Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
2 neue Vertragskonten
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Thomas S.
Der Rückstandsbetrag, den der Versorger ausweist, ist doch völlig ohne Belang!! Solange Sie den Überblick behalten und Ihre Zahlungen zuordnen können, ist diese Situation doch ideal: im Falle einer Zahlungsklage wischen Sie diese Beträge beim Gegenvortrag erst einmal vom Tisch, und das hohe Gericht schüttelt schon mal den Kopf - über den Versorger :D
--- Ende Zitat ---
Das hatte ich mir auch so gedacht ! Aber so langsam kommen mir Zweifel. Es ist schon merkwürdig, wenn plötzlich ein Guthaben beim Erdgas ausgewiesen wird (obwohl schon mehrere Jahre gekürzt wurde) und nur noch beim Strom eine Forderung besteht. Wenn man es dann noch munkeln hört, dass Avacon dieses Jahr die Zahlungskürzer verklagen will, kommen mir doch Zweifel, ob nicht System dahintersteckt. Beim Erdgas traut man sich nicht so richtig (sind ja meistens Sonderverträge), aber beim Strom kann man es ja mal versuchen.
Thomas S.:
Immer mit der Ruhe, nicht verunsichern lassen!
Selbst wenn der gesamte Forderungsbetrag von einer Sparte auf die andere umgebucht wurde, hat man doch genug Unterlagen, die diesen plötzlichen Anstieg des Forderungsbetrags darlegen.
Aus dem Nichts kann eine Forderung ja nicht entstehen und man hat doch mindestens die alten Rechnungen des Versorgers zum Nachweis. Darin sind doch Strom und Gas getrennt aufgeführt. (Wenn nicht, läuft von Anfang an etwas verkehrt.)
Auch der Versorger kann daran nichts nachträglich ändern. Er kann nur neue Rechnungen aufstellen, denen man eben erneut widerspricht.
Man muß nur selber einen \"sauberen\", nachvollziehbaren Nachweis führen können, was wann beim Versorger beanstandet, was wofür gezahlt wurde. Also Ordnung halten in den eigenen Unterlagen!
Dazu empfehle ich generell die Trennung der Vertragskonten.
So konnte ich nach einer BGH-Entscheidung vom 13.12.2006, VIII ZR 25/06, zu einem Sondervertrag Strom (ungültige Preisanpassungsklausel, eingeräumtes Kündigungsrecht nicht zur Kompensation geeignet, wenn erst nach der Preiserhöhung wirksam) sofort handeln und die nicht verjährten Rückforderungsansprüche im laufenden Bezugsjahr insgesamt gegenrechnen - fertig.
Dann habe ich den Stromanbieter gewechselt... 8)
Sollte ich jetzt auf Zahlung verklagt werden (was ich nicht glaube), läuft der Versorger Gefahr, die aktuelle Rechtsprechung zu § 307 zu kassieren. Er wird sich das genau überlegen! =)
Lili:
Ich habe auch 2 getrennte Vertragskontonummern bekommen.
Keiner versteht die Nachzahlung von 140,63 €Wir wissen noch nicht wie die Zustande gekommen ist.Ein klärender Brief ist heute aber an die E.ON verschickt worden.
Mal sehen was die Antwort von denen ist.
Kann mir jemand sagen wie ich die Überweisung nun machen soll.Ich habe einen Dauerauftrag für Strom und Gas in einem Betrag laufen.
Leider sieht man in den ganzen Schei....nicht mehr durch.
Wir haben einen Brief erhalten wo drin steht was die Abschlagszahlungen für Strom und die Zahlungen für Gas sind.
Der Dauerauftrag läuft aber über 120€ für beides.Den Rest behalten wir ja wegen erhöhtem Gaspreis ein.
Was wäre jetzt das sinnvollste?Erst einmal warten bis die Antwort von E.ON kommt:
Unsere Verbraucherzentrale hat darüber noch nichts berichtet das wir getrennt etwas überweisen müssen oder sollen.
Wie macht Ihr das?
Gruß Kerstin
AKW NEE:
@ Thomas S.
natürlich haben Sie grundsätzlich recht, aber wenn die Abrechnung fehler hat, sollte mensch diese auch als rechnerisch falsch beanstanden.
Von den Energieverbrauchern-Wendland wurde immer empfohlen bei den Abschlagszahlungen die Teilbeträge für Strom und Gas anzugeben.
Auch wenn die neusten Abrechnungen durch die Anzahl der einzelnen Anschreiben etwas unüberschaubar geworden sind, enstprechen sie im Grundsatz einer alten Forderung nach Tranzparenz. Für mich ist die neue Rechnungslegung durch die E.ON Avacon ein Indiz dafür, dass unser lieber Versorger versucht sich selber einen Überblick in seiner Buchführung zu verschaffen.
Den uns bisher (von unseren Mitgliedern) bekannten Abrechnungen, wurden die gezahlten Abschläge in den Teilbeträgen erstmals korrekt verbucht!
Soviel zu den guten Nachrichten. Es wurden aber auch erhebliche Beträge bei der Abrechnung Gas - mehr als die Hälfte der Abschlagssumme - unter der Bezeichnung \"Umbuchung Soll\" in das Nirwana der E ON Avacon verschoben.
Wir haben allen betroffenen empfohlen die Abrechnungen als rechnerisch falsch zu beanstanden.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Lili
Kann mir jemand sagen wie ich die Überweisung nun machen soll.Ich habe einen Dauerauftrag für Strom und Gas in einem Betrag laufen.
Der Dauerauftrag läuft aber über 120€ für beides.Den Rest behalten wir ja wegen erhöhtem Gaspreis ein.
Gruß Kerstin
--- Ende Zitat ---
Es müssen 2 Daueraufträge gemacht werden. Einer für Gas, einer für Strom.Mit den unterschiedlichen Vertragsnummern. Wenn die Rechnung gekürzt wird, rechnet man die Summen für Strom und Gas doch auch getrennt aus.
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