Energiepreis-Protest > N-Ergie

Letzte Zahlungserinnerung

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reblaus:
Es ist zwar nicht die Verfügung, die Sie suchen, aber es ist eine sehr interessante Verfügung zur Kartellrechtswidrigkeit von Gasbezugsverträgen. Vielleicht ist Ihr Versorger ja Kunde dieser Firma, dann wäre diese Information sehr hilfreich.

userD0013:
@ HDN

Das wahrscheinlich wortgleiche Schreiben habe ich auch bekommen.
Ich bin bestimmt nicht paranoid, aber ich weiß nicht recht, ob es geschickt ist, das weitere konkrete Vorgehen hier zu publizieren, schließlich weiß niemand, wer hier alles mitliest. Der z.B. in anderen Unterforen auftauchende \"Black\" steht klar auf der anderen Seite. Den Austausch von Infos finde ich okay.
Ansonsten haben Sie eine PN.

Gruß hby

reblaus:
@hby
Wenn Sie befürchten ausspioniert zu werden, dürfen Sie sich mit überhaupt niemandem außer Ihrem Anwalt austauschen. Bei allen anderen könnte es sich um Agenten der EVU\'s handeln, die sich in Ihr Vertrauen einschmeicheln, um Ihre Vorgehensweise auszuforschen.

Sie sollten in einem öffentlichen Forum nicht Ihre Schwächen ausbreiten. So würde umfangreiches Lamento über Beweisschwierigkeiten, schlechten Anwalt oder Angst vor einem Prozess gerade dazu einladen, Sie ordentlich zu verklagen, sozusagen als billiges und williges Opfer. Wenn man Sie dazuhin noch leicht identifizieren kann, umso williger ...

Ansonsten müssen Sie mit Ihrer Geheimstrategie irgendwann ans Licht der Öffentlichkeit. Oder wollen Sie dem Richter ins Ohr flüstern, was Sie von der Gegenpartei und deren Argumente halten?

Wäre Black von der Gegenseite (sowas gibt es bei vernünftigen Anwälten gar nicht), dann wäre seine Strategie geradezu dämlich. Immerhin sorgt er beständig dafür, dass RR-E-ft sich auch mal mit einem gegensätzlichen Argument auseinandersetzen muss. Als Agent der Gegenseite müsste er aber darauf hinarbeiten, dass ein gegnerischer Anwalt möglichst falschen Rechtsauffassungen nachhängt.

userD0013:
@ reblaus

Erstaunlich und unglaublich, was und wieviel Sie aus meinen 3 Zeilen herauszulesen glauben oder hineininterpretieren:


--- Zitat ---...Agenten der EVU\'s ... Schwächen ausbreiten ... umfangreiches Lamento über Beweisschwierigkeiten, schlechten Anwalt oder Angst vor einem Prozess gerade dazu einladen, Sie ordentlich zu verklagen ... Geheimstrategie ..
--- Ende Zitat ---

Sie sollten in diesem Forum etwas mehr lesen, auch zwischen den Zeilen, dann wären Ihre Erkenntnisse über \"Black\" etwas besser.

Und wenn Sie die Entscheidungen des OLG Nürnberg nachgelesen oder verfolgt hätten,  hier andiskutiert, die von HDN1970 mit


--- Zitat ---Sinngemäß steht drin, das die Preise lt. Oberlandesgericht Nürnberg okay sind und auch das Bundeskartellamt das Verfahren eingestellt hat.
--- Ende Zitat ---

angesprochen wurden, dann hätten Sie mit


--- Zitat ---Ob der von Ihnen zu zahlende Tarif laut OLG Nürnberg der Billigkeit entspricht, hängt davon ab, ob dem OLG Nürnberg bei seiner Entscheidung sämtliche in Ihrem Fall rechtserheblichen Sachverhalte mitgeteilt wurden, und das Gericht aus diesem Sachverhalt die für Ihren Fall richtigen Schlüsse gezogen hat.
--- Ende Zitat ---

nicht solch unqualifiziertes Zeug von sich gegeben.

Aber ich glaube, ich muss mich korrigieren:
Was Sie in meinen oben erwähnten Dreizeiler hineininterpretieren, ist nicht erstaunlich oder unglaublich, sondern eher wirr ...

CInvest:
Hallo HDN,

diese \"Letzte Zahlungserinnerung\" habe ich auch bekommen.
Durch die OLG-Urteile vom Dezember 2008 und die Verfahrenseinstellung des Bundeskartellamts fühlen die sich stark und kräftig. Zumindest tun sie so.
Die gehen sogar so weit, dass sie schreiben:
\"Nachdem der Nachweis der Billigkeit unserer Erdgaspreise erbracht wurde, ist es nicht mehr verständlich, dass Sie nach wie vor einen Teil unserer Forderungen einbehalten.\"
Als ob das BKartA die Billigkeit bescheinigt hätte!
Das hat nicht einmal das Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Toilette & Dusche :D) bescheinigt, das die N-Ergie vor 2 Jahren präsentiert hat.
Mir kommt das vor wie ein Einschüchterungsversuch.
Mal schauen, was weiter geschieht.
Richtiges taktisches Vorgehen ist glaube ich schon wichtig, da muss ich hby Recht geben.
Die vor dem OLG Nürnberg unterlegenen Kläger wären m.E. besser beraten gewesen, die Rechnungen der N-Ergie zu kürzen als auf den Versorger loszugehen.

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