Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"  (Gelesen 11496 mal)

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Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« am: 28. April 2009, 11:24:34 »
Hallo, wie bekannt sein dürfte bietet ENTEGA nun der \"Kundschaft\" (per pers. Anschreiben) den o.g. Tarifwechsel an, wohl um der Verpflichtung \"einigermaßen\" nachzukommen, den Gas / Tarif aufgrund der vorangegangenen Ölpreissenkung folgerichtig zu senken. ENTEGA wirbt beim Wechsel in den neuen Vertrag mit \"bis zu 15 % Preisredizierung\" Ich bin derzeit Kunde des sog.  ENTEGA Clever Gas Regional 2 Tarifs und ein Wechsel in den neuen Tarif würde bedeuten ich würde mich erneut für 12 Monate an die ENTEGA binden müssen, welches ich nicht möchte. Mal abgesehen vom grenzwertigen Stil des Unternehmens, die Kunden quasi zu „nötigen“ eine in Aussicht gestellte Preissenkung, gleichsam an weitere Bedingungen zu knüpfen (oder parallel darauf zu hoffen, dass ein hoher Prozentsatz der angeschriebenen Kunden erst gar nicht reagiert und somit weiter den \"alten\" Preis bezahlt) & es zudem abverlangt, dass der Kunde sich auf die Preissenkung somit erst \"bewerben\" muss, halte ich diese Praxis für rechtswidrig. Meine konkrete Frage an die werte Experten runde lautet a) Macht ein Preiswiderspruch gegen den derzeitigen ENTEGA Clever Gas Regional 2 Tarif Sinn. b) Ist das denn nach der Einführung des neuen Tarifs (ab 1.Mai 09) noch ein \"billiger\" Preise, oder sollte man eine Billigkeitsprüfung anstreben. c) Wenn die Antworten begründbar \"ja\" lauten, wie soll man vorgehen. d) Ist das dem Grunde nach überhaupt erlaubt, gesetzlich geregelte Preissenkungen (Bindung an den Ölpreis), auf die oben beschriebene Art und Weise (neue Vertragsbindung, etc. ) an die Kunden weiterzugeben. Ich habe den ENTEGA Clever Gas Regional 2 Tarif jedenfalls zunächst einmal gekündigt und werde das neue Angebot aufgrund meiner Bedenken zunächst nicht annehmen. Ich wäre Ihnen für eine aufschlussreiche Auskunft / einen Rat sehr verbunden. Vielen Dank!

Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #1 am: 28. April 2009, 21:25:20 »
Heute bekomme ich nun Post von der ENTEGA, die meine Bitte um eine Preisreduzierung des derzeitigen Tarifs mit dem Hinweis ablehnt, man habe mir angeboten mit dem Wechsel in den neuen Tarif der Bitte genügt zu haben. NUR wird verschwiegen, dass man dazu einen NEUEN Vetrag (mit Laufzeit +12 Monaten) unterzeichnen muss! Was soll man also davon halten ? Die Kündigung \"bedauert man, und man solle es sich noch mal überlegen\". Ich werde unabhängig von allen weiteren Aktionen, morgen einen Leserbrief an das Darmstädter Echo richten und hoffe die damit verbundene Aufmerksamkeit zu erzielen. Ich bin für jeden Hinweis dankbar, der mir weiterhilft... Schönen Abend zusammen.

Offline eislud

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #2 am: 29. April 2009, 16:20:53 »
@schmidol
Warum Du hier (nimmer da) ein neues Thema eröffnet hast, verstehe ich nicht.
(@Evitel2004: Vielleicht zusammenlegen?)

Zu a) ENTEGA Clever Gas Regional 2 ist ein Sondervertrag. Hier geht es um eine unwirksame Preisanpassungsklausel. Hier kannst Du beispielsweise mit dem Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher wiedersprechen. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du dann den Preis zahlen, der in Deinem Vertrag anfänglich vereinbart wurde.

Zu b) Bei Sonderverträgen geht es regelmäßig nicht um die Billigkeit sondern um den Angriff einer Preisanpassungsklausel.

