Immer mit der Ruhe, nicht verunsichern lassen!
Selbst wenn der gesamte Forderungsbetrag von einer Sparte auf die andere umgebucht wurde, hat man doch genug Unterlagen, die diesen plötzlichen Anstieg des Forderungsbetrags darlegen.
Aus dem Nichts kann eine Forderung ja nicht entstehen und man hat doch mindestens die alten Rechnungen des Versorgers zum Nachweis. Darin sind doch Strom und Gas getrennt aufgeführt. (Wenn nicht, läuft von Anfang an etwas verkehrt.)
Auch der Versorger kann daran nichts nachträglich ändern. Er kann nur neue Rechnungen aufstellen, denen man eben erneut widerspricht.
Man muß nur selber einen \"sauberen\", nachvollziehbaren Nachweis führen können, was wann beim Versorger beanstandet, was wofür gezahlt wurde. Also Ordnung halten in den eigenen Unterlagen!
Dazu empfehle ich generell die Trennung der Vertragskonten.
So konnte ich nach einer BGH-Entscheidung vom 13.12.2006, VIII ZR 25/06, zu einem Sondervertrag Strom (ungültige Preisanpassungsklausel, eingeräumtes Kündigungsrecht nicht zur Kompensation geeignet, wenn erst nach der Preiserhöhung wirksam) sofort handeln und die nicht verjährten Rückforderungsansprüche im laufenden Bezugsjahr insgesamt gegenrechnen - fertig.
Dann habe ich den Stromanbieter gewechselt...
Sollte ich jetzt auf Zahlung verklagt werden (was ich nicht glaube), läuft der Versorger Gefahr, die aktuelle Rechtsprechung zu § 307 zu kassieren. Er wird sich das genau überlegen! =)