Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
- Bayern = Ort der Leistung, d.h. Objekts mit vermieteten Eigentumswohnungen, in dem das Gas abgenommen und verbraucht wird
- Bayern = Sitz des Versorgers
- Hessen = Wohnort desjenigen aus der Eigentümergemeinschaft, der die Verwaltung/Kontakte mit Versorgern etc. übernommen hat
Welches ist denn da das für das \"streitige Verfahren\" (wegen Gaspreis-Widerspruch) zuständige Gericht bei einem Streitwert von unter 1.000 Euro?
> das nach Wohnort des verwaltenden Eigentümers zuständige Landgericht

Für die Suche nach einem entsprechenden Anwalt, wäre es ja wohl recht hilfreich zu wissen, vor welchem Gericht ggf. zu verhandeln wäre, da der Anwalt auch die entsprechende Zulassung besitzen muss (soweit jedenfalls mein derzeitiger Wissensstand).
Vielen Dank schon jetzt, für jede Antwort, die mich auf den richtigen Weg bringt!