Zu c) Normalerweise wäre das Vorgehen wie folgt:
- Musterschreiben wegschicken
- Abschläge auf den anfänglichen Preis laut Vertrag reduzieren. Die Abschlagsreduzierung Entega mitteilen.
- Abschläge weiter reduzieren, sofern Gefahr einer Überzahlung besteht. Die Abschlagsreduzierung Entega mitteilen.
- Nach Erhalt der Jahresrechnung eigene Jahresrechnung mit den anfänglichen Preisen laut Vertrag aufstellen.
Da Du den Vertrag jedoch gekündigt hast, kann das ja nur noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit gelten.

Zu d) Deine Kündigung war wohl das Schlechteste was Du machen konntest, zumindest dann, wenn der Vertrag schon lange bestand und die anfänglichen Preise deshalb entsprechend gering waren. Du mußt Dich nun um einen anderen Vertrag, gegebenenfalls auch bei einem anderen Versorger, bemühen.      
Vielleicht klappts ja auch mit der Rücknahme der Kündigung wie ja schon hier beschrieben.

Ausführliche Informationen zum Preisprotest findest Du auch hier.

Zum neuen Sondervertrag \"Mein-Erdgas-Tarif\" vielleicht auch mal hier vorbeischauen.

Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #3 am: 29. April 2009, 17:22:11 »
@eislud: Sorry, wg. Neuem Thema & Danke für die Antwort.

Ich denke nicht, dass es ein schlechte Entscheidung war, zu kündigen denn der Vertrag endet 11/09 und ich denke wenn man sich ab 07/09 um einen neuen Gasversorger \"bemüht\" besteht Hoffnung, dass man (meinetwegen \"Anderswo\") an einen besseren Tarif bekommen kann. Ich glaube nicht, dass die derzeitig angebotenen 15% ausreichend sind um die Ölpreissenkung zu kompensieren. Denn: ENTEGA wird nach eigenen Aussagen den derzeitigen \"Clever\" Tarif nicht senken, da sie angeben einen \"besseren\" Tarif \"Mein Erdgas Tarif\" angeboten zu haben (allerdings mit anderen, schlechteren Bedingungen). Genau dies waere u.a. meine Frage gewesen, ob dieses Vorgehen erfahrungsgem. rechtlich in Ordnung ist. Mein Bauchgefühl sagt mir nein. Ich werde kein Protestschreiben absenden, denn ich bin nicht an einer gerichtlichen Auseinandersetzung interessiert. \"Diese\" Firmen haben aufgrund Ihrer markbeherrschenden Stellung genügend \"Sitzfleisch\" und Anwälte um die Sache auf die Spitze treiben zu können. Ich sehe zudem keine Aussicht auf Erfolg, es sei denn der Gesetzgeber schafft andere Rahmenbedingungen. Der Gaspreis hat sich für seitdem wir in unser neues Haus gezogen sind (11/07) um 58 % erhöht. Glaubst Du wirklich, dass die sich von einem Protestbrief + Verrechnung um die Erhöhung beindrucken lassen, ich nicht. Spätestens im Winter werden wir dann die Androhung der Versorgungssperre im Briefkasten haben und daran bin ich nicht interessiert.

Offline eislud

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #4 am: 29. April 2009, 21:20:28 »
@schmidol
Ich zahle den Preis von 1999, weil in meinem Vertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel vorhanden ist. Vertragsänderungswünschen von Entega habe ich nie zustimmt, der Vertrag von 1999 gilt deshalb immer noch.
Ich zahle jedes Jahr zwischen 600 und 800 Euro weniger als Entega haben möchte.

Es gibt zahlreiche Urteile, die ein solches Vorgehen rechtfertigen, siehe beispielsweise in der Urteilssammlung.

Und ich habe eine Rechtschutzversicherung.

Zitat
Original von schmidol
Ich sehe zudem keine Aussicht auf Erfolg, es sei denn der Gesetzgeber schafft andere Rahmenbedingungen.
Diese Aussage von Dir zeigt mir nur, daß Du Dich nicht ausreichend mit diesem Thema beschäftigt hast. Sie ist einfach falsch.

