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Autor Thema: Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?  (Gelesen 6362 mal)

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Offline simonski

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« am: 04. Mai 2009, 15:00:25 »
Hallo
..ich bin sehr unzufrieden mit meinem Flüssiggasanbieter, bei dem ich leider einen Vertrag abgeschlossen habe, nachdem ich das Haus von meinem Vater übernommen habe.
..ich werde mich definitiv nicht mehr mit der Wucherfirma in Verbindung setzen...(ausser zur Vertragskündigung)

..nun zu meiner Frage!
...ich spiele mit dem Gedanken, den Vertrag zu kündigen....den Tank von meiner Heizung abzuhängen und mir einen Tank zu kaufen.
(Vertrag läuft noch ca. 1 Jahr)
..ich stelle mir das so vor, dass ich Tankmiete noch bis zum Ablauf des Vertrages zahle....aber bei denen definitiv keinen Liter Gas mehr bestelle.
...
...funktioniert das rechtlich so?
...
..ich würde ja den gemieteten Tank dadurch nicht mit fremdem Gas betanken...was ja nun nicht erlaubt ist.
...
...oder beziehen sich solche Verträge generell auf die Nutzung meiner Heizung?(muss ich während der Vertragslaufzeit mein Gas sowieso über Firma XXX beziehen?..auch bei anderem Tank?)
...

...ich bin mir fast sicher, dass die gute Firma mit allen Mitteln, Haken und Ösen ...versuchen wird mir was böses zu wollen.
...
..hat jemand vielleicht eine Lösung für mich..oder kann mir etwas rechtliche Klarheit verschaffen?
....
...ich kann den Mietvertrag 1000 mal durchlesen...irgendwie habe ich immer das Gefühl, dass ich nur stumpfe Waffen habe!

mfG
Simonski

Offline Ready XL

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 23:39:43 »
@simonski,

...also wenn Du den gemieteten Tank NICHT mit fremdem Gas befüllst bist Du auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann von Dir verlangen, Deine Heizung mit Gas aus deren Tank zu betreiben.

Wenn Dein Grundstück groß genug ist bzw. dich der alte Tank nicht stört kannst Du doch machen was Du willst.

Solltest Du aber versuchen, daß der alte Lieferant seinen Tank abholen soll wird er dir garantiert Schwierigkeiten machen. Er wird z.B. für die Abholung (ausbuddeln, abmontieren, ev. Gas absaugen usw.) weit überhöhte Kosten berechnen.

Das solltes Du bedenken!

Gruß
Ready XL

Offline Onkel-Olli

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #2 am: 05. Mai 2009, 01:10:25 »
Hallo simonski,

schön, dass sich endlich mal ein \"Absolut neues Mitglied\" mit genau dem passenden Thema im allerersten Beitrag meldet.

Was bedeutet: \"Ich bin mit meinem Vertragsanbieter unzufrieden\"? und \"Wucherfirma\"? - Das sind Allgemeinplätze, wie man Sie hier gelegentlich immer wieder mal nachlesen kann, von Mitgliedern die sich dann, leider, nach 3 Beiträgen nicht mehr melden ... ???

Also, zu Ihren Fragen:

1. selbstverständlich bezieht sich ein Liefervertrag (in den meisten Fällen) nur auf die Befüllung der Tankanlage des Vertragsanbieters und keinesfalls auf den Betrieb der Heizungsanlage des Mieters. Ihre tatsächliche Situation ist jedoch weitgehend unbekannt, da ausser Ihnen und Ihrem Vermieter, Niemand Ihren Vertrag kennt. Stand - unsicher.

2. das erste Problem entsteht bei der \"Abkopplung\" der Anlage, denn prinzipiell gehört die gesamte Anlage dem Vermieter, ausser, wie in vielen Fällen üblich, der \"Regler\", der häufig Eigentum des Kunden ist sowie die an den Regler folgende Anshlussleitung bis zur Therme. Stand - unsicher.

