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Autor Thema: Tank \"Unbrauchbar\" machen, ist das erlaubt?  (Gelesen 3367 mal)

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Offline imGrün

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Tank \"Unbrauchbar\" machen, ist das erlaubt?
« am: 25. März 2009, 11:18:19 »
Hallo und Guten Tag! ich bin neu hier und froh das es so ein Forum gibt! Klasse!

Unserer Gastank ist vom Vorbesitzer der einen Vertrag mit einem Gasanbieter in 1995 abgeschlossen hat und als wir das Haus 1997 kaufte, haben wir den Vertrag übenommen. Wir waren Neulingen ins Sache Gastank und dachte, wie der Vorbesitzer, dass die Gemeinde bald Gasleitungen legen würde. Ist bis heute nicht geschehen. Die Wucherpreise vom Gasanbieter und die Miete macht das ganze inzwischen ein teuerern Spass. Ich rief dort an und erkündigt mich was der Restwert von der Tank nun nach so viele Jahren (14J!) wäre und ob ich den nun kaufen könnte. Ich habe sogar ein schriftliches Angebot verlangt. Nichts war. Ich telefonierte und telefonierte bis ich Auskunft bekam....

\"Das geht nicht, wir dürfen die Tanks nicht verkaufen, da wir nicht die gewährleistung haben, dass die Leute danach TUV, und Inspektionen regelmässig machen und deswegen müssen wir die Tanks dann \"Unbrauchbar\" machen sonst haften wir in Schadensfall.\"

Ich meine das sind nur Schikanen, aber ich kenne mich leider zu wenig aus. Wenn ich mein eigenen Tank kaufe, bin ich auch verpflichtet TUV und Inspektionen zu machen.

Nun meine frage. Der Mietvertrag läuft 14 J, bzw 12J auf mich. Eigentlich kann ich es sofort kündigen oder? Mir ist es eigentlich egal was sie mit den Tank machen, aber dürfen sie es \"Unbrauchbar\" machen und es einfach so wie es ist, begraben auf mein Grundstuck lassen?

Es wäre viel einfacher, wenn sie es verkaufen würde. Restwert ist so wieso gleich null und ich unterschreibe, dass ich verpflichte mich zu TUV und Inspektionen.

Ach so.... Rheingas ist das Bösegewicht und vielleicht hat jemand hier was ähnliches erlebt. Wäre sehr Froh um Rat.

Offline Watzl

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Tank \"Unbrauchbar\" machen, ist das erlaubt?
« Antwort #1 am: 25. März 2009, 15:06:20 »
Wenn sie kündigejn, dann wird der Tank abgeholt und \"unbrauchbar\" gemacht. Er dienst dann nicht mehr dazu ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen, also bei ihnen unbrauchbar. Der Tank wird sicherlich gecheckt und dann einem anderen hingestellt, der dann wieder 12 Jahre braucht, um zu begreifen, was da eigentlich läuft.

Wenn sie kündigen, dann kommt der Tank auf alle Fälle weg, dass kann aber auch einige Zeit dauern, da diese Firma dann keine Veranlassung sieht, sich in dieser Sache noch groß anzustrengen.

Die Kosten, alle Kosten die damit verbunden sind, werde sie auf sie abwälzen!

Das Argument mit TÜV etc. sind Quatsch. Wenn sie ein gebrauchtes Auto kaufen, dann kümmert es den Verkäifer auch nicht, ob sie die TÜV-Termine einhalten oder nicht.

Diese Argumente dienen nur dazu, sie evtl. dazu zu bewegen, weiter den Tank zu mieten. Mann will ihnen nur Steine in den Weg legen und sie vor vermeindlichen Schwierigkeiten warnen. QUATSCH!

Also: kündigen sie den Vertrag und setzen sie der Firma eine Frist zur Abholung.
Lassen sie sich die anfallenden Kosten genau aufschlüsseln. Evtl. können sie den Transport des Tankes selbst organisieren, wenn sie wissen, wo der \"Schrottplatz\" für diesen Tank ist.

Bei einem eigenen Tank stehen ihnen freie Händler gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie werden sehen, dass dort nicht nur die Preise anders sind, sondern auch das Verhalten.

Guten Efolg!

H. Watzl



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Offline Saint Cyprien

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Tank \"Unbrauchbar\" machen, ist das erlaubt?
« Antwort #2 am: 28. März 2009, 21:27:11 »
Hallo imGrün,
ich habe nur 5 Jahre Miettank gewartet. Dann ex und ab.
Ich habe im Jahr... gekündigt und nun bin ich froh darüber.
Hinzu kommt, daß ich günstiger tanken kann.

Ich kann mehr Details weitergeben. Bitte sende mir PN oder Mail zu.
Glück Auf
Saint Cyprien

Offline Deltatron

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Tank \"Unbrauchbar\" machen, ist das erlaubt?
« Antwort #3 am: 11. Mai 2009, 15:18:32 »
Hallo,

kenne mich mit der betreffenden Gasfirma recht gut aus, auch in der Gegend um Freiburg.
Im Grundstück belassen darf die Firma den Tank nicht!
Mit den Rücknahmekosten ist das so eine Sache.
Auf alle Fälle darauf achten, das der Behälter beim Freilegen
nicht beschädigt wird. Sonst wird die Rheingas alle Instandsetzungskosten abwälzen. Auch bei nur kleinen Schäden. Stehe gerne für fragen zur Verfügung.

LG

 

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