Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Horrornachrechnung und Sperrandrohung!

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Nanette:
Wir sind rein privat, mein Mann ist Zimmermann und arbeitet nicht zu Hause und wenn ist alles motorisiert, höchstens ein Akkuschrauber oder ne Miniflex werden mal aufgeladen- für unsere Sanierung eben. Der E Boiler ist neu, aber noch nicht angeschlossen, das soll dann der Elektriker machen...Wir haben eine Waschmaschine ca. 4 Jahre alte, einen Trockner 5Jahre alt ca., einen Kühlschrank ca. 4 jahre, Geschirrspüler 3 jahre alt, Tv und Laptop und eben aufladbare Telefone und 7 Glühbirnen...Die Waschmaschine läuft natürlich oft, der Geschirrspüler 2-3 mal am Tag und der Trockner je nach Wetterlage..achso eine Bauknecht Gefriertruhe haben wir noch, die sicher etwas mehr frißt, aber wie gesagt das hatten wir alles im alten Haus auch und da haben wir 150 Euro bezahlt...
Der Zähler: Landis & GYR Wechselstromzähler CM 160 J 230 V, 375 U7Kwh und an der Seite klebt ein gelber runder Aufkleber-ist das die Eichung? Ec/12 93...

Schwalmtaler:
Wie hoch sind denn der Strompreis im alten und im jetztigen Vertrag?

Wie eben schon beschrieben sollten sie den Versorger schriftlich dazu auffordern, sich zu dem deutlich überhöhten Verbrauch (Jahresverbrauch der letzten 2-3 Jahre angeben und kaum Verbrauchsänderungserklärung Ihrerseits) und den ordnungsgem. Zustand des Zählers zu äußerrn.
Solange dies nicht geklärt ist, bitten sie um Aussetzung der Mahnung.

Geben sie denen schriftlichen Termin (10 Tage) zur Erklärung vor, anderfalls würden sie sich an einen Anwalt, die Verbraucherzentrale und die Presse / Landesaufsichtsbehörde wenden.

Nanette:
Da muß ich direkt die alten Unterlagen durchwühlen, ich weiß nur wir haben IMMER 150,-Euro monatlich bezahlt und keine Nachzahlungen...Und ist es so, das keine Stromsperre durchgeführt werden darf, wenn Kleinkinder im Haus sind und v.a. wenn absehbar ist, das Zahlungen pünktlich erfolgen(nur eben 1000 euro auf einmal können wir leider nicht herzaubern, ansonsten zahlen wir aber immer fristgerecht)

bjo:

--- Zitat ---Original von Nanette
Da muß ich direkt die alten Unterlagen durchwühlen, ich weiß nur wir haben IMMER 150,-Euro monatlich bezahlt und keine Nachzahlungen...Und ist es so, das keine Stromsperre durchgeführt werden darf, wenn Kleinkinder im Haus sind und v.a. wenn absehbar ist, das Zahlungen pünktlich erfolgen(nur eben 1000 euro auf einmal können wir leider nicht herzaubern, ansonsten zahlen wir aber immer fristgerecht)
--- Ende Zitat ---

Hallo,
Stromsperre wäre möglich aber!
- Kontakt mit einer Verbraucherzentrale aufnehmen, die helfen in solchen
Fällen
- Hausverbot erteilen, je nach Situation kommen die dann garnicht an den Zähler dran, Zutritt erzwingen mittels Gerichtlicher Verfügungen wird
kein Richter unterschreiben auf Grund der Zahlungswilligkeit!

reblaus:
@Nanette
Angesichts der mitgeteilten Zählerstände ist es wohl so, dass dieser überhöhte Stromverbrauch auf den Zeitraum von November 2008 bis Anfang Februar 2009 begrenzt war. Seither ist Ihr Verbrauch auf den üblichen Rahmen zurückgegangen.

Vom 29.10.2008 bis 3.02.2009 haben Sie 5.494 kWh verbraucht, bei 97 Tagen ist das ein Durchschnittsverbrauch von 56,6 kWh/Tag. vom 3.02. bis 22.04.2009 haben Sie 1.303 kWh verbraucht, bei 79 Tagen ist das ein Durchschnittsverbrauch von nur 16,5 kWh/Tag. Die Heizperiode kann dieses Ungleichgewicht nicht erklären, da der Februar genauso kalt war wie der Januar, und es bis Ende März kalt blieb.

Als mögliche Fehlerquelle bleibt, dass der Anfangsbestand nicht richtig abgelesen wurde. Haben Sie das damals selbst gemacht, oder wurde der Zählerstand vom vorigen Bewohner übermittelt?

In jedem Fall würde ich Ihnen in der momentanen Phase noch dringend abraten, Ihren Versorger mit Hausverbot zu traktieren, oder sonstwie zu drohen. Sie könnten auf den guten Willen Ihres Versorgers noch angewiesen sein, daher sollten Sie nicht ohne Grund unfreundlich werden.

Auf die erhaltene Mahnung hin würde ich einen Brief direkt an den Geschäftsführer oder Vorstand Ihres Versorgers adressieren. Der Name ist im Briefbogen vermerkt. Anderenfalls anrufen und Namen erfragen. In diesem Brief sollten Sie Ihre familiäre Situation schildern, und auf Ihre große Sorge hinweisen, dass man Ihnen mit fünf Kindern die Zählersperre angedroht hat. Dann weisen Sie auf die offensichtlichen Unstimmigkeiten wie oben beschrieben hin, und sichern Sie zu, dass Sie die laufenden Stromabschläge in Höhe wie es Ihrem Verbrauch seit dem 3.02.2009 entspricht natürlich pünktlich bezahlen werden. Sie aber nicht in der Lage sind, die geforderte Nachzahlung zu entrichten, bevor nicht sämtliche Fehlerquellen ausgeschlossen wurden. Bieten Sie auch jetzt schon Ratenzahlung für den Fall an, dass eine solche Untersuchung ergeben sollte, dass Sie den Strom tatsächlich verbraucht haben. Schlussendlich bitten Sie darum, dass Ihr Versorger die angedrohte Zählersperre bis in spätestens 14 Tagen (genaues Datum angeben) schriftlich zurücknimmt.

Erst wenn die Sperrandrohung daraufhin nicht zurückgenommen wird, würde ich Ihnen emfehlen einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen. Sollten Sie einen finanziellen Engpass haben, kommt dabei auch Prozesskostenhilfe in Frage. Sie können sich auch bei Ihrem örtlichen Amtsgericht beraten lassen.

Eine Zählersperre darf nur erfolgen, wenn Sie verhältnismäßig zur Schwere der Vertragverletzung ist. Angesichts von fünf Kindern darunter Kleinkindern müssen Sie sich schon einiges leisten, damit die Verhältnismäßigkeit erreicht wird. Soweit Sie anbieten einen berechtigten Rückstand in Raten zu tilgen, und die laufenden Zahlungen leisten, käme wohl niemand auf den Gedanken, die Verhältnismäßigkeit einer Zählersperrung zu bejahen.

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