Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?  (Gelesen 9214 mal)

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Offline RR-E-ft

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #15 am: 18. März 2009, 19:13:23 »
@Martinus11

Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.

Wenn ein Preis vertraglich vereinbart wurde - und mag dieser auch ohne Befugnis zur einseitigen Preisänderung nachträglich einseitig unabänderlich sein - so ist für die auf vertraglicher Grundlage gelieferten Energiemengen ein Entgelt vertraglich  geschuldet, welches sich durch Multiplikation (\"Mal- Rechnen\") der vertraglich gelieferten Energiemenge mit dem vertraglich vereinbarten Preis (ggf. plus vereinbartem Grundpreis) ergibt. Daraus ergibt sich die vertragliche Schuld, welche mit der Verbrauchsbrechnung gefordert werden kann. Von der Verbrauchsabrechnung sind bereits geleistete Vorauszahlungen in Form von Abschlägen abzusetzen.

Offline Martinus11

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #16 am: 19. März 2009, 15:30:05 »
Für den ALTEN PREIS besteht ein Rechtsgrund und eine vertragliche Schuld, bzgl. Abschläge und evtl. Nachzahlungen (wegen erhöhtem Verbrauch).

Alle diesbezüglichen Zahlungen kann ich nicht verweigern, außer, das EVU bietet mir - wie geschehen - irrtümlich einen zu niedrigen Abschlag an. Die sich nach meinen Berechnungen ergebenden Nachzahlungen muss ich zahlen. Auch, wenn das EVU diese Zahlung dann mit den Gesamtforderungen gemäß der eigenen Berechnung verrechnet.

Korrekt?

Dann reduziert sich die gesamte Sache mit dem irrtümlich zu niedrigen Abschlag NUR auf die Zinsfrage. Jetzt geringere Abschläge, dafür höhere Nachzahlung später = kleiner Zinsvorteil.

Martinus11

Offline Kampfzwerg

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #17 am: 19. März 2009, 16:48:16 »
Zitat
Original von Martinus11
Korrekt?

Trotz aller Mühen der bisherigen Antwortenden leider wieder nicht. Nein.
Du kannst einen ja richtig strubbelig machen ;)

Ich empfehle dir dringend das Basiswissen, gekennzeichnet mit \"Wichtig\" im Bereich \"Grundsatzfragen\"
Und etwas Recherche.

Wenn Du deinen Versorger benennen würdest, könnte Evitel2004 diesen Thread und auch diesen
Erforderliche Nachzahlung trotz Widerspruch wg. höh. Verbrauch
vielleicht aus den Grundsatzfragen in den Versorgerbereich verschieben.

 
Das ist keine Grundsatzfrage, welche die Welt bewegen müsste.

Wenn es die Welt bewegen muss, dann wäre dieser Teil des Forums aber leer.


Dieser Teil des Forums wäre sicher nicht leerer, nur nicht völlig überfrachtet.
Es ist nun einmal keine Grundsatzfrage (und neu schon lange nicht mehr)

Offline Martinus11

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #18 am: 19. März 2009, 23:12:37 »
Dass ich gemäß meiner Berechnung eine verbrauchsbedingte Nachzahlung NICHT leisten muss, war falsch. Und jetzt ist auch falsch, dass ich sie SCHON zahlen muss??


Tut mir ja leid, aber das \"Wichtige\" oben hat mir nur gesagt, dass
-es harte und weiche Verweigerer gibt
-man rechtzeitig die Abschläge kürzen soll, wenn Überzahlung droht (nicht mein Fall)
-man grundsätzlich den zuletzt gezahlten, nicht widersprochenen Preis schuldig ist.

Suchfunktion klappt bei mir nicht. Hatte ich im anderen Thread erwähnt, hier leider vergessen.

Sorry, wenn das Ganze als überflüssige Aufblähung verstanden wird, aber meine Frage hätte sich doch höchstwahrscheinlich mit einem einzigen \"Ja, du musst\" oder \"Nein, aber du sollst, weil...\" beantworten lassen.
Kannst du mir bitte einen Link geben?

Martinus11

Offline Kampfzwerg

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #19 am: 20. März 2009, 09:14:09 »
@Martinus11

ich muss mich korrigieren, du kannst einen nicht nur strubbelig machen, du machst einen strubbelig. Imperativ ;)
 
Deine Frage \"Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?\" wurde bereits beantwortet. Und zwar mehrfach und ausführlichst.
Und m.E. auch verständlich.
Kurz und knapp: ja!
Und dann nutze die Zeit bis zur nächsten RG und lese, informiere dich.

Warum die Suchfunktion bei dir nicht funktionieren sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Oder du willst uns verkaspern.

