Energiepreis-Protest > AggerEnergie

Pressemeldungen AggerEnergie ab 21.02.2009

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WattWurm:
Die AggerEnergie schaltet auf stur und lässt dies in Form \"schlechter Nachrichten für alle Erdgaskunden\" in der BLZ veröffentlichen. Herr Frank Röttger, Geschäftsführer der AE, glaubt keinen Anspruch auf Rückerstattung aus dem BGH-Urteil erkennen zu können. Die rückfordernden Kunden bekämen dies nun schriftlich:


--- Zitat --- \"Es stimmt schon, dass wir die Preisanpassungsklausel, die der BGH beanstandet hatte, so oder ähnlich in den meisten unserer Verträge auch verwendet haben\", räumt Röttger ein. Allerdings sei das Urteil gegen einen anderen Versorger ergangen und der BGH habe wenige Wochen zuvor entschieden, dass die Gasversorger Bezugspreisänderungen an ihre Kunden weitergeben können. \"Genau das haben wir gemacht und zwar sowohl Erhöhungen als auch Senkungen unseres Bezugspreises. Deshalb sehen wir auch nicht, dass wir uns rechtswidrig verhalten haben\", erklärt der Chef der Aggerenergie. Der Sinn des BGH-Urteils sei ja, unangemessene Preisanpassungen zu verhindern. Die habe es aber bei der Aggerenergie nachweislich nicht gegeben. Das habe auch ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer attestiert. Der BGH habe in dem Urteil vom 17. Dezember 2008 keine Aussage zu möglichen Erstattungsansprüchen getroffen, die beanstandete Preisanpassungs-Klausel habe die Aggerenergie inzwischen korrigiert.
Röttger bedauert, dass die 1700 Kunden, die Geld zurück forderten, erst jetzt über die Zurückweisung ihrer Ansprüche informiert werden: \"Aber das BGH-Urteil stellte natürlich auch für uns eine völlig neue Rechtslage dar, die wir zunächst prüfen mussten.\"

--- Ende Zitat ---

Weiter heißt es, man könne keine Rückzahlungsansprüche erkennen und deshalb seien auch keine Rückstellungen geplant. Kunden die auf Erstattung bestehen, müssen diese auf dem Klageweg durchsetzen.

Diese Aussagen dienen offensichtlich nur einem Zweck: Rückforderungsfreudige Kunden im Vorfeld abzuschrecken.

Im Watt ist der Wurm

DieAdmin:
@Wattwurm,

da ich die BLZ nicht kenne, also auch ausgeschrieben, ist es erstens schwer nach einer online-info zu suchen, um hier den Umfang des Artikel zu berücksichtigen.

Gibts das online? sonst muss ich wegen dem Urheberrecht kürzen.

WattWurm:
Hallo Evitel,

BLZ ist die Bergische Landeszeitung/Kölnische Rundschau. Der Artikel ist nicht online verfügbar. Das Zitat ist ein Auszug aus diesem Text (ca. die Hälfte) - falls gewünscht kürze ich das noch ein wenig. Weiteres habe ich mit eigenen Worten widergegeben, was urheberrechtlich wohl keine Probleme bereiten dürfte.

Grüße vom WattWurm

DieAdmin:
@Wattwurm,

vielen Dank für die Rückmeldung.
kürzen wird schwierig, wenn der Artikel selbst komplett die Aussage des GF\'s wieder gibt. und man das als Presseerklärung der Aggerenergie werten kann und muss. Nicht das dann noch der Vorwurf kommt, durch das Kürzen würde noch die Kernaussage des GF\'s verfälscht.

Leider überarbeitet die Aggerenergie gerade den Presse-Bereich ihrer HP, dass sich da nichts finden lässt.

nomos:
Hier der LINK:

Wer Geld zurück will, muss klagen

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