3. Prinzipiell kann ich also ggf. mein Eigentum von der Anlage entnehmen (sprich den Regler ausbauen) ob das dazu sinnvoller Weise notwendige Schließen des, dem Vermieter gehörenden, Absperrventiles am Tank bereits einen Eigentumsverstoss oder aber eine sinnvolle Gefahrenabwehr darstellt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ergebnis - unsicher.

4. Ebenso prinzipiell könnte rein theoretisch jeder soviele Tanks auf seinem Grundstück verbuddeln oder Aufstellen, wie er lustig ist, leider sprechen jedoch gesetzliche Bestimmungen in den meisten Fällen dagegen. Denn, wenn ich richtig informiert bin, benötigt man zur Schaffung von Lagermöglichkeiten von über 5.000 Litern (in den meisten, wenn nicht allen BuLä) eine spezielle Genehmigung der entsprechenden Behörde! Dabei ist wohl nicht von Bedeutung, ob man diese Möglichkeiten tatsächlich nutzen möchte, sondern lediglich ob die Möglichkeit bestünde, mehr als 5.000 Liter zu lagen. Es ist also mit Nichten so, dass Sie tun können, was Sie wollen - Jedenfalls weder Straf- noch Kostenfrei!

Ich hätte sogar einen zweiten Tank installieren können, da mir zwei Grundstücke nebeneinander gehören, wollte ich aber nicht, wollte den Tank lieber genau an die Stelle, wo der Vorgänger lag. Ein rein optisches, ästhetisches Problem und eine Installation im August 2008 wär mir wohl auch nicht preiswerter geraten als Eine im März/ April 2009 (eher teurer).

Lösung?
1. Vertrag kann man kündigen, sicher.
2. Tank kaufen, kann man auch, sicher.
3. Neuen Tank aufstellen, kann man auch, nur muss man ggf. Abbau der alten Anlage (z.B. bei annonymer Anzeige) in vorgegebener Frist nachweisen. auch sicher.
4. Abbau kann man nur versuchen in eigener Regie, kostengünstiger vorzunehmen, dazu müsste man vom Vermieter eine entsprechende Freigabe erlangen, was von den speziellen Vertragsbedingungen abhängig ist. unsicher.
5. Ein neuer Tank kostet Geld, ganz sicher (Neuer 2,1 t ui mind. 2.065,- € Netto).
6. Die Lieferung, Einlagerung, Installation und Abnahme kosten auch Geld, ebenso sicher (abhängig von den individuellen Voraussetzungen).
7. Es besteht die Hoffnung, durch zukünftige Betankungen, Geld einzusparen und zwar mehr als Kauf, Finanzierung, Anschlus und Wartung gekostet haben, Ergebnis unsicher.
8. Mein alter Lieferant hat mir bei der Abholung überhaupt keine Schwierigkeiten gemacht, er hat mir ein Angebot unterbreitet und es mir aber auch von Anfang an überlassen, die Sache in eigener Regie durchzuführen.

Fazit:

Werfen Sie doch mal etwas Fisch oder Fleisch in die Suppe ...

Aber bitte nur wenn\'s sich lohnt.

In dem Sinne,


Schöne Grüße,

Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Offline Watzl

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #3 am: 05. Mai 2009, 18:20:44 »
Ihr Vater hatte sicherlich einen klassischen Miet-und Liefervertrag. Der Tank gehört einer Vertragsfirma und darf vom Mieter genutzt werden. Das Gas zur Befüllung dieses Tanks muss von der Vertragsfirma bezogen werden. Es gibt aber keine Vorschrift zur Abnahme einer betimmten Menge pro Jahr etc.

