Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 2 neue Vertragskonten  (Gelesen 11435 mal)

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Offline Opa Ete

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« am: 26. Februar 2009, 08:41:57 »
Moin zusammen,
mal wieder was Neues von unserem Lieblingsversorger.
Mir als Protestkunde wurde von der Avacon mitgeteilt, das sie meine Abschlagszahlungen auf dem alten Vertragskonto nicht mehr zuordnen können und dass ich ab jetzt 2 Vertragskonten habe - eines für Strom und eines für Gas. Jedes dieser neuen Konten ist mit einem Fantasiebetrag im Rückstand.
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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« Antwort #1 am: 26. Februar 2009, 10:38:31 »
Das Hinterhältige dabei ist, das die alte Vertragsnummer nur noch für Strom gilt.
Wer also seinen Dauerauftrag nicht aufsplittet, zahlt in Zukunft die gesamte Abschlagsumme nur für Strom. Für Gas wird gar nichts angerechnet. Und damit ist der Versorger sogar im Recht, denn der Kunde zahlt ja zweckgebunden für die alte Vertragsnummer. Das werden viele Kunden nicht in den Griff bekommen und so wird es zu hohen Überzahlungen im Strombereich (und hohen Nachforderungen im Gasbereich) kommen. Ob man mit der Forderung nach Umbuchung der Zahlungen auf den jeweils anderen Bereich Erfolg haben wird, ist fraglich. Die täglichen Anrufe zeigen mir, dass die meisten Kunden das Schreiben nicht einmal verstehen.

Offline Schwalmtaler

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« Antwort #2 am: 26. Februar 2009, 13:03:36 »
Schikane?!

Ich würde mal die Landeskartellbehörde informieren und ihre Befürchtungen mitteilen!

Offline Fidel

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« Antwort #3 am: 27. Februar 2009, 18:26:36 »
Moin:

@Opa Ete

dann wäre doch jetzt genau der richtige Zeitpunkt, den Stromversorger zu wechseln. Oder haben Sie noch Guthabenpunkte durch einen alten Akzent-Vertrag zu machen?


Gruß
Fidel

Offline Thomas S.

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« Antwort #4 am: 27. Februar 2009, 22:14:57 »
Das war die erste Maßnahme, die ich beim allerersten Protestschreiben gefordert habe: das Trennen der Konten für Gas und Strom - damit ich selber den Überblick behalte und Zahlungen zuordnen kann!

Es ist mir immer wieder völlig schleierhaft, wie unselbstständig Kunden mit den Versorgern umgehen. Dabei verkaufen die auch nur Waren, wie es auf dem Wochenmarkt geschieht. Und wollen dafür MEIN Geld, das es zu behüten gilt!

Also: selbst aktiv werden! Wer sich aktiv widersetzt, der blickt normalerweise besser durch und versteht auch Schreiben der Versorger.

Wenn man es nicht versteht, fragt man einen, der es versteht, und legt es nicht einfach weg. Wer so handelt, ist selbst Schuld, meine Meinung!


@Opa Ete

Der Rückstandsbetrag, den der Versorger ausweist, ist doch völlig ohne Belang!! Solange Sie den Überblick behalten und Ihre Zahlungen zuordnen können, ist diese Situation doch ideal: im Falle einer Zahlungsklage wischen Sie diese Beträge beim Gegenvortrag erst einmal vom Tisch, und das hohe Gericht schüttelt schon mal den Kopf - über den Versorger  :D

Offline Christian Guhl

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« Antwort #5 am: 02. März 2009, 15:52:10 »
Zitat
Original von Thomas S.
Der Rückstandsbetrag, den der Versorger ausweist, ist doch völlig ohne Belang!! Solange Sie den Überblick behalten und Ihre Zahlungen zuordnen können, ist diese Situation doch ideal: im Falle einer Zahlungsklage wischen Sie diese Beträge beim Gegenvortrag erst einmal vom Tisch, und das hohe Gericht schüttelt schon mal den Kopf - über den Versorger  :D
Das hatte ich mir auch so gedacht ! Aber so langsam kommen mir Zweifel. Es ist schon merkwürdig, wenn plötzlich ein Guthaben beim Erdgas ausgewiesen wird (obwohl schon mehrere Jahre gekürzt wurde) und nur noch beim Strom eine Forderung besteht. Wenn man es dann noch munkeln hört, dass Avacon dieses Jahr die Zahlungskürzer verklagen will, kommen mir doch Zweifel, ob nicht System dahintersteckt. Beim Erdgas traut man sich nicht so richtig (sind ja meistens Sonderverträge), aber beim Strom kann man es ja mal versuchen.

