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Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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reblaus:
Früher hat Münsteraner ganz stolz auf seine guten Kumpels verwiesen, die so guten Rechtsrat erteilen.


--- Zitat ---Original von Münsteraner vom 22.09.2008 (Forum Stadtwerke Münster)  Ich hab heute von einem Freund (Sondervertragskunde) gehört, dass er wie folgt auf die \"Machenschaften\" der Stadtwerke Münster reagiert hat:

1. Preiserhöhungsverlangen regelmäßig seit 2004 widersprochen (aus § 307 BGB und hilfsweise § 315 BGB), insbesondere auch letzter Ankündigung einer Erhöhung um rund 20 Prozent zum 01.09.2008
--- Ende Zitat ---

Dass hier im Forum immer wieder darauf hingewiesen wird, dass anwaltlicher Rat neben den Eigenrecherchen sinnvoll ist, bezweifelt er erst neuerdings.


--- Zitat ---Original von Münsteraner vom 24.09.2008 (Forum Stadtwerke Münster) Zum einen deshalb, weil ich, wie die meisten hier wohl, sehr gut weiß, dass anwaltlicher Rat in solchen Kontexten immer sinnvoll und das Forum kein Ersatz für kompetente Rechtsberatung im Einzelfall ist.
--- Ende Zitat ---

Auch bei der Einschätzung, dass wegen drohender Verjährung ein langes Zuwarten riskant ist, war er früher näher an den Tatsachen.


--- Zitat ---Original von Münsteraner vom 20.08.2009 (Forum Stadtwerke Münster) 1. Rückforderung der über den seinerzeit vereinbarten Preis hinaus zuviel gezahlten Beträge für die letzten 3 Jahre, also ab 2006 (davor Verjährung).
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
Am Anfang klang es so.

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von reblaus Früher hat Münsteraner ganz stolz auf seine guten Kumpels verwiesen, die so guten Rechtsrat erteilen.
--- Ende Zitat ---
Sie sind ein Tatsachenverdreher par excellence. Wo bitte habe ich auch nur ansatzweise von \"ganz stolz\" oder \"so gutem Rechtsrat\" gesprochen?


--- Zitat ---Dass hier im Forum immer wieder darauf hingewiesen wird, dass anwaltlicher Rat neben den Eigenrecherchen sinnvoll ist, bezweifelt er erst neuerdings.
--- Ende Zitat ---
Wie gesagt: Tatsachenverdreher. Ich habe nie bezweifelt, dass \"anwaltlicher Rat neben Eigenrecherchen sinnvoll ist\", weder früher noch neuerdings.


--- Zitat ---Auch bei der Einschätzung, dass wegen drohender Verjährung ein langes Zuwarten riskant ist, war er früher näher an den Tatsachen.
--- Ende Zitat ---
Aha, und wieso schlagen Sie dann selbst folgendes vor???


--- Zitat ---Original von reblaus
Wer darüber hinaus Ansprüche geltend machen kann, die aus der Zeit vom 10.09.1999 bis 31.12.2005 resultieren, kann abwarten bis die Fragen zur Übertragbarkeit des Preissockels auf Sonderverträge und die Verjährung gegebenenfalls bestehender Rückforderungsansprüche höchtsrichterlich geklärt sind. Er verliert dadurch die Ansprüche, soweit sie in der Zwischenzeit das Alter von 10 Jahren überschreiten. Wirtschaftlich sind diese Beträge vergleichsweise unbedeutend, und sind mit dem Prozessrisiko abzuwägen.
--- Ende Zitat ---
Was sagten Sie, wie lange liegt Ihre letzte Weiterbildung in logisch stringenter Argumentation zurück?


@ RR-E-ft

Der Link funktioniert leider nicht.

RR-E-ft:
Welcher Link funktioniert leider nicht? Bei mir funktioniert insbesondere folgender Link: Am Anfang klang es so.

Münsteraner:
@ RR-E-ft

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