Sie kündigen diesen Vertrag fristgerecht und sind damit raus aus dem Vertrag.
(Vielleicht wagen sie einfach auch einmal die Anfrage, ob sie den Tank erwerben können. Das wird in aller Regel aber abgehnt)

Die Kosten für den Rückbau der Anlage haben sie zu tragen. Schauen sie der Vertragsfirma aber genau auf die Finger, was sie dort wofür zu bezahlen haben. Oft wird dort pauschal ein Betrag x verlangt oder die Kosten z.B. für den Spediteur liegen weit über dem, was üblich ist.

Fahren sie den Tank leer oder bitten sie den, der ihnen den neuen Tank verkauft, das Gas abzupumpen. Im übrigen können sie von den allermeisten freien Händlern eine gute Unterstützung erhoffen.

Den alten Tank stellen sie zur Seite. Ein Heizungsbauer ihres Vertrauens wird sie bei der Installation des neuen Tankes unterstützen. Für Fragen gibt es hier auch noch das Forum.

Versuchen sie zu klären, welche Bestandteile der Anlage im Eigentum der Vertragsfirma waren. Oft ist es nur der Tank selbst. Füllstandsanzeiger und Druckminderer wurden oft vom Mieter bezahlt und sind daher auch dessen Eigentum. Diese Teile kann man nach Rücksprache mit dem Heizungsbauer sicherlich auch für den neuen Tank nutzen.

Vermeiden sie einen Konfrontationskurs mit dem Vertragsanbieter. Die Erfahrung zeigt, dass  da in aller Regel nicht viel zu holen ist und dabei nur die eigenen Nerven ruiniert werden.

Schreiben sie doch bitte noch mehr Details: welche Tankgrösse, oberirdisch unter der Erde, Dauer des Mietvertrages, ......


Berichten sie auf jeden Fall weiter hier, das macht anderen Mut, einen ähnlichen Schritt zu gehen.

Guten Erfolg.

H. Watz

Offline Onkel-Olli

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #4 am: 05. Mai 2009, 22:19:53 »
Hallo simonski,

Also, wichtigste Frage, damit sich der Kauf eines Tanks überhaupt amortisieren kann, ist: Wie hoch sind die jährlichen Verbräuche und damit verbunden, die jährlichen Kosten.

Einfache Regel: \"Je höher der Verbrauch, um so wahrscheinlicher, dass sich ein Tankkauf amortisiert\".

Umgekehrt lässt sich daraus jedoch auch ableiten, dass sich bei niedrigen Verbräuchen durchaus die Möglichkeit ergeben kann, dass sich ein Tankkauf nicht wirklich rentiert.

Mögliches Beispiel: Sie haben einen 2,1 Tonner für ca. 4.800 Liter und brauchen nur ca. 2.000 Liter im Jahr.

Für Kauf und Installation werden Sie sicher mit 3.000 - 3.500,- € rechnen müssen, wenn Sie nicht das unwahrscheinliche Glück haben einen \"jungen Gebrauchten\" für billiges Geld zu erwischen. Wenn Sie 3.000,- € auf 10.000 Liter verteilen, bedeutet das, dass Sie 5 Jahre lang mind. einen Preisunterschied von 0,30 € erreichen müssen, damit Sie in die nähe der Witschaftlichkeit gelangen.

Da Sie aber nicht unbedingt jedes Jahr tanken müssen, kann diese Differenz auch erheblich geringer ausfallen als allgemein und gern angenommen. Das ist einfach davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt man kauft oder kaufen muss!

Auch hier ein Beispiel aus meiner Region:

Der Preis für den Liter Flüssiggas lag (für freie Kunden):
im April 2008 bei 0,49 € Netto
Anfang Oktober 2008 bei 0,46 € Netto;
Im Dezember 2008 bei 0,40 € Netto
bis Mitte März bei 0,39 € Netto
und aktuell bei 0,34 € Netto

wenn man jetzt einfach mal unterstellt, dass Vertragskunden generell dass doppelte zahlen müssen ergeben sich hier Preise von 0,68 € bis 0,98 € Netto. Bischen Milchmädchen mäßig aber dennoch denkbar und das schon nur in 12 Monaten!

Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit freie Kunden gegeben haben, die im April 2008 tanken mussten oder aus Angst getankt haben, dass der Preis noch höher steigen könnte.

Damit schmilzt ein rein rechnerischer Vorsprung gegenüber einem \"Vertragskunden\" der z.B. jetzt erst tankt schon mal auf maximal 0,19 €/ Liter zusammen und bringt damit den \"5 - Jahres- Plan\" schon zum Einsturz! Wenn ich jetzt noch den Zinsverlust von 4 % bei 3.000,- € = 120,- € im Jahr berechne, fallen bei 2.000 Litern weitere 0,06 € je Liter hinten runter. Oder noch schlimmer, der Tank musste mit 8 % finanziert werden, dann sind gar 0,12 €/ Liter an Zinsen weg.

So wird aus einem vorsorglich unterstelltem Vorteil von 0,30 €/ Liter ganz schnell auch nur ein tatsächlicher Vorteil von 0,13 €/ Liter oder gar nur 0,07 €/ Liter und somit die Spanne bis zum möglichen Gleichstand auf locker 10, 15 Jahre oder mehr ausgedehnt.

Das Ganze kann natürlich auch umgekehrt eintreten, also der Vertragskunde musste zum ungünstigsten Zeitpunkt kaufen und der Freie konnte den günstigsten Preis nutzen. Dann geht es mit der Amortisation doppelt so schnell.

Nur garantiert Ihnen das keiner, ob der Zeitpunkt den Sie wählen genau der Richtige ist und das Sie den auch über 10 oder 20 Jahre immer wieder erwischen werden!

Ich habe für meine erste Befüllung als \"Freier Kunde\" soviel gezahlt, wie noch nie in 10 Jahren als Vertragskunde (wie war das mit dem garantierten Vorteil?). Seit dem möchte man gar nicht mehr mit mir reden, weil\'s einfach nicht in\'s Berechnungsmodell passt.

Ich kann mich damit trösten, dass ich noch 6 - 7 Cent/ Liter günstiger gekommen bin, als im Oktober 2008 fällig gewesen wären oder gar 10 Cent günstiger als im April 2008. Jedoch genauso gut darüber ärgern, dass wenn ich noch hätte einen Monat warten können, ich nochmals 5 Cent/ Liter hätte sparen können. Die 0,26 Cent die Meister Watzl in seiner Region wohl erzielen konnte, sind für meine Region nicht relevant, da wohl von Niemandem hier erreichbar (bisher/ im Augenblick).

Aber alles wenn und aber hilft da nix, es bestätigt lediglich meine schon lange aufgestellte These, dass es weit wichtiger ist den richtigen Zeitpunkt für die Betankung zu erwischen, als gemeinhin zugegeben wird.

Wichtige Vorraussetzung ist dabei ein angemessenes Tankvolumen, dass entsprechendes Taktieren ermöglicht. Nur ist ein 2,1 Tonner deutlich teurer als ein 1,2 Tonner und bei einem 2,9 Tonner mit möglichen 6.400 Litern Volumen (nutzbar ca. 5.500 L) werden nicht nur der Preis und Einbaukosten erheblich steigen, es kommen wahrscheinlich auch noch Gebühren für Anträge und Genehmigungen dazu. Wie sich die Mehrkosten nun niederschlagen: siehe oben.

Wollen wir uns mal auf das Level einigen, dass als freier Kunde zumindest die theorethischen Möglichkeiten steigen, einen günstigen Verlauf zu erwischen, nur garantieren kann und wird Ihnen das mit Sicherheit Keiner. Das Verhalten von Meister Watzl belegt, dass er das auch nicht wirklich so durchhält wie er es vorher vollmundig verspricht.


