Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Zum \"Beweiswert\" von WP- Bescheinigungen und WP als Zeugen

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RR-E-ft:
Kann man, hilft aber oft nicht.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Kann man, hilft aber oft nicht.
--- Ende Zitat ---

Im ungünstigsten Fall kann man immer noch einen Vergleich anbieten oder Erledigung im Einzelfall eintreten lassen.

RR-E-ft:
Anbieten kann man vieles, auch im günstigsten Fall.

Hilft aber alles nichts, wenn etwa ein grundversorgter Kunde negative Feststellungsklage erhoben hat und sich partout nicht aus seinem Vertragsverhältnis locken lässt und keinen Vergleich annimmt. Man müsste wohl den Kläger erschießen und darauf hoffen, dass die Erben den Rechtsstreit nicht fortsetzen. Es gibt Fälle, wo solche Kläger ohne Wimperzucken 10.000 € für die Einholung eines gerichtlichenn Sachverständigengutachtens vorgeschossen haben. Wenn die Erben davon erfahren, werden sie wohl den Rechtsstreit fortsetzen wollen.

Black:
Wenn der Versorger seinerseits die Kürzungen des Kunden anerkennt und ggf. Guthaben bereits ausgezahlt hat, dürfte es am Feststellungsinteresse des Kunden für vergangene Preisanpassungen fehlen.

RR-E-ft:
Nicht bei einer negativen Feststellungsklage eines grundversorgten Kunden. Die bestrittene Billigkeit wirkt sich auch zukünftig weiter auf das Vertragsverhältnis aus (LG Köln, Urt. v. 14.08.09). Die negative Feststellungsklage ist gerade deshalb zulässig, weil das Rechtsschutzziel weiter reicht als das Ziel einer Leistungsklage (BGH VIII ZR 314/07).

Bei einer Zahlungsklage des Versorgers kann dieser den Verzicht erkären, so dass gegen ihn Verzichtsurteil ergeht, um dann alle seine Kunden kartellrechtlich diskrimnierungsfrei gleich zu behandeln. Wir reden hier von jeweils  marktbeherrschenden Unternehmen, die auch dann zur Nichtdiskriminierung ihrer Kunden verpflichtet sind, wenn sie Kürzungen anerkennen und Guthaben auskehren. Da der Versorger dies in einem öffentlichen Gerichtsverfahren erklären müsste, steht dann auch nichts entgegen, dass sich alle anderen Kunden darauf berufen.

Dann kann sich ggf. der Anwalt des Versorgers erschießen.

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