Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Erforderliche Nachzahlung trotz Widerspruch wg. höh. Verbrauch

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Martinus11:
Das nachzuweisen dürfte nicht schwierig sein, denn meine Nachzahlungen müssten ja irgendwie \"extra\" erwähnt sein, denn zu den normalen Forderungen aus vergangenen Nicht-Bezahlungen gehört es nicht. Bisher habe ich da nichts gesehen, was meine Nachzahlungen anspricht.

Danke.

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