Energiebezug > Gas (Allgemein)
Jahresabrechnung
Crazycreek:
Verjährung beginnt ganz klar mit Rechnungsstellung.
Wenn nach 5 Jahren die Rechnung jetzt erst erstellt worden ist, beginnt auch jetzt erst die Verjährung.
lt BGB
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
bjo:
--- Zitat ---Original von Crazycreek
Verjährung beginnt ganz klar mit Rechnungsstellung.
Wenn nach 5 Jahren die Rechnung jetzt erst erstellt worden ist, beginnt auch jetzt erst die Verjährung.
lt BGB
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
--- Ende Zitat ---
dem entnehme ich folgendes
Für eine Leistung die ich z. b. von Januar 2004 bis Dezember 2004 abgenommen habe und für die ich vertragsgemäß die Verbrauchswerte fristgemäß dem Rechnungssteller gemeldet habe brauche ich jetzt nicht mehr zahlen.
ktown:
So würde ich das auch lesen ;)
RR-E-ft:
Keine Verjährung vor Fälligkeit.
Fälligkeit richtete sich möglicherweise nach § 27 I AVBV.
Dnach wurden Rechnungsbeträge und Abschläge zum angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
bjo:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Keine Verjährung vor Fälligkeit.
[/B].
--- Ende Zitat ---
Was heißt das jetzt auf diesen Fall bezogen und unter Annahme der RWE - AGB? Andere haben wir ja nicht!
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