In dem Sinne,


mal evtl. doch noch ein paar Angaben einstellen,


Schöne Grüße,


Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Offline Frank Busch

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #5 am: 06. Mai 2009, 14:34:59 »
Hallo an Alle.
In meinem Vertrag mit Drxchxxexxn-gas stand wortwörtlich:

Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Gasbedarf ausschließlich von D...  zu beziehen.

Keine Rede von diesem oder jenem Tank.
Ob das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Ob man sich davon beeindrucken lassen sollte, sei jedem selbst überlassen.

Schönen Tag noch.

Offline simonski

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #6 am: 06. Mai 2009, 17:53:20 »
Hallo
..leider habe ich wieder nur wenig Zeit..
...aber schon mal vielen Dank für Eure TIPs...
..was ich nun gerade in Eurem letzten Beitrag zu dem Thema lese macht mich z.B. auch sehr nachdenklich!
\"Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesamten Gasbedarf ausschließlich von D... zu beziehen\"
..
...wird sich doch nicht etwa auch auf Feuerzeuggas beziehen???? *g*
...
..nun noch ein paar Eckdaten
Gastank oberirdisch 2700 Liter
Vertragslaufzeit noch bis April nächsten Jahres
..
..ob ich nur Tank oder auch Anbauteile gemietet habe, kann ich nicht sagen.

...
..ich weiss nur, dass ich mit meiner Mietfirma nichts mehr zu tun haben will.
...
...können die mir wirklich vorschreiben, dass ich auch ander Tanks nur mit Wuchergas befülle?...neeee...oder?

.....nochmals viele Dank für Eure Mithilfe..
..
ich melde mich später wieder!

mfG
Simonski

Offline Onkel-Olli

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #7 am: 06. Mai 2009, 19:16:45 »
@ Frank Busch

bin mir ziemlich sicher, dass eine solche Formulierung nicht haltbar sein dürfte. Anspruch kann wohl nur über den gemieteten Tank und dessen Nutzung angemeldet und durchgesetzt werden.

Ich könnte z.B. noch ein Wochenendgrundstück haben oder einen Wohnwagen mit Flaschenheizung oder eine Sommerküche oder oder oder...

Überall da kann ich auch noch Gasbedarf haben, der jedoch mit dem Miettank und dem Vertrag mit dem Vermieter nix zu tun hat.

Habe diesbezüglich nochmal in meinem alten Vertrag nachgeschaut und da steht tatsächlich unter Punkt 1) D- Gas übernimmt die Belieferung des Kunden mit Flüssiggas zur Deckung seines gasamten Gasbedarfs. ... Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Abkommens seinen gesamten Gasbedarf ausschließlich von D- Gas zu beziehen.

Dieser Punkt dürfte jedoch ziemlich sicher unter Punkt 14 der allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, so genannte salvatorische Klausel: Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

In dem Sinne,

Schöne Grüße,

Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Offline Watzl

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #8 am: 06. Mai 2009, 19:36:40 »
Wer ist der Vertragsnehmer in ihrem Fall? Sicherlich sie selbst. Sie haben vielleicht noch eine Frau, die sich einen eigenen Tank zulegen und das Gas auf dem freien Markt kaufen will!

Was gehört der Firma, was ihnen? Hier würde ich einen einfachen Brief an die Vertragsfirma schreiben und um Auskunft bitten, was an der Anlage wem gehört.
Sie können dort die Vermutung reinschreiben, dass der Druckminderer evtl. von ihrem Vater bezahlt wurde und somit nun ihr Eigentum ist.

Von der Kaltschnäuzigkeit der Vertragsleute kann man auch lernen.

Guten Erfolg weiterhin.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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« Antwort #9 am: 06. Mai 2009, 20:06:14 »
Wenn Sie den Vertrag vorliegen haben, dürfte da sicher ziemlich eindeutig drin stehen, wem was gehört.