Zitat
Original von schmidol
Spätestens im Winter werden wir dann die Androhung der Versorgungssperre im Briefkasten haben und daran bin ich nicht interessiert.
Es gibt zahlreiche Informationen und Beispiele hier im Forum und beim Bund der Energieverbraucher, wie man erfolgreich gegen die Androhung der Versorgungssperre vorgehen kann.

Natürlich ist es ja aber Deine Entscheidung welchen Weg Du gehen möchtest. Das ist völlig in Ordnung. Es ist nur so, daß man seine Rechte gegebenenfalls nicht immer durch gutes Zureden durchsetzen kann, sondern gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung notwendig wird. Das ist zumindest meine Erfahrung.


Meines Erachtens ist der Versorger nicht berechtigt seine Gewinnspanne zu erhöhen. Eine Preisanpassungsklausel ist nicht zur Erhöhung der Gewinnspanne, sondern zur Beibehaltung der Gewinnspanne. Deshalb ist Entega meines Erachtens verpflichtet, auch in den bestehenden Sonderverträgen und natürlich auch in der Grundversorgung die Preise zu reduzieren, weil sich eben die Beschaffungskosten reduziert haben.

Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

(@Evitel2004, merci ach :] )

Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #5 am: 29. April 2009, 21:37:16 »
@Eislud: Natürlich hast Du recht, ich beschäftige mich in der Regel nicht den ganzen Tag mit der ENTEGA und diesem Thema, wieso auch. Ich hatte mich in diesem Forum registriert um Weiteres zu erfahren. Kannst Du mir denn ggf. einen erfahrenen Anwalt nennen, der auf dieses Thema und die ENTEGA spezialisiert ist & eine RSV habe ich auch. Danke! P.S. Noch mal, in meinem Fall geht es auch (zunaechst) NICHT um eine inakzeptable ERHÖHUNG seitens ENTEGA, sondern um eine (Möglichkeit/Anspruch auf) ABSENKUNG des BESTEHENDEN Tarifes hin zu einem Preisniveau, das %-tual der Absenkung des Oelpreises \"folgt\", OHNE eine weiter bindenden Vertragswechsel \"Mein Erdgas Tarif\" vornehmen zu müssen. Mit welchem Argument -ausser dem Druck die Öffentlichkeit zu informieren- sollte man also der ENTEGA \"die Stirn\" bieten ? ENTEGA wird sich auf \"Pacta sunt servanda\" berufen \"Clever Gas...\", und dann !? Mich wundert sehr dass die DARMSTAEDTER, etc. das alles so kritiklos hinnehmen !?

Offline eislud

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #6 am: 30. April 2009, 16:36:45 »
@schmidol
Wie ich schon geschrieben habe:
Zitat
Meines Erachtens ist der Versorger nicht berechtigt seine Gewinnspanne zu erhöhen. Eine Preisanpassungsklausel ist nicht zur Erhöhung der Gewinnspanne, sondern zur Beibehaltung der Gewinnspanne. Deshalb ist Entega meines Erachtens verpflichtet, auch in den bestehenden Sonderverträgen und natürlich auch in der Grundversorgung die Preise zu reduzieren, weil sich eben die Beschaffungskosten reduziert haben.
Zahlreiche Personen, vermutlich auch Darmstädter, wehren sich ja über den beschriebenen Preisprotest. In der Grundversorgung rügen sie die Billigkeit und bei Sonderverträgen rügen sie die unwirksame Preisanpassungsklausel. Und die Meisten zahlen entsprechend aus diesen Gründen auch weniger. Man nimmt es also nicht kritiklos hin.

Zum Thema Rechtsanwälte:
Schau vielleicht mal hier vorbei.    
Oder schau mal hier beim Preisprotest, dort gibt es weiter unten auch Informationen und einen Link zu Rechtsanwälten.

Offline reblaus

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #7 am: 30. April 2009, 17:02:29 »
@schmidol
Sie machen das schon richtig. Schauen Sie, dass Sie zum Sommer einen neuen Vertrag mit einem günstigeren Anbieter abschließen, und wechseln Sie. Die wenigsten Gasverbraucher in Deutschland kürzen ihre Rechnungen. Wenn es anders wäre, hätten die Gasversorger längst klein beigeben müssen, oder die Bundestagsabgeordneten hätten eine Profilierungschance genutzt, wirklich verbraucherfreundliche Gesetze zu verabschieden.