Offline Black

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #20 am: 20. März 2009, 10:27:18 »
Zitat
Original von Martinus11
Durch den nicht entschiedenen Widerspruch ist momentan also eine Nachzahlung \"ohne Rechtsgrund\",

Nein, so ist es nicht. Sie behaupten es liegt kein Rechtsgrund vor und ihr Versorger behauptet das Gegenteil. Feststellen wer Recht hat kann nur der Richter.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Martinus11

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #21 am: 21. März 2009, 17:50:30 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
@Martinus11

ich muss mich korrigieren, du kannst einen nicht nur strubbelig machen, du machst einen strubbelig. Imperativ ;)
 
Deine Frage \"Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?\" wurde bereits beantwortet. Und zwar mehrfach und ausführlichst.
Und m.E. auch verständlich.
Kurz und knapp: ja!
Und dann nutze die Zeit bis zur nächsten RG und lese, informiere dich.

Warum die Suchfunktion bei dir nicht funktionieren sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Oder du willst uns verkaspern.

He Kampfzwerg, jetzt pass mal auf, sonst stelle ich dich in den Garten:

Nur weil du nicht genügend technischen Sachverstand und Phantasie hast - es kann viele Gründe geben, warum die Suchfunktion für mich (!) nicht geklappt hat - , muss ich noch lange niemanden verkaspern.

Du monierst meine überflüssigen Postings, aber du machst jetzt zwei lange Postings, ohne irgendwas Sinnvolles zu sagen. Und damit machst du genau das, was du mir vorwirfst, nämlich das Ganz überflüssig aufblasen und dich ein wenig wichtig.

Ich habe die Suchfunktion probiert, den Wichtig-Thread gelesen und meine grundsätzlich \"überflüssige\" Frage bereits eingeräumt. Darüber hinaus mag ich mich aber nicht mehr anmachen lassen.


Suchfunktion geht JETZT wieder (mit den gleichen Suchbegriffen).

Und tschüß.

Martinus11

Offline DieAdmin

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #22 am: 22. März 2009, 09:45:12 »
@Martinus11,

Fragen die das Forum als solches betreffen, bitte dort http://forum.bdev.de/board.php?boardid=3 stellen oder via PN an mich, um den Fehler aufzuspüren, warum die Suchfunktion nicht funktioniert.

So mitten drin in einen Thread führt das eigentliche Thema offtopic und hilft nicht anderen Usern, die gegebenfalls den selben Fehler haben, schnell eine Lösung zu finden.

Offline Kampfzwerg

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Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
« Antwort #23 am: 22. März 2009, 17:12:02 »
@Martinus11

der Wetterbericht hat ja für heute bereits schlechtes Wetter angedroht, offensichtlich trifft das gleich in zweifacher Hinsicht zu.
Ich bemühe mich immer aufzupassen, aber du verwechselst da was: Die erste Silbe in meinem Nick ist nämlich nicht \"Garten\" =)
Ich wollte dich nicht anmachen (ich kenn dich doch gar nicht  :baby: und böse hab ich es auch nicht gemeint,
daher das\" Augenzwinkern\", na ja hast du wahrscheinlich übersehen.

Davon abgesehen war Deine Frage längst beantwortet- d.h. alles Sinnvolle ! war auch bereits vor meinem ersten posting gesagt, und zwar mehrfach (sorry, ich wiederhole mich schon wieder).

Wenn du die Antworten allerdings nicht verstehst, kann ich das nicht wirklich ändern, nicht wahr (Daher der Recherche -Tipp).

Alles Weitere war also bereits überflüssig, anders ausgedrückt: hier gibt es nix mehr aufzublasen, völlig egal wie lange meine postings sind oder was immer ich sage
(hhhmmm- wenn ich mich recht erinnere: ich sagte doch auch ganz klar \"ja\" zu deiner Ausgangs-Frage, war das etwa auch nicht sinnvoll, unverständlich kann es kaum gewesen sein. Oder doch?  :D)

So lange Du die Jahresrechnung nicht erhalten hast bzw. deine eigene Berechnung anstellst und dem entsprechend deine Abschläge genug kürzt, dass nach deiner ! Berechnung keine Überzahlung entstehen kann, brennt auch überhaupt nichts an!
Das ist schlichtes Basiswissen und keine G- sondern eine Anfängerfrage. Übrigens hast du deinen Versorger immer noch nicht benannt, eine Verschiebung aus den Grundsatzfragen ist immer noch nicht möglich. Absicht?

Also, vielleicht versuchst du es einfach jetzt mal mit der (inzwischen funktionierenden) Recherche - und etwas mehr Gelassenheit.
Alles ist gut.

 

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