Verrechnung um die Erhöhung beindrucken lassen, ich nicht. Spätestens im Winter werden wir dann die Androhung der Versorgungssperre im Briefkasten haben und daran bin ich nicht interessiert.

eislud:
@schmidol
Ich zahle den Preis von 1999, weil in meinem Vertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel vorhanden ist. Vertragsänderungswünschen von Entega habe ich nie zustimmt, der Vertrag von 1999 gilt deshalb immer noch.
Ich zahle jedes Jahr zwischen 600 und 800 Euro weniger als Entega haben möchte.

Es gibt zahlreiche Urteile, die ein solches Vorgehen rechtfertigen, siehe beispielsweise in der Urteilssammlung.

Und ich habe eine Rechtschutzversicherung.


--- Zitat ---Original von schmidol
Ich sehe zudem keine Aussicht auf Erfolg, es sei denn der Gesetzgeber schafft andere Rahmenbedingungen.
--- Ende Zitat ---
Diese Aussage von Dir zeigt mir nur, daß Du Dich nicht ausreichend mit diesem Thema beschäftigt hast. Sie ist einfach falsch.


--- Zitat ---Original von schmidol
Spätestens im Winter werden wir dann die Androhung der Versorgungssperre im Briefkasten haben und daran bin ich nicht interessiert.
--- Ende Zitat ---
Es gibt zahlreiche Informationen und Beispiele hier im Forum und beim Bund der Energieverbraucher, wie man erfolgreich gegen die Androhung der Versorgungssperre vorgehen kann.

Natürlich ist es ja aber Deine Entscheidung welchen Weg Du gehen möchtest. Das ist völlig in Ordnung. Es ist nur so, daß man seine Rechte gegebenenfalls nicht immer durch gutes Zureden durchsetzen kann, sondern gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung notwendig wird. Das ist zumindest meine Erfahrung.


Meines Erachtens ist der Versorger nicht berechtigt seine Gewinnspanne zu erhöhen. Eine Preisanpassungsklausel ist nicht zur Erhöhung der Gewinnspanne, sondern zur Beibehaltung der Gewinnspanne. Deshalb ist Entega meines Erachtens verpflichtet, auch in den bestehenden Sonderverträgen und natürlich auch in der Grundversorgung die Preise zu reduzieren, weil sich eben die Beschaffungskosten reduziert haben.

Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

(@Evitel2004, merci ach :] )

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