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Palaver über Kleinviehmist

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superhaase:
Unzureichendes Beweisangebot des Versorgers -> Richter würdigt das entsprechend -> Erfolg für den Energiekunden

... so denke ich mir das in meinem jugendlichen Leichtsinn ...

Black:
Niemand ist in einem Verfahren verpflichtet irgendwelche Beweisangebote zu machen.

@ Nomos
Schön, dass Sie ein Grundgesetz zur Hand haben, aber um die Höhe der Kirchensteuer zu ermitteln schaut man auch nicht in die Bibel.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Niemand ist in einem Verfahren verpflichtet irgendwelche Beweisangebote zu machen.
@ Nomos
Schön, dass Sie ein Grundgesetz zur Hand haben, aber um die Höhe der Kirchensteuer zu ermitteln schaut man auch nicht in die Bibel.
--- Ende Zitat ---
@Black, Ihr \"Beweisangebot\"  ist für den Erfolg nicht entscheidend und  knapp daneben ist auch vorbei. Sorry, aber Ihre Beiträge waren schon besser. Es wäre nicht verkehrt, wenn Sie da ab und zu nachlesen würden - Sie finden im GG auch etwas zur Kirchensteuer, da bildet der Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung immer noch die Grundlage. Art. 140 GG:[*](6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.[/list] Die Kirchenmitglieder  machen hier  als \"Kleinvieh\" ordentlich Mist. Der deutsche Staat als Kassierer mit gesetzlich verordneter Hilfe der Unternehmen und Banken sorgt  jährlich exclusiv für Milliardeneinahmen der öffentlich-rechtlichen Kirchen. So steht das nicht mal im GG ;) - Kirchen außerhalb D finanzieren sich anders.

RR-E-ft:
Endlich gibt es mal einen off- topic - Bereich, in dem bis zur Kirchensteuer und der Weimarer Reichsverfassung alles durchpalavert werden kann.

Noch eine Tasse Kaffee oder besteht dagegen eine Allergie?



--- Zitat ---Original von Black

In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
--- Ende Zitat ---

Recht hat er! So ist es und nicht anders!


@nomos

Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer davon ab, zu welchem Vortrag und zu welchen Beweisanageboten der Versorger bereit ist. Das ist weder grundgesetzwidrig, noch sonst zu beanstanden. Natürlich ist niemand verpflichtet, Beweise zu bringen. Es gibt nur prozessuale Obliegenheiten, deren Nichteinhaltung zum Prozessverlust führen können, vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008, da hatte der Netzbetreiber sich bewusst dafür entschieden, keine Zahlen zu liefern oder Beweise anzutreten.

@Black

Macht es Ihnen Spaß, die Reflexe anderer auszutesten?

DieAdmin:
Ach Herr Fricke,

das muss doch aber auch mal sein. Kann doch auch Spaß machen, schließlich ist keiner davor gefeit, nicht doch irgendwann offtopic zu werden.

 

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