Bei meinem ehemaligem Vertrag z.B. unter Punkt 7) D- Gas vermietet ... dem Kunden einen Flüssiggasbehälter ... einschließlich der zur Befüllung erforderlichen Armaturen - nicht jedoch Rohrleitungen und die zur Gasverbrauchsanlage gehörenden Armaturen wie Gasdruckregler, Ventile usw. -

Ganz eindeutig also nur alles am Tank bis zum Regler. Alles ab Regler Sache des Kunden und bei der Erstinstallation wohl auch mit bezahlt.

Also einfach mal 20 Minuten Zeit nehmen und Vertrag lesen, Punkt für Punkt, Zeile für Zeile auch wenn das bei diesen kleingedruckten Dingern manchmal schwer fällt oder langweilig wird und belanglos erscheint.


In dem Sinne,


Viel Spass,


Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Offline simonski

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #10 am: 10. Mai 2009, 20:17:42 »
Hallo zusammen..
..
..habe inzwischen einige Firmen mit Kauftanks kontaktiert...
...morgen kommt schon ein Gastechniker, der sich den Standort des Tanks anschauen will, um nachzuprüfen...ob auch ein 2,1 Tonner da seinen Platz finden könnte.
..das Angebot für einen 1,2 Tonner (gebraucht, überholt in Bestzustand)
wäre 860 Euro inc. Anschluss und Prüfung.
...selbiges für den 2,1 Tonner 1680 Euro
....
...bin mir noch nicht ganz sicher wie ich die Aktion abwickeln will ...um hinterher keinen Ärger mit der Mietfirma zu bekommen.
...glaube nicht dass die sich das so einfach gefallen werden lassen.
..
...bin halt nicht so abgebrüht!... :(

mfG
Simonski

Offline Watzl

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #11 am: 10. Mai 2009, 21:36:46 »
Simonski, bleiben sie ganz ruhig.
Sie haben einen Vertrag. Den kann man kündigen. Angebote für einen eigenen Tank kann man auch einholen ohne die Vertragsfirma fragen zu müssen.

Wenn sie wirklich ein Problem darin sehen, dass sie ihren Gasbedarf innerhalb der Vertragszeit von P... beziehen müssen, dann haben  sie selbst eben keinen Bedarf mehr. Das Gas ( für den eigenen Tank ) bestellt dann ihre Frau, ihre Mutter oder der Nachbar.

Gehen sie die Sache ruhig an. Viele vor ihnen haben diesen Schritt auch schon getan.

Wenn sie ganz sicher gehen wollen, dann beziehen sie eben das Gas bis zum Ender der Vertragslaufzeit vom Vertragshändler und wechseln dann den Tank und den Händler (aber dann ohne Vertrag).


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #12 am: 11. Mai 2009, 08:10:56 »
Um was für Tanks handelt es sich?

oberirdisch, halboberirdisch oder unterirdisch?


Schöne Grüße,

Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai

Offline simonski

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #13 am: 12. Mai 2009, 20:36:42 »
Hallo
..es handelt sich um oberirdische Tanks!
...
..und ich kann im ganzen Vertrag wirklich keinen Hinweis finden, wem jetzt die Armaturen gehören!(3 x komplett gelesen)
...es ist immer nur vom Mietbehälter oder Lagerbehälter die Rede!
...
mfG
Simonski

Offline Watzl

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Gemieteten Tank abhängen..Kauftank!?
« Antwort #14 am: 14. Mai 2009, 16:49:50 »
Fragen sie doch einfach diese Firma, weshalb im Vertrag nur immer von Mietbehälter und Lagerbehälter die Rede ist und die Druckminderer nicht eigens als Vertragsgegenstand erwähnt sind. Könnte also gut sein, dass diese Druckminderer nicht Gegenstand des Vertrages sind.

Oder: Melden sie der Firma einen Defekt am Druckminderer und fragen dabei gleichzeitig nach, wer die anfallenden Kosten (Arbeit, Material,..) übernimmt, ob dies durch den Vertrag abgedeckt sei.

Sie werden dann sehr schnell erfahren, wem was gehört.


H. Watzl

 

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