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Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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RA Lanters:
@ Ronny: Ein Sondervertragsverhältnis kann auch indiziert werden, z.B. durch die Preisgestaltung des Versorgers, Kündigungsfristen, Konzessionsabgabe usw. Nicht zuletzt indiziert eine Kündigung durch eine der Parteien ein Sondervertragsverhältnis, wenn dem Kunde mitgeteilt wird, nunmehr grundversorgt zu sein, setzt dies nach meiner Ansicht zwingend voraus, dass er vorher außerhalb der Grundversorgung stand. Außerhalb der Grundversorgung gibt es aber nur die Versorgung nach Sondervertrag.

@ Gas-Rebell: Ihre Fragen im Detail zu beantworten würde sicherlich den Umfang einer Doktorarbeit fordern. Nur in Punkt c) ist die Rechtslage mehr oder weniger klar. Die Verjährung läuft weiter, egal ob sich der Verbraucher etwas vorbehält oder nicht. D.h. wenn der Verbraucher jetzt 3 Jahre zurückgeht und Ansprüche vor Gericht stellt, verliert er jedes Jahr ein Jahr an möglichen Rückforderungsansprüchen. Ob sich jedoch die Gerichte überhaupt auf eine 10 jährige Frist einlassen, ist fraglich. Gennerell neigen diese eher dazu auf die 3 jährige Frist abzustellen.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von RA Lanters
@ Gas-Rebell: Ihre Fragen im Detail zu beantworten würde sicherlich den Umfang einer Doktorarbeit fordern.
--- Ende Zitat ---
Das klingt grad so, als würde mein Beispielsverbraucher keinerlei Chance haben, für seinen Fall je einen Anwalt zu finden, da diese ein Mandat wegen des damit verbundenen Aufwands sämtlich ablehnen würden.

Ronny:
@ RA Lanters


--- Zitat --- @ Ronny: Ein Sondervertragsverhältnis kann auch indiziert werden, z.B. durch die Preisgestaltung des Versorgers, Kündigungsfristen, Konzessionsabgabe usw. Nicht zuletzt indiziert eine Kündigung durch eine der Parteien ein Sondervertragsverhältnis, wenn dem Kunde mitgeteilt wird, nunmehr grundversorgt zu sein, setzt dies nach meiner Ansicht zwingend voraus, dass er vorher außerhalb der Grundversorgung stand. Außerhalb der Grundversorgung gibt es aber nur die Versorgung nach Sondervertrag.

--- Ende Zitat ---
Alles richtig, nur beziehen sich Ihre Ausführungen nicht auf den konkret diskutierten Fall, dass der Versorger einen Sondervertrag angeboten, der Kunde diesen aber nicht angenommen hat.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von Ronny
Alles richtig, nur beziehen sich Ihre Ausführungen nicht auf den konkret diskutierten Fall, dass der Versorger einen Sondervertrag angeboten, der Kunde diesen aber nicht angenommen hat.
--- Ende Zitat ---

Das ist nicht ganz richtig. Ich hatte geschrieben, dass der Versorger in allen folgenden Rechnungen von einer Belieferung im Rahmen eines \"Sondervertrages\" spricht und auch entsprechende Sonderpreise berechnet werden, sodass dem Anschein nach davon auszugehen ist, dass der Verbraucher das Vertragsdoppel unterschrieben zurückgesandt hat? (Der Verbraucher kann die Rücksendung nur vielleicht nicht beweisen, weil ihm keine entsprechende Empfangsbestätigung des Versorgers vorliegt.)

Ronny:
@ Gas-Rebell


--- Zitat --- Das ist nicht ganz richtig. Ich hatte geschrieben, dass der Versorger in allen folgenden Rechnungen von einer Belieferung im Rahmen eines \"Sondervertrages\" spricht und auch entsprechende Sonderpreise berechnet werden, sodass dem Anschein nach davon auszugehen ist, dass der Verbraucher das Vertragsdoppel unterschrieben zurückgesandt hat? (Der Verbraucher kann die Rücksendung nur vielleicht nicht beweisen, weil ihm keine entsprechende Empfangsbestätigung des Versorgers vorliegt.)

--- Ende Zitat ---

Weder die Bezeichnung als \"Sonderpreis\" alleine noch die Abrechnung zu Sonderpreisen dürfte meiner Einschätzung nach zu einem Sondervertrag führen.

Aber das habe nicht ich zu entscheiden, sondern ein Gericht im Einzelfall.


Insofern kommen wir auch nicht weiter, wenn wir immer neue Sachverhaltsvarianten bilden.

Ich bleibe aber dabei, dass bei fehlender Vertragsurkunde meiner Ansicht nach unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Urteile die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass ein Gericht zu einem Grundversorgungsverhältnis kommen würde.

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