Offline Thomas S.

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« Antwort #6 am: 02. März 2009, 17:16:39 »
Immer mit der Ruhe, nicht verunsichern lassen!

Selbst wenn der gesamte Forderungsbetrag von einer Sparte auf die andere umgebucht wurde, hat man doch genug Unterlagen, die diesen plötzlichen Anstieg des Forderungsbetrags darlegen.

Aus dem Nichts kann eine Forderung ja nicht entstehen und man hat doch mindestens die alten Rechnungen des Versorgers zum Nachweis. Darin sind doch Strom und Gas getrennt aufgeführt. (Wenn nicht, läuft von Anfang an etwas verkehrt.)

Auch der Versorger kann daran nichts nachträglich ändern. Er kann nur neue Rechnungen aufstellen, denen man eben erneut widerspricht.

Man muß nur selber einen \"sauberen\", nachvollziehbaren Nachweis führen können, was wann beim Versorger beanstandet, was wofür gezahlt wurde. Also Ordnung halten in den eigenen Unterlagen!

Dazu empfehle ich generell die Trennung der Vertragskonten.

So konnte ich nach einer BGH-Entscheidung vom 13.12.2006, VIII ZR 25/06, zu einem Sondervertrag Strom (ungültige Preisanpassungsklausel, eingeräumtes Kündigungsrecht nicht zur Kompensation geeignet, wenn erst nach der Preiserhöhung wirksam) sofort handeln und die nicht verjährten Rückforderungsansprüche im laufenden Bezugsjahr insgesamt gegenrechnen - fertig.

Dann habe ich den Stromanbieter gewechselt...  8)

Sollte ich jetzt auf Zahlung verklagt werden (was ich nicht glaube), läuft der Versorger Gefahr, die aktuelle Rechtsprechung zu § 307 zu kassieren. Er wird sich das genau überlegen!  =)

Offline Lili

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« Antwort #7 am: 09. März 2009, 15:24:03 »
Ich habe auch 2 getrennte Vertragskontonummern bekommen.

Keiner versteht die Nachzahlung von 140,63 €Wir wissen noch nicht wie die Zustande gekommen ist.Ein klärender Brief ist heute aber an die E.ON verschickt worden.
Mal sehen was die Antwort von denen ist.

Kann mir jemand sagen wie ich die Überweisung nun machen soll.Ich habe einen Dauerauftrag für Strom und Gas in einem  Betrag laufen.

Leider sieht man in den ganzen Schei....nicht mehr durch.

Wir haben einen Brief erhalten wo drin steht was die Abschlagszahlungen für Strom und die Zahlungen für Gas sind.

Der Dauerauftrag läuft aber über 120€ für beides.Den Rest behalten wir ja wegen erhöhtem Gaspreis ein.

Was wäre jetzt das sinnvollste?Erst einmal warten bis die Antwort von E.ON kommt:
Unsere Verbraucherzentrale hat darüber noch nichts berichtet das wir getrennt etwas überweisen müssen oder sollen.

Wie macht Ihr das?

Gruß Kerstin
Lili

Offline AKW NEE

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« Antwort #8 am: 10. März 2009, 18:38:11 »
@ Thomas S.

natürlich haben Sie grundsätzlich recht, aber wenn die Abrechnung fehler hat, sollte mensch diese auch als rechnerisch falsch beanstanden.

Von den Energieverbrauchern-Wendland wurde immer empfohlen bei den Abschlagszahlungen die Teilbeträge für Strom und Gas anzugeben.

Auch wenn die neusten Abrechnungen durch die Anzahl der einzelnen Anschreiben etwas unüberschaubar geworden sind, enstprechen sie im Grundsatz einer alten Forderung nach Tranzparenz. Für mich ist die neue Rechnungslegung durch die E.ON Avacon ein Indiz dafür, dass unser lieber Versorger versucht sich selber einen Überblick in seiner Buchführung zu verschaffen.
Den uns bisher (von unseren Mitgliedern) bekannten Abrechnungen, wurden die gezahlten Abschläge in den Teilbeträgen erstmals korrekt verbucht!

Soviel zu den guten Nachrichten. Es wurden aber auch erhebliche Beträge bei der Abrechnung Gas - mehr als die Hälfte der Abschlagssumme - unter der Bezeichnung \"Umbuchung Soll\" in das Nirwana der E ON Avacon verschoben.

