Energiepreis-Protest > N-Ergie

Letzte Zahlungserinnerung

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reblaus:
@hby
Haben Sie schon mal was vom advocatus diaboli gehört?


--- Zitat ---Wikipedia Im weiteren Sinn wird im Bereich der Rhetorik jemand als „advocatus diaboli“ bezeichnet, der mit seinen Argumenten die Position der Gegenseite vertritt, ohne ihr selbst anzugehören. Umgangssprachlich wird damit auch eine Person bezeichnet, die alles hinterfragt und grundsätzlich die Gegenposition einnimmt.
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie das nächste Mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, und der Ihnen die Argumente entgegen hält, die die Position der Gegenseite stützen, befinden Sie sich in besten Händen. Claqueure finden Sie an jeder Straßenecke für 15 € die Stunde, dafür lohnt es sich nicht teure Anwaltshonorare zu bezahlen.


--- Zitat ---Original von hby (...) dann hätten Sie mit

Zitat:
Ob der von Ihnen zu zahlende Tarif laut OLG Nürnberg der Billigkeit entspricht, hängt davon ab, ob dem OLG Nürnberg bei seiner Entscheidung sämtliche in Ihrem Fall rechtserheblichen Sachverhalte mitgeteilt wurden, und das Gericht aus diesem Sachverhalt die für Ihren Fall richtigen Schlüsse gezogen hat.


nicht solch unqualifiziertes Zeug von sich gegeben.

Aber ich glaube, ich muss mich korrigieren:
Was Sie in meinen oben erwähnten Dreizeiler hineininterpretieren, ist nicht erstaunlich oder unglaublich, sondern eher wirr ...
--- Ende Zitat ---

Wenn Sie Ihre Zeit nicht darauf verwenden würden, mich möglichst effektiv zu beschimpfen, könnten Sie das Urteil des OLG Nürnberg auch mal durchlesen. Es würde Ihnen dann auffallen, dass in keiner Weise davon die Rede ist, dass der Gasbezugsvertrag der N-ergy möglicherweise kartellrechtswidrig ist. Es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, dass zum 1.07.2006 die Steuerschuldnerschaft für die Erdgassteuer vom Gasimporteur auf die N-ergy übergegangen ist. Was bedeutet, dass sich zwar die Gasbezugskosten für die N-ergy zu diesem Zeitpunkt um 0,55 ct/kWh verringert haben, dies im Verhältnis zum Kunden aber kostenneutral war. Ob und wie dieser Umstand bei den behaupteten Bezugskostensteigerungen berücksichtigt wird, ist völlig offen und wurde nicht erörtert. Dem Gericht wurden keine Jahresabschlüsse der N-ergy vorgelegt. Aus denen ergibt sich die Rohmarge. Aus denen kann dargelegt werden, wie sich die Gasbezugskosten insgesamt tatsächlich entwickelt haben. Teilweise kann aus den Jahresabschlüssen ein verdammt realistisches Bild von den tatsächlichen Kosten eines Unternehmens gezeichnet werden. Und diese Jahresabschlüsse sind öffentlich zugänglich. Für die Jahre seit 2006 im Elektronischen Bundesanzeiger und davor sind sie für jedermann einsehbar im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg hinterlegt. Dort wird man Ihnen auch bereitwillig Kopien aushändigen.

Wenn Sie das alles nachvollzogen haben, bitte ich Sie, meine als „unqualifiziertes Zeug“ diffamierte Äußerung im Lichte vielleicht neuer Erkenntnisse noch mal zu interpretieren.

Wenn Sie aber auch in Zukunft der Meinung anhängen wollen, jeder wolle Ihnen Böses, der Ihnen widerspricht, dann ist Ihnen nicht zu helfen. Und dann will ich Ihnen auch gar nicht helfen.

@HDN1970
Sie sollten diese ganzen Informationen sammeln, die Jahresabschlüsse beibringen und auswerten lassen. Vor allem sollten Sie die Verfügung des Bundeskartellamtes ernst nehmen. Wenn Sie nachweisen können, dass auch die N-ergy von der Gasversorgung Nordbayern ihr Gas mit solchen Verträgen bezogen hat, dann können Sie denen sehr übel mitspielen.

Liegt Ihnen vielleicht das Gutachten von Deloitte & Touche vor? Wird dort in irgendeiner Weise auf den Vorlieferantenvertrag eingegangen. Lassen sich aus diesen Informationen die notwendigen Schlüsse ziehen?

