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Jahresabrechnung

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ktown:
Vielleicht ne blöde Frage, aber ich finde irgendiwe keine Antwort.

Hat man als Endverbraucher ein Anrecht auf eine Jahresabrechnung?

bzw.

Wie beginnt die Verjährung, wenn 5 Jahre lang keine Abrechnung kam und, durch Auszug bedingt, dann in der Schlußrechnung Gelder für Verbräuche von vor 5 Jahren verlangt werden?

bjo:
Hallo,

Verjährung 3 Jahre !

ktown:
das sagte ich auch.... ;)
Man entgegnete mir aber mit dem Argument, dass die Verjährung erst mit der Rechnungsstellung anlaufen würde......und die kam ja erst dieses Jahr.

bjo:
Hallo,
Handwerksleistungen die 3 Jahre nach Erbringung nicht in Rechnung gestellt wurden brauchen nicht bezhalt werden!

Auszug aus den AGB RWE-PUR

Wie erfolgt die Abrechnung?
7.1 Das Abrechnungsjahr wird von RWE Westfalen-Weser-Ems festgelegt und Ihnen schriftlich
mitgeteilt. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit
nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Sie leisten monatlich gleich
hohe Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. RWE Westfalen-Weser-Ems wird Ihnen die
Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Dabei wird
RWE Westfalen-Weser-Ems die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen so gestalten, dass
am Ende des Abrechnungsjahres eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird.

TIP
Überweise den die Beträge die unbestritten sind mit Verwendungszweck!
und gut ist!

ktown:
Grins...also um mich geht es nicht....ich sitze den Herrn beim LG gegenüber.

Es geht um einen Fall der jetzt schon vor dem Mahnbescheid steht. Bezahlt wurden alle schon unberstrittenen Beträge. Es bleibt aber noch ein großer Patzen über, da der Versorger aus unerfindlichen Gründen Anfang 2004 die Abbuchungen eingestellt hatte.
Aufgefallen war es jetzt erst bei der Schlussrechnung.

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