Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Preisaufsichtsbehörde

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Willy:
Hallo,

die Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke Emsdetten, hat folgenden Bürgerantrag an den Rat der Stadt gestellt:

Der Rat fordert die Stadtwerke Emsdetten (100% ige Tochter der Stadt) auf, die Kalkulation der Gaspreise offen zu legen und die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung nachzuweisen oder die Gaspreiserhöhung von fast 14% seit Oktober 2004 zurückzunehmen.

Der Antrag wurde zwar nicht gleich abgelehnt, aber der Bürgermeister wies schon in der Ratssitzung darauf hin:
 
\"Den Gaspreis könnten die Stadtwerke nicht willkürlich festlegen. Jede  Anhebung müsse von der Preisaufsichtsbehörde in Düsseldorf genehmigt werden. Das sei der Fall.\"

Jetzt meine Frage: Was wird in Düsseldorf genehmigt?


Gruß aus Emsdetten
Willy Sellin

Bürgerantrag zum Nachlesen und Presse dazu:
http://www.st-sn.de/gaskunden
Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke Emsdetten

RR-E-ft:
@Willy


Fragen Sie dochj mal Ihren Bürgermeister, wer in Düdo was genehmigt.

Es gibt keine Gaspreisaufsicht, die Preise genehmigt, sondern nur eine Kartellbehörde, die nachträglich Kartellverstöße feststellen kann.

Das ist aber etwas anderes als eine Preisgenehmigung.

Die Kartellbehörden können grundsätzlich nur tätig werden, wenn die Preise erheblich (10 Prozent) über dem Durchschnitt liegen.

Selbst diese Kontrolle versagt vollends, wenn der Durchschnitt insgesamt zu hoch liegt, vgl. nur das Gaspreisurteil des LG Mannheim.


Hierzu findet sich auch eine interessante, wie erhellende PM auf den Seiten des Hessischen Wirtschaftsministers Riehl.

Daraus ergibt sich eindeutig die Beschränktheit der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten auf das aktuell sehr hohe Energiepreisniveau.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Willy:
Hallo

wie ich bereits mitgeteilt habe, hatte die IG-Gaskunden Emsdetten an den Rat der Stadt einen Bürgerantrag zu den Gaspreisen gestellt.
Zur Info: Die Stadtwerke Emsdetten sind eine 100% Tochter der Stadt.
In den Nachbargemeinden \"Nordwalde. Altenberge usw.\" steheen die Bürgermeister beim Gasprotest hinter Ihren Bürgern. ( keine eigenen Stadtwerke)
In Emsdetten steht der Bürgermeister hinter den Stadwerken .
Doch nur eine zusätzliche Steuerquelle?

Die Beschlussvorlage zum Antrag wird am 19.September im Hauptausschuss behandelt.
Sie lautet:

--------------------------------
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Interessengemeinschaft Gaskunden vom 13.06.2005 wird nicht stattgegeben.

