Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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Münsteraner:
@ reblaus

Was Sie bis jetzt bewiesen haben, ist lediglich, dass Sie in der Lage sind, per copy & paste Zitate zu generieren. Das kann heutzutage fast jeder Siebenjährige. Leider erschließt sich jedoch nicht, was Sie mit all dieser Fleißarbeit aussagen wollen. Vor allem auch nicht, welch sachlicher Wertbeitrag  damit verbunden sein soll.

RR-E-ft:
@Münsteraner

Für mich sieht es (fast) so aus, als wenn Sie sich bereits vor ca. einem Jahr von einem Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall beraten lassen wollten, worauf ich Sie wiederholt wegen Ihrer vielen Fragen verwiesen hatte, Sie zudem um die Verjährung von Rückforderungsansprüchen wussten und wohl vor dem 31.12.2008 nach fruchtlosem Fristablauf wegen Rückforderung überzahlter Beträge aus einem Sondervertrag eine Rückforderungsklage erheben wollten. Der Termin 31.12.2008 scheint Ihnen wohl hierfür irgendwie wichtig gewesen zu sein. Wenn Sie so vorgegangen wären, sollten Sie ggf. bereits über Erfahrungen verfügen, welche (vorläufige) Stellungnahme ein Gericht zu einer solchen Klage abgegeben hat. Kann aber auch sein, Sie wollen  mit Ihren Beiträgen hier im Forum nur irgendwen beschäftigen, im Zweifel Sie sich selbst, und ventilieren deshalb verschiedenste Themen.

Fazit:

Wenn man Sie auf eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall verweist, ist Ihnen das nicht eben recht. Sie möchten statt dessen wohl eher veröffentlichte Musterbriefe für dieses und jenes. Und zu den vom Verein veröffentlichten Musterschreiben hatten Sie mich wohl missverstanden.  Siehste hier.

Münsteraner:
@ RR-E-ft

Stammt der Rat, im Forum keine persönlichen Einzelfälle und insbesondere nicht rechtshängige Sachen zu diskutieren, nicht auch von Ihnen? Genau aus diesem Grunde habe ich hier unter \"Grundsatzfragen\" nicht meinen persönlichen Fall zur Diskussion gestellt, sondern eine allgemeine Beleuchtung des vorliegenden Themas angestrebt. Jetzt auf einmal möchten Sie hier meine persönliche Angelegenheit da wieder mit hinein mengen? Recht befremdlich, wie ich finde.


--- Zitat ---Sie möchten statt dessen wohl ...
--- Ende Zitat ---
Beginnen Sie jetzt auch, die Reblaus\'sche Unsitte zu übernehmen und wilde Theorien  über meine Absichten und Wünsche aus der Luft zu greifen, um mangels tatsächlicher Angriffspunkte wenigsten gegen selbstkreiierte Fantasie-Windmühlen ankämpfen  zu können? Don Quijote und Sancho Panza lassen grüßen.


--- Zitat ---Und zu den vom Verein veröffentlichten Musterschreiben hatten Sie mich wohl missverstanden.
--- Ende Zitat ---
Auf wessen Seite das Missverständnis liegt, habe ich im Folgebeitrag wohl deutlich genug dargelegt.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Münsteraner
@ RR-E-ft

Stammt der Rat, im Forum keine persönlichen Einzelfälle und insbesondere nicht rechtshängige Sachen zu diskutieren, nicht auch von Ihnen? Genau aus diesem Grunde habe ich hier unter \"Grundsatzfragen\" nicht meinen persönlichen Fall zur Diskussion gestellt, sondern eine allgemeine Beleuchtung des vorliegenden Themas angestrebt. Jetzt auf einmal möchten Sie hier meine persönliche Angelegenheit da wieder mit hinein mengen? Recht befremdlich, wie ich finde.
--- Ende Zitat ---


Richtig ist: Konkrete Einzelfälle können und möchten wir hier nicht diskutieren und insbesondere nicht rechtshängige Sachen ebenso. ;)

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Konkrete Einzelfälle können und möchten wir hier nicht diskutieren und insbesondere nicht rechtshängige Sachen ebenso. ;)
--- Ende Zitat ---

Exakt das sage ich ja. Deshalb täten Sie auch besser daran, sich an Ihre eigenen Grundsätze zu halten und nicht zu versuchen, meine unter \"Stadt/Versorger\" angesprochenen konkreten Einzelfall Ihren eigenen Zwecken dienlich hier in die allgemeine Diskussion hinein zu mengen.

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