@CInvest
Diese Feststellungsklagen haben nur den einen Vorteil, dass man das Prozesskostenrisiko auf zahlreiche Verbraucher umlegen kann. Wenn man aber an Anwälte gerät, die sich mit Wirtschaftsrecht nicht auskennen, und eine solche Klage nicht sachkundig vorbereiten können, dann ist es wenig Trost, dass zahlreiche Mitstreiter die aus eigenem Unvermögen entstandenen Kosten mittragen müssen.

fiin:
Bin ich denn die Einzige, die so einen Brief bekommen hat???

Hallo HDN,

Nein, du bist nicht der einzige - habe ebenfalls besagtes Schreiben am 23ten erhalten.

Ich für meinen Teil werde weiteres im Auge behalten und per Anwalt den Energie-Schutzbrief nutzen.
Nagel mich jetzt nicht fest, aber m.W. müssten derartige Forderungen eine original Unterschrift aufweisen. keine Drucke.
Könnte womöglich schon der erste Formfehler-Stolperer der N-ergie auf dem langen Weg bis Tipperary sein.
Gruss
fiin

reblaus:
Hier findet sich der Jahresabschluss 2007, der Jahresabschluss 2006, der Jahresabschluss 2005, der Jahresabschluss 2004, der Jahresabschluss 2003, der Jahresabschluss 2002 und der Jahresabschluss 2001. Leider erwirtschaftet die N-ergie den größten Teil ihres Umsatzes mit Strom, so dass die Zahlen nicht so einfach zu interpretieren sind. Wer sich gegen die Gaspreise zur Wehr setzen will, sollte sich diese Informationen aber dennoch beizeiten sichern.

REGO:
Hallo HDN / Hallo Zahlungserinnerungs-Empfänger

Meine Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten Tagen im Hinblick auf das letzte Zahlungserinnerungsschreiben der N-Ergie Nürnberg.

Meine Aktivitäten:
- Erkundigung beim Bund der Energieverbraucher (Frau Alberts) über die Vorgehensweise für eine eventuelle Unterstützung über den Prozess- Kosten Fond.

-Rücksprache mit dem vom Bund der Energie Verbraucher vorgeschlagenen Rechtsanwälten in Nürnberg. Es sind dies RA Frau Cornelia Ahrens Nürnberg tel. 0911 4318982  sowie
RA Herr Elmar Maier Nürnberg Tel. 0911 227422. Ich glaube, im Falle eines Rechtstreites würden mich beide bei Gericht fachlich sehr gut vertreten.

- Anruf beim Forderungsmanagement der N-Ergie Frau Dipace. Sie wollte mir eine Kopie des Schreiben`s Az.B10 30/08 vom Bundeskartellamt zukommen lassen. Bisher leider nicht geschehen.

Auf Anraten beider Rechtsanwälte bräuchte ich auf oben erwähntes Schreiben der N-Ergie nicht zu reagieren. Ich sollte eventuelle Aktivitäten der N-Ergie abwarten.
Wenn es allerdings zu der im Schreiben angekündigten gerichtlichen Auseinandersetzung kommt müsste ich sofort aktiv werden und Widerspruch dagegen einlegen. Das bedeutet für mich auch sofort die Unterstützung über den Prozesskostenfond zu beantragen. Den Widerspruch werde ich allerdings nur mit Beistand eines der oben erwähnten Rechtsanwaltes durchführen..

Des weiteren habe ich zusätzlich (lt. Rechtsanwälten wäre dies nicht erforderlich) das Musterschreiben von der Verbraucherzentrale „Musterbrief 5 Rechnungskürzung – Reaktionen auf Klageandrohung“ mit entsprechenden Änderungen an die N-Ergie geschickt.
Dies alles mehr zu meiner Beruhigung.

Mein Erfahrungsaustausch aus meinem Umfeld mit anderen bisherigen Gas-Rebellen zeigt mir, dass die N-Ergie alle ehemalige Verweigerer angeschrieben hat; wahrscheinlich um ihre Rückstände vor der Verjährung einzutreiben. Es sind auch Kunden dabei die zwischenzeitlich zum Smart Tarif wechselten. Auch diese sollen nachzahlen.
Manche werden es auch tun aber gleichzeitig den Lieferanten wechseln. Ob sich das ganze dann für die N-Ergie rechnet wage ich zu bezweifeln. Um meinen Frust abzubauen habe ich Ihr das auch per email geschrieben.

Ich hoffe ich habe Eure Zeit nicht zu lange in Anspruch genommen und wünsche euch alles Gute

Mit freundlichen Gruß
ReGo

Gerhard1:
Hallo zusammen,

ich gehören auch zum Verein der Verweigerer, und bin im Moment ein wenig Ratlos wie es weiter gehen soll.

Hat schon jemand eine Strategie? Eventuell  sollten wir uns zusammenschließen nach dem Motto gemeinsam sind wir stärker.



Mit bestem Gruß

Gerhard1

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