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Lieferantenwechsel Strom

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MAcWale:

--- Zitat ---Original von corsair
Wenn die Kündigung tatsächlich fristgerecht beim alten Lieferanten angekommen ist (dies läßt sich durch Bestätigungsmeldungen im Datenaustausch klar nachweisen), ist es für den neuen Lieferanten kein Problem den Wechsel-Termin, notfalls unter Androhung der Einschaltung der BNetzA, durchzuboxen.

--- Ende Zitat ---

Habe ich Anspruch auf Einsicht des Datenaustausches? E.ON und mein neuer Lieferrant geben sich gegenseitig die Schuld. Würd aber am liebsten beim neuen kündigen, weiß aber nicht obs das so ohne weiteres möglich ist. Es würd mir auch nix bringen (z.Bsp. vom Preis her gesehen) Es ist nur ärgerlich, dass  ich höhere Kosten habe (knapp 15€ für einen Monat). Vom Geld her ist das nicht das Problem, nur das Prinzip der Versorger geht mir gegen den Strich. Habe meinem neuen Versorger geschrieben, dass er die Kündigung zum 30.04.09 durchsetzen soll, notfalls mit Androhung der Bundesnetzagentur, da er ja darauf besteht, dass er alles korrekt gemacht hat.

corsair:

--- Zitat ---Habe ich Anspruch auf Einsicht des Datenaustausches?
--- Ende Zitat ---

Bezweifele ich mal.
Aber wenn der neue Lieferant sich nichts vorzuwerfen hat, kann er ja mal die E-Mails \"rausrücken\" mit welchen die Nachrichten ausgetauscht wurden...

Wasserwaage:
\"Besteht eine Möglichkeit den Kündigungsversuch von meinem neuen Versorger doch zum 30.04.2009 durchzusetzen?\"

wenn der neue lieferant alles richtig gemacht hat, ja. denn dann müsste beim vnb eine lieferantenkonkurrenz vorliegen die aufgelöst werden muss. ich empfehle als lektüre die gpke. (anlage zum beschluß bk6-06-009)


@corsair

\"Aber wenn der neue Lieferant sich nichts vorzuwerfen hat, kann er ja mal die E-Mails \"rausrücken\" mit welchen die Nachrichten ausgetauscht wurden... \"

ne echt tolle idee. glauben sie denn, dass in einer solchen e-mail nur ein datensatz vorhanden ist. nöp! ausserdem gibts dann da noch ein problem mit der lesbarkeit. viel spass beim erlernen der verschiedenen formate für den den datenaustausch.

MAcWale:
@wasserwaage

\"ausserdem gibts dann da noch ein problem mit der lesbarkeit. viel spass beim erlernen der verschiedenen formate für den den datenaustausch.\"

Ja klar, dass dort nicht drin steht: \"Hiermit kündigen wir im Auftrag von....\".
Die Formate des Datenaustausches sind im Normalfall EDIFact Nachrichten mit einer genauen Spezifikation. Für Mitteilung von Zählerständen sind dies z.Bsp MSCons Nachrichten, für Kündigungen wird wahrscheinlich das Spezifikation UTMLD genutzt.
Prinzipiell müssen die Versorger doch dem Kunden bei Problemen nachweisen können, wann sie gekündigt haben, oder nicht? Immerhin habe ich meinen Versorger damit beauftragt, E.ON zu kündigen. SOmit habe ich doch rechtlich gesehen doch eigentlich Anspruch auf Einsicht des mich betreffenden Datenaustausches, oder??

corsair:

--- Zitat ---glauben sie denn, dass in einer solchen e-mail nur ein datensatz vorhanden ist....
--- Ende Zitat ---

Nein, das glaube ich nicht.....Sie haben Recht, in eine E-Mail darf zwar nur eine Datei mit einer Nachricht, aber mit mehreren Vorgängen (\"Datensätzen\") enthalten sein.
Aber hier im Forum wird sich schon jemand finden, der das nachvollziehen kann.
Ich gebe zu, das Lesen der Roh-Daten von EDIFACT-Nachrichten im Flat-Format ist nicht so einfach.....Jedoch gibt es hier für die UTILMD - Nachrichten einen Editor:

http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/74655511E9F6DEB6C125758A0055217F/$file/EdifactEditorAuslieferung_42SG_003_20090331.zip


Mich würde echt interessieren, wer hier was verbockt hat....aber um das herausfinden, muss man echt tief buddeln...

Wann wurde eine Kündigung an den alten Lieferanten gesendet ?
Wurde der Erhalt und die Korrektheit dieser Kündigung bestätigt ?
Wann wurde eine Anmeldung an den Netzbetreiber gesendet ?
Wurde der Erhalt und die Korrektheit dieser Anmeldung bestätigt ?

Zudem wurden zum 01.04.2009 auch neue Format-Versionen eingeführt.
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass es hier Formate-Salat gegeben hat..

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