Wir haben allen betroffenen empfohlen die Abrechnungen als rechnerisch falsch zu beanstanden.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #9 am: 10. März 2009, 19:04:18 »
Zitat
Original von Lili
Kann mir jemand sagen wie ich die Überweisung nun machen soll.Ich habe einen Dauerauftrag für Strom und Gas in einem  Betrag laufen.
Der Dauerauftrag läuft aber über 120€ für beides.Den Rest behalten wir ja wegen erhöhtem Gaspreis ein.
Gruß Kerstin
Es müssen 2 Daueraufträge gemacht werden. Einer für Gas, einer für Strom.Mit den unterschiedlichen Vertragsnummern. Wenn die Rechnung gekürzt wird, rechnet man die Summen für Strom und Gas doch auch getrennt aus.

Offline AKW NEE

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« Antwort #10 am: 10. März 2009, 19:39:42 »
Von unseren Mitgliedern wurden die Teilbeträge Gas und Strom mit einem Dauerauftrag überwiesen und -welch Wunder- von der E.ON Avacon- richtig gebucht!
Im Verwendungszweck Energieart mit  Vertragskontonummer und Teilbetrag angeben.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #11 am: 10. März 2009, 22:24:23 »
Das \"Problem\" mit den zwei Vertragskonten ist ziemlich neu. Die entsprechenden Schreiben sind erst in den letzten 4 Wochen verschickt worden.
Einige Kunden haben noch gar keine Nachricht bekommen. Ich auch nicht.
Deshalb mussten wohl die bisherigen Zahlungen manuell auf die Sparten Gas und Strom verteilt werden. Wenn man Glück hatte, hat Eon-Avacon das hingekriegt. Natürlich muss man nicht 2 Daueraufträge einrichten. Es dürfte auch ausreichen, wenn man einen Dauerauftrag über die Gesamtsumme macht und die Einzelbeträge mit den dazugehörigen Vertragsnummern im Verwendungszweck angibt. Obwohl ich glaube, dass damit die Buchhaltung von Eon-Avacon schon wieder überfordert sein könnte. ;)

Offline AKW NEE

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« Antwort #12 am: 12. März 2009, 09:34:22 »
Auch da
Zitat
Das \"Problem\" mit den zwei Vertragskonten ist ziemlich neu. Die entsprechenden Schreiben sind erst in den letzten 4 Wochen verschickt worden.
gibt es keine einheitliche Linie der E.ON Avacon. Es gibt Kunden, die noch Ende Februar Abrechnungen für Strom und Gas nach altem Muster bekommen haben.

Offline Harry01

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« Antwort #13 am: 12. März 2009, 12:45:08 »
Hallo zusammen!

Auch ich habe heute dieses Schreiben bekommen.  Einen Tag nach Fälligkeit der Monatsabschläge, die ich natürlich schon gestern überwiesen habe. Der Absender ist wieder die E.ON  Avacon Vertrieb GmbH, die nicht mein Vertragspartner ist. Bei mir sind auch die Fälligkeitstermine unterschiedlich, weshalb allein deshalb schon zwei Überweisungen ausgelöst werden müßten.

Für mich stellen sich wieder die Fragen:

Muß diesem Schreiben überhaupt Beachtung geschenkt werden?

An wen überweist Ihr nun die Abschläge, GmbH oder AG?

Habt Ihr den \"neuen\" Vertragspartner stillschweigend akzeptiert und akzeptiert Ihr somit auch die neue Vertragskontoführung?

Offline Opa Ete

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« Antwort #14 am: 12. März 2009, 14:04:35 »
@Harry01

das mit dem \"neuen\" Vertriebspartner würde ich nicht so hoch hängen.
Ob die Firma sich Avacon oder Avacon Vertriebs GmbH nennt ist mir schnuppe. Für mich ist wichtig: Die haben mein altes Konto auf das bisher beide Abschläge gingen (Strom+Gas) zum Vertragskonto für Strom gemacht und ein neues Konto für meine Abschläge für Gas eröffnet.
Ich überweise wie bisher mit einer (1) Überweisung weiterhin
Strom- und Gasabschläge, zusätzlich gebe ich natürlich an, wieviel von dem Betrag für Gas und wieviel für Strom ist. Warum soll ich denen noch die Arbeit abnehmen. Sollten die trotzdem alles dem Stromkonto zurechnen,
habe ich die Überweisungsbelege, wo ganz klar drauf steht das so und soviel für Gas ist.

Schönen Gruß und nicht unterkriegen lassen Opa Ete

 

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