Energiepreis-Protest > AggerEnergie
Pressemeldungen AggerEnergie ab 21.02.2009
Wiehler:
--- Zitat ---Original von nomos
Wer Geld zurück will, muss klagen
--- Ende Zitat ---
FALSCH!! liebe AggerEnergie!
Beim Bund der Energieverbraucher wird eine weniger aufwendige Alternative aufgezeigt:
* \"Gasrechnung selbst kürzen!! ganz unten: So funktioniert der Protest\"[link]
Der Wiehler
WattWurm:
So wie uns die Kölnische Rundschau heute mitteilt, sieht es ganz so aus, als bekämen die AggerEnergie-Kunden politische Rückendeckung:
--- Zitat --- Zu der Frage, ob die Aggerenergie Erdgaskunden geleistete Zahlungen aus den vergangenen Jahren zurück erstatten muss, verabschiedete der Rat des Aggerenergie-Gesellschafters Engelskirchen gestern mit großer Mehrheit eine Resolution, welche die Grünen beantragt hatten: „Wenn ein Erdgaskunde der Aggerenergie einen berechtigten Rückerstattungsanspruch besitzt, wird die Erstattung an alle Kunden geleistet, die die gleichen Ansprüche besitzen.“ Damit soll verhindert werden, dass nur Recht bekomme, wer sich einen guten Rechtsanwalt leisten könne.
--- Ende Zitat ---
Wollen wir hoffen, dass diese Einsicht auch Einzug in anderen Städten und Kommunen hält, z. B. in Overath (siehe 3 Beiträge weiter oben)!?
Frühlingsgrüße vom WattWurm
Wiehler:
Rechtsanwalt Ole Jürges aus Bergneustadt empfiehlt, die jetzt kommende Nachzahlung für 2008 nicht zu leisten!!!
\"Die AggerEnergie hat wirklich kein einziges Argument, den Kunden jetzt den Schwarzen Peter zuzuschieben\"[link]
Schöne Ostern
Der Wiehler
userD0009:
Mich verwundert dieser Halbsatz:\"[...] aber die Gasgrundversorgungsverordnung gilt,[...]\"
Es lag doch gerade ein Sondervertrag mit nichtiger Preisanpassungsklausel vor. Wurden die übrigen Vorschriften der GasGVV wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen?
Wurde Herr Jürges falsch zitiert, oder ich hoffe falls nicht, dass es lediglich eine \"Unachtsamkeit\" war?
Grüße
belkin
WattWurm:
@belkin
Die Preisanpassungsklausel ist fast identisch mit der der Regionalgas Euskirchen und deshalb bestimmt ebenso ungültig.
Die GasGVV gilt - wenn ich das richtig verstanden habe - soweit im Sondervertrag nichts anderes vereinbart wurde. Darauf bezieht sich dann wohl die Aussage von Herrn Rechtsanwalt Jürges in Bezug auf das Aufrechnungs-/Verrechnungsgebot.
Gruß vom Wattwurm
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