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Autor Thema: Entega will mich jetzt verklagen  (Gelesen 12599 mal)

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Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #15 am: 21. Juni 2009, 21:27:11 »
Genau, das Gericht ist dem schriftlichen Vortrag gefolgt.

Verfahren gem. § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung.

Ich werde diese Woche mal das Urteil einscannen und zur Verfügung stellen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wurde übrigens gem. § 313a ZPO abgesehen.
(Gesetzestext dazu, maßgeblicher Abschnitt: \"(1) Des Tatbestandes bedarf es nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. In diesem Fall bedarf es auch keiner Entscheidungsgründe, wenn die Parteien auf sie verzichten oder wenn ihr wesentlicher Inhalt in das Protokoll aufgenommen worden ist.\" - das heißt, ich kann lt. Gericht sowieso nichts machen ...)

Jeoch § 495a ZPO: Es wurde uns keine Frist gegeben, innerhalb derer wir das mündliche Verfahren hätten beantragen können.

Soll ich also jetzt erst mal - vorsichtshalber und unter Vorbehalt - gemäß Urteil zahlen oder nicht????????

VG
Regina

Offline reblaus

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #16 am: 22. Juni 2009, 07:13:36 »
@regina***
Sie waren doch anwaltlich vertreten, oder?

Vor allem ist wichtig, den Kern des Sachverhalts zu veröffentlichen. Es dreht sich alles um den Wortlaut der Preisänderungsklausel.

Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #17 am: 22. Juni 2009, 08:33:26 »
Hi,

Preisanpassungsklausel muss ich noch raussuchen.
Es steht im Urteil keine Begründung, WARUM die Preisanpassungsklausel korrekt ist. Ich hätte doch zumindest mal gern ein paar Erklärungen gehabt!

Andere Frage:
Kann Entega jetzt einfach ohne Vorankündigung bei mir vor der Tür stehen, um den Strom abzustellen?

Was passiert, wenn ich sie trotzdem nicht reinlasse? Holen die dann die Polizei?

Soll ich vorsorglich nun zahlen? (ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht natürlich) Ich könnte falls ich letztendlich doch noch Recht bekomme, ja dann einfach nur ganz niedrige Abschlagszahlungen leisten, um das Bezahlte aus dem Urteil zu verrechnen.

VG
Regina

Offline Black

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #18 am: 22. Juni 2009, 09:57:39 »
Zitat
Original von Regina***

Soll ich vorsorglich nun zahlen? (ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht natürlich)

Ihr Gegner hat nun ein Urteil. Sobald dies rechtskräftig geworden ist kann es auch gegen Ihren Willen vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher). Sofern das Urteil vom Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde kann ihr Gegner auch vor Eintritt der endgültigen Rechtskraft die Vollstreckung einleiten.

Auf die \"Anerkennung einer Rechtspflicht\" durch Sie kommt es nun überhaupt nicht mehr an. Eine Zahlung \"unter Vorbehalt\" ist in diesem Stadium wirkungslos.

Die Details sollte Ihnen Ihnen Frau Sievers-Römhild  erklären können.

EDIT: Sofern ENTEGA nicht auf Zahlung sondern auf Zutritt wegen Versorgungsunterbrechung geklagt hat kann die Vollstreckung tatsächlich per Gerichtsvollzieher und Polizei erfolgen. Eine Zahlung könnte ENTEGA vielleicht dazu bewegen von der Vollstreckung abzusehen, dann dürfte die Zahlung aber gerade nicht unter Vorbehalt erfolgen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #19 am: 23. Juni 2009, 22:19:06 »
Hi,

hier die Preisanpassungsklausel:
\"Entega rechnet nach dem für Sie günstigeren Angebot ab. ... (Vertragslaufzeit) ... Die genannten Preise entsprechen den um netto 1,0 Pf/kWh reduzierten Preisen der Allgemeinen Tarife der entega und werden bei einer Änderung dieser Tarife entsprechend angepasst. Preisänderungen werden durch Veröffentlichung bzw. Schreiben bekannt gegeben. Bei Preisanhebungen gilt das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 2.3 der entega AGB. Dies gilt nicht für Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der Strom- oder Umsatzsteuer\".

Nicht nachvollziehbar finde ich, dass § 315 BGB nicht angewendet werden darf. Denn auf die Allgemeinen Tarife darf er angewendet werden, und dieser Sondertarif ist ja direkt an die Allgemeinen Tarife gekoppelt.

Viele Grüße
Regina

Offline Cremer

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #20 am: 24. Juni 2009, 07:29:25 »
@Regina***

bei Sonderverträgen gilt § 307

Ich glaube da warst Du nicht gut anwaltschaftlich verteten gewesen.  :(
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Black

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #21 am: 25. Juni 2009, 17:25:27 »
Zitat
Original von Regina***

hier die Preisanpassungsklausel:
\"Entega rechnet nach dem für Sie günstigeren Angebot ab. ... (Vertragslaufzeit) ... Die genannten Preise entsprechen den um netto 1,0 Pf/kWh reduzierten Preisen der Allgemeinen Tarife der entega und werden bei einer Änderung dieser Tarife entsprechend angepasst. Preisänderungen werden durch Veröffentlichung bzw. Schreiben bekannt gegeben. Bei Preisanhebungen gilt das Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 2.3 der entega AGB. Dies gilt nicht für Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der Strom- oder Umsatzsteuer\".

Können Sie das Gericht und das Aktenzeichen angeben?
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Offline Regina***

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Entega will mich jetzt verklagen
« Antwort #22 am: 26. Juni 2009, 15:36:45 »
Amtsgericht Darmstadt

305 C 377/08

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Regina

 

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