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Lieferantenwechsel Strom

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MAcWale:
Hallo,

ich habe meine letzten Stromlieferanten wegen Preiserhöhung zum 31.03.2009 gekündigt. Gleichzeitag habe ich einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen. Dieser kann aber erst ab dem 01.05.2009 liefern aufgrund der bestehenden Fristen. Für die Zeit vom 01.04.09 bis 30.04.09 hätte ich aber Anspruch auf die Grund und Ersatzversorgung beim Grundversorger. Dieser ist bei mir E.ON Westfalen Weser. Ich habe dann dem Grundversorger schriftlich mitgeteilt, dass ich ab vom 01.04.2009 bis zum 30.04.2009 die Grundversorgung benötige. Auf der Internetseite von E.ON steht, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat besteht bei der Grund - und Ersatzversorgung. Mein neuer Versorger teilte mir gestern mit, dass die Lieferung wahrscheinlich erst zum 01.06.2009 stattfindet, da E.ON die Kündigung zum 30.04.2009 abgelehnt hat mit dem Hinweis, dass ich bis zum 31.05.2009 vertraglich gebunden sei. Der Kündigungsversuch erfolgte am 27.03.2009. Aufgrund dessen hat mein neuer Versorger zum 31.05.2009 bei E.ON Westfalen Weser gekündigt. So wie es aussieht muss ich nun 2 Monate die überteuerten Preise der E.ON bezahlen anstatt nur 1 Monat dank E.ON?? Besteht eine Möglichkeit den Kündigungsversuch von meinem neuen Versorger doch zum 30.04.2009 durchzusetzen? Immerhin hat mein neuer versorger eigentlich fristgerecht gekündigt, nur E.ON hat die Kündigung abgelehnt, weil ich angeblich vertraglich bis zum 31.05.2009 gebunden bin. Ich habe bislang keine Mitteilung von E.ON selber bekommen, dass ich derzeit die Grund- und Ersatzversorgung erhalte.
Was mache ich nun? Habe ich Anspruch auf Einsicht der Unterlagen beim neuen Versorger (z.Bsp. die Kündigungsablehung)? Wer erstattet mir die höheren Kosten, die ich dadurch habe(für den Monat Mai)??
Vielen Dank für Tipps und Ratschläge im Vorraus!

Gruß
MacWale

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von MAcWale
ich habe meine letzten Stromlieferanten wegen Preiserhöhung zum 31.03.2009 gekündigt. Gleichzeitag habe ich einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen.
--- Ende Zitat ---
Nach dem Ende Ihres alten Vertrages und bis zum Beginn der Lieferungen durch ihren neuen Anbieter befinden Sie sich - längstens drei Monate - in der Ersatzversorgung.

In dieser werden Sie von E.ON gem. § 38 EnWG versorgt. Die Entgelte für diese Ersatzversorgung werden nicht vertraglich vereinbart, sondern sind von E.ON einseitig festzusetzen.

Erheben Sie doch Unbilligkeitseinwand gegen den geforderten Preis und weigern Sie sich, den Strom für die Übergangszeit zu bezahlen.

Wie E.ON argumentieren möchte, Sie hätten den Preis konkludent vereinbart, alleine dadurch indem Sie in der Übergangszeit Strom bezogen haben, möche ich erstmal sehen. Zumal Sie sich ja schon umgehend um eine zeitnahe Anschlusslieferung bemüht und damit zusätzlich zu Ihrem Unbilligkeitseinwand demonstriert haben, dass Sie mit dem geforderten Preis eben nicht einverstanden sind.

Dass Versorger von Kunden, die mit den Tarifen der Ersatzversorgung nicht einverstanden sind, einen Verzicht auf Energiebezug verlangen und andernfalls eine konkludente Preisvereinbarung unterstellen wollen, halte ich für unzumutbar. Das darf vor Gericht keinen Bestand haben; wenn diese Frage mal zur Entscheidung anstehen sollte.

Gruss,
ESG-Rebell.

MAcWale:
Aber wie sieht es mit der Vertragslaufzeit aus, darf E.ON einfach sagen, dass ich vertraglich gebunden bin bis zum 31.05.2009?? E.ON hat mich in keinster Weise informiert oder sonstiges. Vor allem E.ON schreibt selber auf der Internetseite dass eine Mindestvertragslaufzeit von nur einem Monat bei dre Grund und Ersatzlaufzeit besteht.

corsair:

--- Zitat ---Immerhin hat mein neuer Versorger eigentlich fristgerecht gekündigt, nur E.ON hat die Kündigung abgelehnt, weil ich angeblich vertraglich bis zum 31.05.2009 gebunden bin.
--- Ende Zitat ---

Da könnte ich mir höchstens einen Reim drauf machen, wenn dies hier nicht ganz stimmt:

--- Zitat ---Der Kündigungsversuch erfolgte am 27.03.2009.
--- Ende Zitat ---

Wenn die Kündigung tatsächlich fristgerecht beim alten Lieferanten angekommen ist (dies läßt sich durch Bestätigungsmeldungen im Datenaustausch klar nachweisen), ist es für den neuen Lieferanten kein Problem den Wechsel-Termin, notfalls unter Androhung der Einschaltung der BNetzA, durchzuboxen.

Wenn der neue Anbieter die Kündigung jedoch zu spät versendet hat, bleibt man einen Monat \"hängen\"....
Dem neu gewonnenen Kunden mag man natürlich nicht so gern sagen, dass man etwas verbockt hat.....und schiebt die Schuld auf den alten Lieferanten.

MAcWale:

--- Zitat ---Wenn der neue Anbieter die Kündigung jedoch zu spät versendet hat, bleibt man einen Monat \"hängen\".... Dem neu gewonnenen Kunden mag man natürlich nicht so gern sagen, dass man etwas verbockt hat.....und schiebt die Schuld auf den alten Lieferanten.
--- Ende Zitat ---

Ja in die Richtung habe ich auch schon gedacht. Ja mal schauen was dabei rumkommt. Habe meinen neuen Versorger schon mitgeteilt, dass Sie die Kündigung zum 30.04.2009 durchzusetzen hat, da sie ja fristgemäß gekündigt haben. Mittlerweile glaube ich immer mehr, dass mein neuer Anbieter da was verbockt hat, aber ich könnte mir auch gut vorstellen, dass E.ON da Mist gebaut hat...abwarten was mein neuer Anbieter jetzt sagt.

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