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Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen

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Wiehler:

--- Zitat ---Original von AKW NEE
Die Gemeinden, zumindest in Niedersachsen, müssten nicht nur, sondern sie sind gesetzlich dazu verpflichtet alle Möglichkeiten zur Kostensenkung zu nutzen. In Nds. heißt die gesetzliche Grundlage \"Niedersächsische Gemeindeordnung\".
--- Ende Zitat ---

1. Sind die Gemeinden in Niedersachsen dazu auch für zurückliegende Haushalte verpflichtet? Also müssen und tun die kürzen bzw. ihr zu viel gezahltes Geld der letzten Jahre zurückklagen?

2. Wie ist das denn in NRW? Welche gesetzliche Verpflichtung gibt es hier?

RuRo:
@wiehler

Ich kenne jetzt nicht jedes Gemeinderecht unserer 16 Bundesländer, ich denke aber, dass in jeder der \"Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung\" Eingang gefunden hat. Das bedeutet natürlich auch, sich Geld zu erstreiten, denn bevor der Bürger zur Kasse gebeten wird, sind die \"sonstigen Einnahmequellen\" auszuschöpfen.

Sie könnten mal hier schauen im § 75: Gemeindeordnung NRW - wäre übrigens problemlos selbst zu ergoogeln gewesen  ;)

Im übrigen sind die Kommunen im Rahmen einer Kommunalversicherung mit Rechtschutz ausgestattet. Unterlagen werden an die Gesellschaft zur Prüfung geschickt und die Kostenübernahme kommt. Das Risiko der Kommunen ist also eher gering.

Wiehler:

--- Zitat ---Original von RuRoSie könnten mal hier schauen im § 75: Gemeindeordnung NRW
--- Ende Zitat ---

Danke. Genauer hier.

AKW NEE:
@ Wiehler

--- Zitat ---1. Sind die Gemeinden in Niedersachsen dazu auch für zurückliegende Haushalte verpflichtet? Also müssen und tun die kürzen bzw. ihr zu viel gezahltes Geld der letzten Jahre zurückklagen?
--- Ende Zitat ---

Die Gemeinden sind nicht berechtigt, auf Forderungen oder Einnahmen zu verzichten, es sei denn, sie sind nicht zulässig, dies lässt sich in der Regel aber nur durch eine Klage klären.

bolli:
@Wiehler

Ihre Forderung an die Bürgermeister auf Rückforderung und damit Unterstützung hört sich zwar gut an, aber dürfte ja wohl unrealistisch sein.

1. sind eine Vielzahl der Städte und Gemeinden, z.B. auch in Oberberg, Anteilseigner an kommunalen Versoergern und senden somit Vertreter in Aufsichtsräte und beschließen und kontrollieren damit die Preiserhöhungen und werden daher wohl kaum einige Jahre später zugeben, dass sie sich zu unrecht bereichert haben, denn

2. kassieren sie aus den Beteiligungen erkleckliche Überschussanteile für Ihre Gemeindekasse, die auf der anderen Seite dann ja auch Verpflichtung wären, diese zu Unrecht erhaltenen Tantiemen (da sie ja auf rechtswidrig zustande gekommenen Überschüssen resultieren) wieder an die Versorger zurückzuzahlen. Da die Städte und Gemeinden eh Pleite sind, haben sie nichts zum Zurückzahlen und daher bleibt man lieber beim Status Quo, \'wir fordern nichts zurück und müssen dann auch nichts zurückzahlen\'. So scheint Politik (leider) zu funktionieren.

In unserem Gebiet ist da Engelskirchen, die sowas ja wohl machen wollen,  wohl eine Ausnahme, wobei der jetzige Bürgermeister Oberbüscher ja eh nicht mehr antritt und  daher nichts zu verlieren hat.

Gruß
bolli

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