Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Erforderliche Nachzahlung trotz Widerspruch wg. höh. Verbrauch

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Martinus11:
Hallo,
ich zahle den Verbrauchspreis von vor über 3 Jahren, d.h., seit damals widerspreche ich jeder Preiserhöhung und auch -verringerung.

Jetzt komme ich zum ersten Mal in die Verlegenheit, nach meiner eigenen Berechnung mit dem alten Preis etwas nachzahlen zu müssen, weil sich der Verbrauch erhöht hat.

Das Problem ist, jedes Mal, wenn mein Verbrauch sinkt, dann bekäme ich nach meiner Rechnung etwas zurück, das mir das EVU aber nicht auszahlt (weil es nach seiner Berechnung Forderungen hat, die damit verrechnet werden). Steigt mein Verbrauch aber und ich zahle korrekt nach, dann sehe ich das Geld nicht mehr, weil das EVU das wiederum mit seinen Forderungen verrechnet.

Oder akzeptiert das EVU mit meiner angenommenen Nachzahlung damit konkludent meinen Widerspruch und den dort zugrunde gelegten alten Preis, so dass die Nicht-Rücküberweisung meiner Nachzahlung insoweit günstig für mich wäre?

Sorry, falls die Frage schon irgendwo beantwortet wurde, aber die Suchfunktion funktioniert bei mir nicht.

Grüße,

Martinus

jroettges:
Wo ist das Problem?

Man zahlt anlässlich jeder Abrechnung die Abnahmemenge (kWh) multipliziert mit dem eigenen gekürzten Preis (ct/kWh).

Die monatlichen Abschlagspauschalen sind ohne Belang.

Martinus11:
Habe ich doch gesagt, was das Problem ist:

\"Das Problem ist, jedes Mal, wenn mein Verbrauch sinkt, dann bekäme ich nach meiner Rechnung etwas zurück, das mir das EVU aber nicht auszahlt (weil es nach seiner Berechnung Forderungen hat, die damit verrechnet werden). Steigt mein Verbrauch aber und ich zahle korrekt nach, dann sehe ich das Geld nicht mehr, weil das EVU das wiederum mit seinen Forderungen verrechnet.\"

Mit anderen Worten, im ersten Fall bekomme ich kein Geld und im zweiten Fall wird es mit den von mir nicht akzeptierten Forderungen verrechnet, ohne das ich was dagegen machen kann.

DieAdmin:
@Martinus11,

jetzt weiß ich ja nicht wie hoch die Einsparung in der Vergangenheit war, ob  nicht durch eine monatl. Ablesung und Hochrechnung anhand der Gradtagstabelle ein Überzahlung vermieden worden wäre.

Das sollte man spätestens vor der vorletzten Abschlagszahlung bis zur Jahresabrechnung getan haben, um noch im laufenden Abrechnungsjahr korrigierend eingreifen zu können. Sprich: die letzten Abschläge nochmal zu kürzen. Und das aber nicht einfach so, sondern dem EVU begründen.

Nicht immer kann man das punktgenau treffen, manchmal sind schon allein durch den Umrechnungsfaktor nicht möglich.

Man kann zwar auffordern, dass das Guthaben auf das Konto soundso überwiesen werden soll, aber macht ja selten das EVU.

Zur Nachzahlung: Nach Erhalt der Jahresabrechnung stellt man ein Widerspruchsschreiben mit den eigenen Berechnungen fertig und die erklären dann den Nachzahlungsbetrag.

Christian Guhl:
Im ersten Fall muss man aufpassen, dass so etwas nicht passiert. Wenn der Verbrauch sinkt, sollten auch die Abschläge angepasst werden. Ich habe dazu eine Exel-Tabelle gebastelt, an der man jeden Tag ablesen kann, ob zuviel oder zuwenig gezahlt wurde. Bei Bedarf bitte melden. Im zweiten Fall sollte nur das gezahlt werden, dass man selbst errechnet hat. Und zwar mit einer konkreten Angabe des Zahlungszweckes. Dann darf der Versorger nicht verrechnen.

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