@eislud
Es gibt immer zwei Möglichkeiten gegen die Missstände auf dem Gasmarkt anzugehen. Die eine ist Ihre Methode, den Preis auf den Betrag zu kürzen, den Sie gemäß Ihrem Sondervertrag bezahlen müssen. Das ist aber nicht der Marktpreis. Und Sie werden auch nur deshalb damit durchkommen, weil Ihr Versorger zu dämlich ist, diesen Vertrag einfach zu kündigen. Diese rechtliche Möglichkeit steht aber nur den wenigsten Verbrauchern zu. Jeder Gasversorger hat seine eigenen Verträge und jede Preisänderungsklausel ist anders formuliert. Es ist somit immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Klausel wirksam ist oder nicht. Ein großer Teil dieser Rechtsfragen sind im übrigen noch gar nicht höchstrichterlich geklärt, so dass es für jeden Verbraucher ohne Rechtschutzversicherung ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt, seine Zahlungen auf die Preise von 1999 zu kürzen.

Da ist es für diese Verbraucher viel zielführender den Versorger zu wechseln. Dadurch ermöglichen sie nämlich Firmen mit günstigen Preisen Marktanteile zu gewinnen, und zwingen so auch die teuren Platzhirsche zu Preissenkungen, wenn die nicht ganz vom Markt verschwinden wollen.

Nachdem Ihr Versorger dann irgendwann diesen Vertrag doch noch kündigt, werden Sie sich freuen, dass Sie unter hoffentich vielen neuen Gasanbietern den Ihnen genehmsten auswählen dürfen.

Wenn Sie in der Zwischenzeit mit Hilfe Ihrer Rechtschutzversicherung bei Ihrem Versorger ein kostspieliges Exempel statuieren und vielleicht sogar allen Verbrauchern den Weg zu Rückforderungen eröffnen, haben auch Sie einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass in Zukunft Firmen nicht mehr so lässig mit ihren Kunden umspringen werden, wie das im Gasmarkt noch immer der Fall ist.

Offline eislud

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #8 am: 01. Mai 2009, 10:05:54 »
@reblaus
Gerade zum jetzigen Zeitpunkt stehen vielen Verbrauchern noch die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, Kürzungen wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel vorzunehmen, weil es schlichtweg noch viele Verbraucher mit alten Verträgen und unwirksamen Preisanpassungsklasueln gibt. Das wird sich zwar wohl in Zukunft ändern, zur Zeit ist es aber noch so. Ein großer Teil der damit zusammenhängenden Rechtsfragen ist schon geklärt, wenn auch nicht immer im Zusammenhang mit Gasversorgungsverträgen.

Natürlich gibt es völlig unterschiedliche Preisanpassungsklauseln, deshalb ist aber noch keine von ihnen wirksam. Es ist sogar fraglich, ob es nach den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln überhaupt eine einzige Preisanpassungsklausel auf dem Gasmarkt gibt, die tatsächlich wirksam ist.

Insofern bin ich nicht Deiner Meinung.

Ich bin mir im Klaren, daß der Marktpreis oberhalb dessen liegt, was ich zur Zeit zahle. Und ich würde es auch begrüßen, wenn es irgendwann mehr Wettbewerb gibt und man als Verbraucher dann durch seine Wechselbereitschaft für Wettbewerb sorgen kann.

Solange das aber nicht so ist, werde ich weiter den für den Versorger wohl schmerzlichsten Weg gehen - und den für mich lukrativsten.
Das auch im Sinne vom \"Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde\" - auf zur DGB-Kundgebung.

Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #9 am: 01. Mai 2009, 11:55:49 »
@eislud: Sorry, aber leider wurde erneut das \"Thema verfehlt\". Bei mir geht es weiterhin NUR um die Moeglichkeit den derzeitigen Tarif abzusenken, um dafuer keinen NEUEN Vertrag unterzeichnen zu muessen. Deine Begruendung weiter oben \"meines Erachtens nach ...\" entspricht auch meiner Auffassung (Bauchgefuehl), jedoch braeuchte man wohl eine plausiblere Begruendung um per Widerspruch zu bestehen, und eben die fehlt mir noch. Da mein Vertrag individuell untersucht werden muesste, denke ich darueber dies von einen Anwalt erledigen zu lassen. Ich habe die Zusammenarbeit mit ENTEGA / Gas zum Ende November 09 beendet und das bleibt auch so. Mir geht es lediglich noch um die Zeit bis dahin, bzw. rueckwirkend zum November 07, der Zeitpunkt an dem die Belieferung begonnen hat. P.S. Vor Anschluss musste ich natuerlich noch der Mutterfirma von ENTEGA, der HSE (frueher HEAG AG) einen \"Haufen Euros\" ueberweisen (Anschlussgebuehr) um ueberhaupt an das oertliche Gasnetz angeschlossen werden, aber das Prozedere ist ja allseits bekannt.

@eislud: Bervor du zur DGB Kundgebung faehrst, solltest Du dir ueberlegen wie die Besitz /und Eigentumsverhaeltnisse der ENTEGA gestaltet sind. Ggf. triffst Du auf der Kundegebung (z.B. als Redner, Veranstalter) genau die Besitz-/Eigentumsvertreter (u.a. Magistratsmitglieder der Stadt Darmstadt) des Konzerns die DORT lauthals fuer \"Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde\" eintreten, und denen Du mit Deinem Protest gleichsam mit vermutlich den gleichen Absichten die Stirn bietest. Sorry, wenn ich Dich mit dieser Information in deiner Anschauung enttaeuscht haben sollte.

Offline eislud

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #10 am: 01. Mai 2009, 12:41:20 »
@schmidol
Mein letzter Beitrag ging ersichtlich an @reblaus, wie ich dabei Dein Thema verfehlt haben soll ist fraglich. Mein vorletzter Beitrag ging auf Deine Irrtümer ein und auf Deine Frage nach einem Rechtsanwalt, deshalb stellt sich hier die gleiche Frage.

Vielleicht gehörst Du zu denjenigen, die eine Möglichkeit zur Problemlösung auch dann nicht erkennen, wenn man sie ihnen direkt vors Gesicht hält. Vielleicht gehörst Du auch zu denjenigen, die nur mit 100 prozentigen Lösungen leben wollen und sich selbst in einem solchen Fall nicht mit dem Thema auseinandersetzen wollen.

Es ist das Recht eines jeden lauthals für \"Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde\" einzutreten, auch für diejenigen, die es eigentlich gar nicht so meinen oder andere Interessen verfolgen. Das stört mich aber schon deshalb nicht, weil es regelmäßig im wahren Leben keine 100 prozentigen Dinge gibt. Immer schön kritisch hinterfragen und selbst entscheiden wem oder was man aplaudiert. Deshalb muß man auch das Grundsätzliche nicht in Frage stellen.  

Ich wollte Dir lediglich eine mögliche Lösung aufzeigen, die ich nutze und die Du auch bis zum Ende Deiner Vertragslaufzeit nutzen könntest, ersichtlich aber nicht möchtest weil insbesondere Dein Bauchgefühl Dir hier etwas anderes sagt. Ich kann das gut akzeptieren, es ist ja ganz alleine Deine Entscheidung. Du könntest andererseits aber auch akzeptieren, daß es plausible Begründungen im Rahmen der Protestbewegung gibt, Du sie aber nicht kennst, weil Du Dich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hast und es auch in Zukunft nicht tun möchtest. Das ganze Forum beschäftigt sich hauptsächlich mit diesen Begründungen.

Andere Ideen zu Deiner Problemstellung habe ich zur Zeit nicht und bevor ich wieder das Thema verfehle werde ich mich dann zukünftig zurückhalten.

Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #11 am: 01. Mai 2009, 13:43:35 »
@eislud: Danke fuer Deine Ausfuehrungen die ich nicht mehr weiter kommentieren moechte & einen schoenen 1ten Mai. P.S. Es lag mir fern Dich zu kritisieren, ich hoffe das kam jezt nicht so rueber. Danke auch fuer Deine Zeit dich mit \"meinem Fall\" zu befassen.

Offline reblaus

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #12 am: 02. Mai 2009, 07:29:56 »
@Schmidol
Der Versorger ist verpflichtet Ihren Tarif an die gesunkenen Bezugskosten anzupassen, wenn Ihr Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthält. Da Sie erst zum 30.11.2009 kündigen können, vermute ich, dass es sich um einen neueren Vertrag handelt. Solche Verträge laufen in den meisten Fällen über ein Jahr und haben manchmal eine Preisanpassungsklausel. Manchmal sind es aber auch Festpreisverträge, bei denen der Preis für das gesamte Jahr garantiert wird. Diese Garantie geben aber auch Sie ab, weil Sie diesen Preis dem Versorger auch dann bezahlen müssen, wenn dessen Bezugskosten fallen. Das ist zulässig.

Meinen Vorschlag, sich im Sommer möglichst langfristig an einen Preis zu binden, möchte ich relativieren. Bei Goldgas habe ich jetzt ein im Prinzip sehr kundenfreundliches Tarifsystem gefunden, bei dem der Kunde zwischen flexiblem sowie für 12 Monate oder 24 Monate festem Preis auswählen kann. Der flexible Tarif ist etwa 10% günstiger als der 12 monatige, und 20% günstiger als der 24 monatige Preis. Wenn Sie sich langfristig festlegen, rentiert sich das nur wenn Sie von starken Preissteigerungen ausgehen, so wie wir das im vergangenen Jahr gesehen haben. Allerdings sind flexible Preise immer ein bisschen Spekulation. Bei Festpreisen über lange Zeiträume weiß man genau, dass einem kein böseres Übel drohen kann. Es sei denn, diese Firma würde pleite gehen.

Offline schmidol

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #13 am: 02. Mai 2009, 22:17:00 »
@reblaus:

Hier ein Auszug aus den AGB\'s (hier gueltig fuer mich) zum Thema \"Preisanpassungsklausel\":

Preise, Preisanpassungen und Änderung der ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA
2.1 Die Belieferung des Kunden mit Strom bzw. Erdgas erfolgt zu den im vom Kunden ausgefüllten Auftragsformular
aufgeführten Preisen. Änderungen der Strom- bzw. Erdgaspreise der ENTEGA und der ergänzenden
Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher
Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
ENTEGA ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe
eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
2.2 Änderungen der Strom- bzw. Erdgaspreise der ENTEGA und der ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas
der ENTEGA werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung
des Vertrages mit der ENTEGA nach Ziff. 8.1 die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden
Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Ist der Versorger demnach verpflichtet meinen derzeitigen Tarif an die gesunkenen Bezugskosten anzupassen ? Wenn ja, wie koennte ich vorgehen ?

Danke !

P.S. Wechseln werde ich in Jedem Fall !

Offline reblaus

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Der \"Nepp\" des Jahres: ENTEGA \"Mein Erdgas Tarif\"
« Antwort #14 am: 04. Mai 2009, 19:29:34 »
@Schmidol
Diese Klausel hört sich für mich so an, dass sie für eine Vielzahl von Vertragsvarianten gültig sein könnte. Um Ihnen hierzu kompetent Auskunft erteilen zu können, ist die Durchsicht Ihres gesamten Vertrages notwendig. Das kann aber nicht hier im Forum geschehen.

Aus dem Textauszug lässt sich nicht unbedingt erkennen, dass hier überhaupt ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt wird. Wenn die Entega Ihre Preise ändern müsste, hätten Sie möglicherweise aus dieser Klausel ein Sonderkündigungsrecht Aber da sind so vielfältige Varianten möglich, dass Ihnen da unmöglich Rat erteilt werden kann. Das wäre alles zufällig, kann so sein muss aber nicht.

Dafür sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, oder einen Anwalt aufsuchen. Die können den ganzen Vertrag anschauen, und Ihnen einen sachkundigen Rat geben.

 

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