Ziele:
• Einhaltung des bestehenden Gesellschaftsvertrages

Kurzbegründung:Der Antrag der IG-Gaskunden zielt darauf ab, dass die Stadt Emsdetten die Stadtwerke GmbH
(SWE) auffordert, die Gaspreiskalkulation offenzulegen und damit die Angemessenheit der Preise
nachzuweisen oder die Gaspreiserhöhungen seit dem Oktober 2004 zurückzunehmen.
Ein Weisungsrecht des Rates an den Geschäftsführer und damit an die SWE ist weder im
Gesellschaftsvertrag noch in der Gemeindeordnung oder dem Handelsrecht vorgesehen.
Die Gaspreise setzt der Geschäftsführer nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat fest.
Eine Zuständigkeit des Rates ist daher nicht gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:
keine
Sachdarstellung:
Die IG-Gaskunden beantragte mit Schreiben vom 13.06.2005:
„der Rat der Stadt Emsdetten möge beschließen:
Der Rat der Stadt Emsdetten fordert die Stadtwerke Emsdetten (100% ige Tochter der Stadt) auf,
die Kalkulation der Gaspreise offen zu legen und die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung
nachzuweisen oder die Gaspreiserhöhung von fast 14% seit Oktober 2004 zurückzunehmen“
Als Begründung des Antrages wird angeführt:
„Im Landesvergleich der Gasanbieter nehmen die Stadtwerke Emsdetten nur den 96. Rang unter
140 Anbietern ein. Gas kostet in Emsdetten 22% mehr als in Lippstadt, dem preiswertesten
Anbieter in NRW.\"
Vorlage: Seite 2
Es folgt weiterhin eine Auflistung verschiedenster Gerichtsurteile aus dem süddeutschen Raum, in
denen den Gaskunden das Recht auf Rechnungskürzung zugestanden wurde, die
Angemessenheit der Gebührenanhebung nicht nachgewiesen wurde.
• Bewertung der Situation
Entsprechend des bestehenden Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Emsdetten GmbH (§ 11)
setzt der Geschäftsführer nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat die Tarifpreise fest.
Der Aufsichtsrat kann dem Geschäftsführer in dieser Sache nach § 11 des
Gesellschaftervertrages Weisungen erteilen.
Der Aufsichtsrat jedoch ist an Weisungen des Rates nur gebunden, soweit dies im
Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Bei der SWE GmbH ist ein solches Weisungsrecht nach § 108
Abs. IV Nr. 2 GO-NW bisher nicht aufgenommen worden. Der Aufsichtsrat selbst wird als Organ
der Stadtwerke tätig und nicht als Organ der Gesellschafterin Stadt Emsdetten.
Bei der zur Zeit stattfindenden Diskussion über die Erhöhung der Gaspreise der SWE handelt es
sich um eine Angelegenheit, die nicht in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Emsdetten liegt. Es
sind hier ausschließlich die Vertragsverhältnisse der Gaskunden mit den Stadtwerken betroffen.
Die Zuständigkeit für die Festsetzung der Tarifpreise ist im Gesellschaftsvertrag der SWE (siehe
oben) eindeutig geregelt. Diese liegt beim Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit dem
Aufsichtsrat.
Es ist daher nicht Aufgabe des Rates, der im Verhältnis zu den Stadtwerken nicht selbst sondern
durch die Gesellschafterversammlung handelt, in die gesellschaftsinternen Preisfindungsprozesse
des Unternehmens einzugreifen oder auf diese einzuwirken.

---------------------------
Gruss Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden

RR-E-ft:
@Willy


Die Stadt als alleinige Gesellschafterin kann jederzeit die Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch den GF verlangen und auf der Gesellschafterversammlung als Alleingesellschafter Beschlüsse fassen und dem GF Weisungen erteilen, ihn im Weigerungsfalle ablösen.


Die Stadtverordnetenversammlung kann einen Beschluss fassen, wonach die Stadt als Gesellschafterin die Einberufung einer Gesellschafterversammlung verlangt und in dieser wiederum entsprechende Beschlüsse fasst.

Das ist also vollkommen einfach.


Da kann sich keiner herausreden:
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung oder auch über Aufsichtsratstätigkeit kommt es gar nicht an.

Die Stadt ist Alleingesellschafterin, ihr gehört der Laden, sie kann als Eigentümer also vollständig bestimmen, was in der Gesellschaft passiert.

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen.

Machen Sie viel Tam Tam:

Wer im Rat nicht entsprechend stimmt, der wird nicht wiedergewählt.

Die Stadtwerke sollten auch verpflichtet werden zu prüfen, ob eine Feststellungsklage hinsichtlich der Kartellrechtswidrigkeit und Nichtigkeit des eigenen Bezugsvertrages Erfolg verspricht.

Hierbei sind die Urteile des OLG Düsseldorf in Sachen Thyssengas gegen STAWAG und des OLG Stuttgart in Sachen Gasversorgung Süddeutschland gegen Stadtwerke Schwäbisch-Hall sowie das Diskussionspapier des BKartA vom 25.01.2005, welches zum Monatsende umgesetzt werden soll, beachtlich.

Auf die Durchführung eines nichtigen Vertrages kann auch der Vorlieferant keine Preiserhöhungen stützen!

Auch die Stadtwerke können sich auf Unbilligkeit berufen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Willy,

Wenn die Stadtwerke 100%tige Tochter der Stadt sind, dann schlage ich vor, schauen Sie mal in den Haushaltsplan der Stadt Emsstetten nach!!!

Da finden Sie garantiert die Bilanz der Stadtwerke
Da finden Sie wieviel Gewinn/Ertrag (EBIT, EBITA) gemacht wurde.
Da finden Sie auch die Zahlen für Planungen der künftigen Jahre. Bei uns in KH sind die Planzahlen bis 2009 ersichtlich der HHplan ist bei uns online.  http://www.stadt-bad-kreuznach.de/

Da finden Sie, wieviel die Stadtwerke gemäß eines Gewinnabführungsvertrages an die Stadt jährlich abführen. Ist bei Ihnen vermutlich ähnlich.
Das erklärt auch, warum der Antrag von Ihnen ggf. abgelehnt wurde

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